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Steuersatz für Rechnungen

Verfasst: Sonntag 17. Januar 2021, 11:35
von Olaf S-H
Moin zusammen,

ich habe eine Rechnung meines Versorgers erhalten. Der Abrechnungszeitraum ist 01.01.2020 - 31.12.2020. Das Rechnungsdatum ist der 13.01.2021. Angesetzt wird für das ganze Jahr ein Steuersatz von 5 %. Ist dies richtig?

Gruß Olaf

Re: Steuersatz für Rechnungen

Verfasst: Sonntag 17. Januar 2021, 16:51
von Wulff
Hallo Olaf,

Entscheidend ist wohl auch hier das Ende der vertragsgemäßen Leistung, analog auch zu Bauleistungen. Wenn der Liefervertrag am 3112. wegen der Abrechnungsperiode endet, ist die Leistung mit dem ermässigten Steuersatz abzurechnen.

Analog zu Bauleistungen. Wenn die Bauleistung zu 99% bis Juni abgeleistet wurde, jedoch die Restleistung im Juli bis Dezember einschl Abnahme vor dem 31.12.2020 erfolgte, ist mit geringerem Steuersatz 16 statt 19% abzurechnen.

Ansatzweise siehe auch hier... https://www.ispex.de/abrechnung-der-me ... juli-2020/

Re: Steuersatz für Rechnungen

Verfasst: Sonntag 17. Januar 2021, 19:16
von Olaf S-H
Moin Wulff,

vielen Dank für die Erläuterung. Dann sind die 5 % richtig.

Gruß Olaf

Re: Steuersatz für Rechnungen

Verfasst: Montag 18. Januar 2021, 08:38
von Elo-Ocho
Moinsen,
Wulff hat geschrieben: Sonntag 17. Januar 2021, 16:51 Hallo Olaf,

Entscheidend ist wohl auch hier das Ende der vertragsgemäßen Leistung, analog auch zu Bauleistungen. Wenn der Liefervertrag am 3112. wegen der Abrechnungsperiode endet, ist die Leistung mit dem ermässigten Steuersatz abzurechnen.

Analog zu Bauleistungen. Wenn die Bauleistung zu 99% bis Juni abgeleistet wurde, jedoch die Restleistung im Juli bis Dezember einschl Abnahme vor dem 31.12.2020 erfolgte, ist mit geringerem Steuersatz 16 statt 19% abzurechnen.

Ansatzweise siehe auch hier... https://www.ispex.de/abrechnung-der-me ... juli-2020/
lustigerweise kann das, im theoretischen Extremfall, dazu führen, dass, wenn bei einem größeren BV nur noch einige 100 € für ein paar Zeichnungen oder so in der Schlussrechnung stehen, der AG Geld von AN wieder bekommt.

Ocho

Re: Steuersatz für Rechnungen

Verfasst: Montag 18. Januar 2021, 09:06
von Wulff
So theroretisch ist das gar nicht. Alles schon dagewesen....

Olaf Scholz spassbr1

Die Mehrwertsteuersenkung hat vielleicht im privaten Sektor Sinn gemacht, aber im Abrechnungsverhältnis bei vorsteuerabzugsberechtigten Vertragspartnern irgendwie nicht.

Außer, dass alle viel Arbeit davon hatten....

Re: Steuersatz für Rechnungen

Verfasst: Montag 18. Januar 2021, 09:25
von Elo-Ocho
Moinsen,
Wulff hat geschrieben: Montag 18. Januar 2021, 09:06 ...
Die Mehrwertsteuersenkung hat vielleicht im privaten Sektor Sinn gemacht, aber im Abrechnungsverhältnis bei vorsteuerabzugsberechtigten Vertragspartnern irgendwie nicht.

Außer, dass alle viel Arbeit davon hatten....
das kann ich so unterschreiben...

Ob das im Privatsektor sinnvoll war, sei mal dahin zu stellen.

Bei unseren MwSt.-pflichtigen Auftraggebern hat das zum Jahresende noch mal für fett Stress gesorgt.

Ocho

Re: Steuersatz für Rechnungen

Verfasst: Montag 18. Januar 2021, 10:55
von meisterglücklich
Insbesondere kam unser Buchhaltungsprogramm nicht klar mit den Sätzen. Ich hatte mir zwar Mühe gegeben, alle Rechnungen zum 2.Qu2020 zu schreiben, aber dann fiel mir doch noch ein, daß ich noch eine Leistung im 1.Qu erbracht, im Juli 2020 abzurechnen hatte. Das Buchhaltungsprogramm weigerte sich, die 19% anzunehmen, genauso die Telekomrechnungen: Vorauszahlung für 7-2020 mit 16%, Gebühren für Telefonate (sind in 6-2020 angefallen) 19% und zum Jahreswechsel wieder Rolle rückwärts.
Ich habe ein paar Privatkunden in 2020 noch schnell Zählerplätze verkauft und montiert, das ging schnell und der Kunde hat noch ein wenig Geld "gespart", der Rest der Anlage wird erneuert, wenn wir wieder mehr Zeit haben...