Schaltberechtigung Dipl. Ing.
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Schaltberechtigung Dipl. Ing.
Moin!
Ich habe mal eine Frage zum Thema "Inbetriebnahme von elektrischen Anlagen".
Ich schließe in Kürze mein Mechatronikstudium ab,habe aber keine Ausbildung im Elektrobereich. Ich würde aber trotzdem gerne legal Anlagen in Betrieb nehmen. Was muss ich dafür tun bzw. welche Prüfungen/Lehrgänge muss ich dafür machen ?
Ich habe mal etwas von einem elektrischen Befähigungsnachweis gehört...
Gruß
3PA
Ich habe mal eine Frage zum Thema "Inbetriebnahme von elektrischen Anlagen".
Ich schließe in Kürze mein Mechatronikstudium ab,habe aber keine Ausbildung im Elektrobereich. Ich würde aber trotzdem gerne legal Anlagen in Betrieb nehmen. Was muss ich dafür tun bzw. welche Prüfungen/Lehrgänge muss ich dafür machen ?
Ich habe mal etwas von einem elektrischen Befähigungsnachweis gehört...
Gruß
3PA
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- Null-Leiter
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- harmi
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Moin,
bin erst Montag wieder in der Firma, dann finde ich vielleicht was für dich.
geht es auch um Schaltberechtigung für Mittelspannungsanlagen?
gruß, harmi
bin erst Montag wieder in der Firma, dann finde ich vielleicht was für dich.
geht es auch um Schaltberechtigung für Mittelspannungsanlagen?
gruß, harmi
Gruß, der Harmi
Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften (Erstellungsdatum) erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein Rechtsanspruch gegen den Verfasser oder Dritte, bezogen auf Aussagen dieses Beitrags, besteht nicht.
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- Null-Leiter
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Moin!
@glöcken: In einem Mechatronik-Studium lernt man nichts über Sicherheitsrichtlinien oder irgendwelche VDE Normen...
Kann man ja auch alles nachlesen.
@harmi:
Niederspannungsanlagen dürften eigentlich alles abdecken für einen Mechatroniker... Mit mehr als 1 kV habe und werde ich es wohl selten zu tun haben. Inwiefern unterscheiden sich denn die Anforderungen (Nieder- zu Mittelspannung)?
Gruß
3PA
@glöcken: In einem Mechatronik-Studium lernt man nichts über Sicherheitsrichtlinien oder irgendwelche VDE Normen...
Kann man ja auch alles nachlesen.
@harmi:
Niederspannungsanlagen dürften eigentlich alles abdecken für einen Mechatroniker... Mit mehr als 1 kV habe und werde ich es wohl selten zu tun haben. Inwiefern unterscheiden sich denn die Anforderungen (Nieder- zu Mittelspannung)?
Gruß
3PA
- harmi
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Moin,
ich komme aus der Industrie, da ist alles etwas anders...
Wir heben eine eigen 10 kV-Anlage, da gibt es gewisse Auflagen vom EVU, alles was hinter den Trafos ist, geschieht aber auf unsere Verantwortung. Wir besuchen regelmäßig Fortbildungskurse zur Schaltbereichtigung in Mittelspannungsanlagen, damit wir auch auch der 10 kV - Seite "sicher" arbeiten.
Meines Erachtens ist in deinem Fall immer das EVU zuständig. Eventuell auch die handwerkskammer. Vielleicht können andere hier auch mal ihren Senf dazu geben, wie gesagt, das ist nicht mein Gebiet.
Gruß, harmi
ich komme aus der Industrie, da ist alles etwas anders...
Wir heben eine eigen 10 kV-Anlage, da gibt es gewisse Auflagen vom EVU, alles was hinter den Trafos ist, geschieht aber auf unsere Verantwortung. Wir besuchen regelmäßig Fortbildungskurse zur Schaltbereichtigung in Mittelspannungsanlagen, damit wir auch auch der 10 kV - Seite "sicher" arbeiten.
Meines Erachtens ist in deinem Fall immer das EVU zuständig. Eventuell auch die handwerkskammer. Vielleicht können andere hier auch mal ihren Senf dazu geben, wie gesagt, das ist nicht mein Gebiet.
Gruß, harmi
Gruß, der Harmi
Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften (Erstellungsdatum) erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein Rechtsanspruch gegen den Verfasser oder Dritte, bezogen auf Aussagen dieses Beitrags, besteht nicht.
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- Oberwelle
- Beiträge: 8770
- Registriert: Montag 4. April 2005, 17:54
Moin..
da wo es direkte Netzrückwirkungen gibt, da wollen die EVU´s auch mitreden.
Ein Erdschuß oder ein Kurzschluß im Mittelspannungsnetz betriff nicht nur die Kundenanlage sondern ein öffentliches Netz.
@ 3 Phasenasy wenn du Inbetriebnahmen vornimmst mußt du hintergrundwissen haben, da hat ein neu Ing. nichts verloren !
Entschuldige die direkte Art, aber mit "Schlauberger" habe ich auch schon so manch schlechte Erfahrung gemacht.
Meiner Meinung nach hat ein Ing. ohne Berufserfahrung sich wie ein Azubi zu verhalten, zuschauen und lernen bzw. im Team lernen.
PS. unter Schaltberechtigung verstehe ich allerdings keine " Inbetriebnahme", sondern Energiereiche Anlagen zu schalten.
da wo es direkte Netzrückwirkungen gibt, da wollen die EVU´s auch mitreden.
Ein Erdschuß oder ein Kurzschluß im Mittelspannungsnetz betriff nicht nur die Kundenanlage sondern ein öffentliches Netz.
@ 3 Phasenasy wenn du Inbetriebnahmen vornimmst mußt du hintergrundwissen haben, da hat ein neu Ing. nichts verloren !
Entschuldige die direkte Art, aber mit "Schlauberger" habe ich auch schon so manch schlechte Erfahrung gemacht.
Meiner Meinung nach hat ein Ing. ohne Berufserfahrung sich wie ein Azubi zu verhalten, zuschauen und lernen bzw. im Team lernen.
PS. unter Schaltberechtigung verstehe ich allerdings keine " Inbetriebnahme", sondern Energiereiche Anlagen zu schalten.
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Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
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- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin 3PhasenAsy,3PhasenAsy hat geschrieben:Moin!
@glöcken: In einem Mechatronik-Studium lernt man nichts über Sicherheitsrichtlinien oder irgendwelche VDE Normen...
Kann man ja auch alles nachlesen.
...
lesen kann man eine ganze Menge, verstehen muß man es aber auch. Nicht umsonst fordert die VDE 0100-610:2004-04 (die meinte Glöckchen), daß die Prüfungen von erfahrenen Prüfern durchgeführt werden müssen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794