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EFK mit E3?

Verfasst: Donnerstag 6. Februar 2020, 16:31
von Olaf S-H
Moin zusammen,

ich durfte letztens an einer Diskussion teilnehmen. Der "Streitpunkt" war die Vergütung nach Tarifvertrag.

Eine EFK sollte für die Entgeltgruppe E3 eingestellt werden. Der Abteilungsleiter fand dies für seine Kostenstelle gut. Der Kandidat sprach jedoch von "mindestens E6", da er als EFK selbständig und eigenverantwortlich unterwegs ist. Dies war natürlich nicht "kostenstellenkonform". Das Gespräch endete ohne eine Einigung - man ist aber noch im Gespräch.

Ich sehe die EFK auch bei E6, ggf. könnte man noch zur E5 argumentieren. Wie ist denn die geschätze Meinung des Forums?

Gruß Olaf

Re: EFK mit E3?

Verfasst: Donnerstag 6. Februar 2020, 18:27
von Funker
Derartige Diskussionen sind nicht selten.
Ich würde einen flexiblen Rahmen angeben,
EFK heißt für mich ein paar Jahre Berufserfahrung, da sollte man berücksichtigen.
Einstellung für die Probezeit mit E4 / E5, nach Ablauf der Probezeit dann E5 / E6 vorab fest vereinbart
oder Aussicht auf Option für Zeit in zwei Jahren.

Da wäre wie beim Militär nach üblicher Zeit Beförderung. Für beide WIN / WIN wenn man das so sagen darf.

Re: EFK mit E3?

Verfasst: Donnerstag 6. Februar 2020, 20:33
von Tobi P.
Moin,

was das Forum dazu sagt kann ich nicht sagen, das kann ja eigentlich nicht sprechen :) Es kommt natürlich immer drauf an was der jeweilige Bewerber so draufhat, wenn es mit den Fachkenntnissen gerade mal zum besseren Elektrohelfer reicht dann muss man seine Vergütungsansprüche doch schon etwas herunterschrauben. Aber als gut bis sehr gut ausgebildete EFK die auf dem aktuellen Stand der Technik ist und ihre Arbeit selbstständig und sauber erledigen kann würde ich mir für E3 nicht mal die Mühe machen den Abteilungsleiter/Personaler auszulachen bevor ich aufstehe und gehe. Wenn deine EFK sonst nichts findet und zu deutschland/europaweiten Montagetätigkeiten bereit ist soll sie sich mal bei mir melden, wir suchen immer gute Leute. Und wir zahlen aussertariflich weit oben am Ende der Nahrungskette :)


Gruß Tobi

Re: EFK mit E3?

Verfasst: Donnerstag 6. Februar 2020, 22:28
von Wulff
E3 ist schon wenig.

Einstufung kann man nicht nur am Qualifikationsrahmen festmachen. Der jeweilige Bewerber weiß meistens schon sehr gut, was er auf dem Markt wert ist, daher hat man als AG wohl kaum Möglichkeiten, diesen mit E3 zu halten.

Siehe in diesem Sinne auch Post von Tobi.

Re: EFK mit E3?

Verfasst: Freitag 7. Februar 2020, 05:53
von E-Jens
Hat er das aus dieser ERA Tabelle?

E1 ist der Lehrling
E2 ist der Ungelernte
E3 ist die Elektrofachkraft
E4 ist der Ungelernte, der was kann
E5 einfachste Aufgaben, mit Berufsschulausbildung
E6 einfache Aufgaben, mit Berufsschulausbildung
E7 normale Aufgaben, mit Berufsschulausbildung,
E8 schwierige Aufgaben, Berufsschulausbildung, hohes Maß an Eigenständigkeit
E9 Hausmeister, Bademeister, Ingenör für Fussbodenpflege (das ö ist zwingend erforderlich)
E10 Ingenör für Gebäude- und Fensterpflege (der hat als erster den Durchblick)
…..

Elektrofachkraft ist ja kein Ausbildungsberuf. Das lernt doch jeder in der Grundschule. Passt schon.

:schimpf: Tief durchatmen, rad2 Gemüt kühlen, bier4 Frisur in Ordnung bringen hair1



Für eine Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 3/ DIN VDE 0105-100 passt auch eine E8 oder E9.
- Berufsausbildung + Weiterbildung
- hohes Maß an persönlicher Eignung
- Hohes Maß an Verantwortung für Funktionalität und Sicherheit
- Gefahren geneigtes Handwerk

• Entgeltgruppe 1-4 : Angelernte beziehungsweise ungelernte Beschäftigte
• Entgeltgruppe 5-8 : Beschäftigte mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung
• Entgeltgruppe 9-12: Beschäftigte mit einem absolvierten Hochschulstudium beziehungsweise Bachelor
• Entgeltgruppe 13-15: Beschäftigte mit einem abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulstudium, einem Master Abschluss oder einem Diplom.

Re: EFK mit E3?

Verfasst: Freitag 7. Februar 2020, 06:18
von Olaf S-H
Moin zusammen,

ein Argument der Diskussion war, dass EFK und E3 nicht zusammen passen.

Wenn ich Eure Beiträge lesen, dann habe ich wohl für dieses Argument eine Bestätigung erhalten.

Gruß Olaf

Re: EFK mit E3?

Verfasst: Freitag 7. Februar 2020, 06:19
von Olaf S-H
E-Jens hat geschrieben: Freitag 7. Februar 2020, 05:53 Hat er das aus dieser ERA Tabelle? ...
Moin Jens,

dieses E3 stammt aus dem Tarfivertrag.

Gruß Olaf

Re: EFK mit E3?

Verfasst: Freitag 7. Februar 2020, 07:32
von Wulff
Ja, sind wir denn bei Apfel und Birnen? Möglicherweise schreiben die TV unterschiedliches aus:

In HH/HB/Nds ist die E3 jemand mit abgeschlossener Berusfausbildung, also EFK.
TV-ENTGELT Nord 2018 HH-HB-NS.JPG

Re: EFK mit E3?

Verfasst: Freitag 7. Februar 2020, 21:08
von Olaf S-H
Wulff hat geschrieben: Freitag 7. Februar 2020, 07:32 ... jemand mit abgeschlossener Berusfausbildung, also EFK. ...
Moin zusammen,

nördliches Niedersachsen - Kundendienstmonteur.

Die EFK hat neben der Berufsausbildung noch weitere Anforderungen zu erfüllen. Sie muss Normenkenntnisse haben, ihre Arbeit bewerten können und Gefahren erkennen können. Wenn der Ausbildungsbetrieb sehr gut war, kann dies am Ende der Ausbildung vorliegen - pauschal würde ich dies nicht bestätigen wollen. Weiterhin haben wir dann noch die Rollen des Arbeitsverantwortlichen und des Anlagenverantwortlichen - hierzu sind Kenntnisse von Gefährdungsbeurteilungen bzw. deren Erstellung erforderlich.

Selbständiges Arbeiten, welches hier sicherlich erforderlich ist, beginnt nach meiner Lesart bei E5. Da die EFK selbständig und eigenverantwortlich arbeitet (siehe VDE 1000-10), ist es die E5, wo die EFK beginnt. Soweit meine Meinung - diese Ansicht steht hier (stellvertretend) zur Diskussion.

Gruß Olaf

Re: EFK mit E3?

Verfasst: Freitag 7. Februar 2020, 22:09
von Wulff
Ok, es gibt immer 2 Betrachtungsweisen. Die BGEtem sieht es nicht ganz so hart definiert, kommt sozusagen vom unteren Ende der Leiter https://www.bgetem.de/arbeitssicherhei ... ofachkraft

Wobei es uns allen ja wohl klar ist, dass man nie perfekt sein wird.

Aber irgendwo muss natürlich eine Einstiegsschwelle sein, und die ist nun mal mit Erhalt des Gesellenbriefes gesetzt und dadurch mit einer Gleichsetzung in Tarif E3 gesetzt. Dass jeder Junggeselle auch im mindestens ersten Gesellenjahr noch sein letztes Lehrjahr absolviert ist ja auch keine Neuigkeit...