Eigene Avatare erstellen
- stefmaster
- Null-Leiter
- Beiträge: 76
- Registriert: Donnerstag 11. August 2005, 19:44
- Wohnort: SI - NRW
Eigene Avatare erstellen
Hallo zusammen,
weiß vielleicht jemand wie ich aus Bildern von meiner Digitalkamera eigene Avatare-Bilder machen kann? So weit ich weiß darf ein Avatar-Bild nur eine bestimmte Größe und Auflösung haben, wie bekomme ich also ein 1MB Bild auf eine bestimmte Auflösung und Größe?
Danke schonmal im voraus und allen einen guten Rutsch ins Jahr 2006 !!!
Gruß stefmaster
weiß vielleicht jemand wie ich aus Bildern von meiner Digitalkamera eigene Avatare-Bilder machen kann? So weit ich weiß darf ein Avatar-Bild nur eine bestimmte Größe und Auflösung haben, wie bekomme ich also ein 1MB Bild auf eine bestimmte Auflösung und Größe?
Danke schonmal im voraus und allen einen guten Rutsch ins Jahr 2006 !!!
Gruß stefmaster
- Oberwelle
- Beiträge: 8770
- Registriert: Montag 4. April 2005, 17:54
- stefmaster
- Null-Leiter
- Beiträge: 76
- Registriert: Donnerstag 11. August 2005, 19:44
- Wohnort: SI - NRW
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin Stefmaster,
man kann aber sehr schön die alte Außenleiterkennzeichnung gelb - grün - violett erkennen. Schööööööön! Achja, damals war Strom auch schon bunt.
Gruß Olaf
man kann aber sehr schön die alte Außenleiterkennzeichnung gelb - grün - violett erkennen. Schööööööön! Achja, damals war Strom auch schon bunt.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- pit-tip
- Null-Leiter
- Beiträge: 356
- Registriert: Freitag 8. Juli 2005, 18:14
- Kontaktdaten:
- Oberwelle
- Beiträge: 8770
- Registriert: Montag 4. April 2005, 17:54
Moin..
meines Wissens nach werden die nur noch beschriftet L1... .
An den neuen Anlagen werden die SS meistens "verpackt", so ist eine Farbe an der SS überflüssig.
An den Kabelabgängen etc. wird bei uns immer noch gelb, grün und violetten Klebeband makiert.
meines Wissens nach werden die nur noch beschriftet L1... .
An den neuen Anlagen werden die SS meistens "verpackt", so ist eine Farbe an der SS überflüssig.
An den Kabelabgängen etc. wird bei uns immer noch gelb, grün und violetten Klebeband makiert.
.
Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin zusammen,
die Kennzeichnung gelb - grün - violett ist wenigstens eindeutig. Bei den heutigen mehradrigen Niederspannungsleitungen gibt es ja nur eine "Empfehlung" (braun - schwarz - grau). Hier ist sicherlich Handlungsbedarf seitens der Normung erforderlich.
Gruß Olaf
die Kennzeichnung gelb - grün - violett ist wenigstens eindeutig. Bei den heutigen mehradrigen Niederspannungsleitungen gibt es ja nur eine "Empfehlung" (braun - schwarz - grau). Hier ist sicherlich Handlungsbedarf seitens der Normung erforderlich.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794