Steuersatz für Rechnungen

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Olaf S-H
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Steuersatz für Rechnungen

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

ich habe eine Rechnung meines Versorgers erhalten. Der Abrechnungszeitraum ist 01.01.2020 - 31.12.2020. Das Rechnungsdatum ist der 13.01.2021. Angesetzt wird für das ganze Jahr ein Steuersatz von 5 %. Ist dies richtig?

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Wulff
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Re: Steuersatz für Rechnungen

Beitrag von Wulff »

Hallo Olaf,

Entscheidend ist wohl auch hier das Ende der vertragsgemäßen Leistung, analog auch zu Bauleistungen. Wenn der Liefervertrag am 3112. wegen der Abrechnungsperiode endet, ist die Leistung mit dem ermässigten Steuersatz abzurechnen.

Analog zu Bauleistungen. Wenn die Bauleistung zu 99% bis Juni abgeleistet wurde, jedoch die Restleistung im Juli bis Dezember einschl Abnahme vor dem 31.12.2020 erfolgte, ist mit geringerem Steuersatz 16 statt 19% abzurechnen.

Ansatzweise siehe auch hier... https://www.ispex.de/abrechnung-der-me ... juli-2020/
Olaf S-H
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Re: Steuersatz für Rechnungen

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Wulff,

vielen Dank für die Erläuterung. Dann sind die 5 % richtig.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Elo-Ocho
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Re: Steuersatz für Rechnungen

Beitrag von Elo-Ocho »

Moinsen,
Wulff hat geschrieben: Sonntag 17. Januar 2021, 16:51 Hallo Olaf,

Entscheidend ist wohl auch hier das Ende der vertragsgemäßen Leistung, analog auch zu Bauleistungen. Wenn der Liefervertrag am 3112. wegen der Abrechnungsperiode endet, ist die Leistung mit dem ermässigten Steuersatz abzurechnen.

Analog zu Bauleistungen. Wenn die Bauleistung zu 99% bis Juni abgeleistet wurde, jedoch die Restleistung im Juli bis Dezember einschl Abnahme vor dem 31.12.2020 erfolgte, ist mit geringerem Steuersatz 16 statt 19% abzurechnen.

Ansatzweise siehe auch hier... https://www.ispex.de/abrechnung-der-me ... juli-2020/
lustigerweise kann das, im theoretischen Extremfall, dazu führen, dass, wenn bei einem größeren BV nur noch einige 100 € für ein paar Zeichnungen oder so in der Schlussrechnung stehen, der AG Geld von AN wieder bekommt.

Ocho
Immer wenn ich Langweile habe, dann melde ich mich in einem Eltern-Forum an und Frage, wie weit man den Schimmel im Pausenbrot der Kinder wegschneiden sollte...
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Wulff
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Re: Steuersatz für Rechnungen

Beitrag von Wulff »

So theroretisch ist das gar nicht. Alles schon dagewesen....

Olaf Scholz spassbr1

Die Mehrwertsteuersenkung hat vielleicht im privaten Sektor Sinn gemacht, aber im Abrechnungsverhältnis bei vorsteuerabzugsberechtigten Vertragspartnern irgendwie nicht.

Außer, dass alle viel Arbeit davon hatten....
Elo-Ocho
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Re: Steuersatz für Rechnungen

Beitrag von Elo-Ocho »

Moinsen,
Wulff hat geschrieben: Montag 18. Januar 2021, 09:06 ...
Die Mehrwertsteuersenkung hat vielleicht im privaten Sektor Sinn gemacht, aber im Abrechnungsverhältnis bei vorsteuerabzugsberechtigten Vertragspartnern irgendwie nicht.

Außer, dass alle viel Arbeit davon hatten....
das kann ich so unterschreiben...

Ob das im Privatsektor sinnvoll war, sei mal dahin zu stellen.

Bei unseren MwSt.-pflichtigen Auftraggebern hat das zum Jahresende noch mal für fett Stress gesorgt.

Ocho
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meisterglücklich
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Re: Steuersatz für Rechnungen

Beitrag von meisterglücklich »

Insbesondere kam unser Buchhaltungsprogramm nicht klar mit den Sätzen. Ich hatte mir zwar Mühe gegeben, alle Rechnungen zum 2.Qu2020 zu schreiben, aber dann fiel mir doch noch ein, daß ich noch eine Leistung im 1.Qu erbracht, im Juli 2020 abzurechnen hatte. Das Buchhaltungsprogramm weigerte sich, die 19% anzunehmen, genauso die Telekomrechnungen: Vorauszahlung für 7-2020 mit 16%, Gebühren für Telefonate (sind in 6-2020 angefallen) 19% und zum Jahreswechsel wieder Rolle rückwärts.
Ich habe ein paar Privatkunden in 2020 noch schnell Zählerplätze verkauft und montiert, das ging schnell und der Kunde hat noch ein wenig Geld "gespart", der Rest der Anlage wird erneuert, wenn wir wieder mehr Zeit haben...
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