Moinmoin Leute!
Aus dem Ruhestand grüßt der Zitteraal (aka Bernd).
Da isser wieder!
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Re: Da isser wieder!
Gruß zurück!
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Re: Da isser wieder!
Was ist hier noch los, früher war mehr Traffic.
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Re: Da isser wieder!
Wilkommen zurück!
Ja, leider ist es seeehr ruhig geworden hier,
vom Gefühl her eigentlich seit der Zeit, in der sehr viele dem Forum den Rücken gekehrt haben..
Gruß bo_93
Ja, leider ist es seeehr ruhig geworden hier,
vom Gefühl her eigentlich seit der Zeit, in der sehr viele dem Forum den Rücken gekehrt haben..
Gruß bo_93
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Re: Da isser wieder!
Moin Zitteraal,
schön, mal wieder von Dir zu hören. Ich hoffe, es geht Dir gut und Du kommst mit dem (Un-)Ruhrstand gut klar.
Es haben hier einige Nutzer dem Forum den Rücken gekehrt. Einige geräuscharm und ander mit lautstarken Getöse. Es ist schade, welcher Charakter zu Tage tritt, wenn man Personen an "Pflichten und Rechte" erinnert und was so alles hinter vorgehaltener Hand mitgerissen werden soll. Ein Vögelchen hatte bei mir geplaudert, nachdem es ruhiger wurde.
Manchmal ist Qualität besser als Quantität.
Gruß Olaf
schön, mal wieder von Dir zu hören. Ich hoffe, es geht Dir gut und Du kommst mit dem (Un-)Ruhrstand gut klar.
Es haben hier einige Nutzer dem Forum den Rücken gekehrt. Einige geräuscharm und ander mit lautstarken Getöse. Es ist schade, welcher Charakter zu Tage tritt, wenn man Personen an "Pflichten und Rechte" erinnert und was so alles hinter vorgehaltener Hand mitgerissen werden soll. Ein Vögelchen hatte bei mir geplaudert, nachdem es ruhiger wurde.
Manchmal ist Qualität besser als Quantität.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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