Schaltberechtigung Dipl. Ing.

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3PhasenAsy
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Schaltberechtigung Dipl. Ing.

Beitrag von 3PhasenAsy »

Moin!
Ich habe mal eine Frage zum Thema "Inbetriebnahme von elektrischen Anlagen".
Ich schließe in Kürze mein Mechatronikstudium ab,habe aber keine Ausbildung im Elektrobereich. Ich würde aber trotzdem gerne legal Anlagen in Betrieb nehmen. Was muss ich dafür tun bzw. welche Prüfungen/Lehrgänge muss ich dafür machen ?
Ich habe mal etwas von einem elektrischen Befähigungsnachweis gehört...

Gruß
3PA
glöckchen
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Beitrag von glöckchen »

Frag ich mich: was lernt man da so in dem Studium? Nun ja, VDE 0610 mal durchlesen. Die Praxis bringt es, evt. Helferdienste kostengünstig auf 1€ Basis anbieten. Dich kostet es Zeit, aber dafür lernst du.

Der grosse Befähigungsnachweis ist die Meisterprüfung im Handwerk.
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harmi
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Beitrag von harmi »

Moin,

bin erst Montag wieder in der Firma, dann finde ich vielleicht was für dich.

geht es auch um Schaltberechtigung für Mittelspannungsanlagen?

gruß, harmi
Gruß, der Harmi

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3PhasenAsy
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Beitrag von 3PhasenAsy »

Moin!
@glöcken: In einem Mechatronik-Studium lernt man nichts über Sicherheitsrichtlinien oder irgendwelche VDE Normen...
Kann man ja auch alles nachlesen.

@harmi:
Niederspannungsanlagen dürften eigentlich alles abdecken für einen Mechatroniker... Mit mehr als 1 kV habe und werde ich es wohl selten zu tun haben. Inwiefern unterscheiden sich denn die Anforderungen (Nieder- zu Mittelspannung)?


Gruß
3PA
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harmi
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Beitrag von harmi »

Moin,

ich komme aus der Industrie, da ist alles etwas anders...

Wir heben eine eigen 10 kV-Anlage, da gibt es gewisse Auflagen vom EVU, alles was hinter den Trafos ist, geschieht aber auf unsere Verantwortung. Wir besuchen regelmäßig Fortbildungskurse zur Schaltbereichtigung in Mittelspannungsanlagen, damit wir auch auch der 10 kV - Seite "sicher" arbeiten.

Meines Erachtens ist in deinem Fall immer das EVU zuständig. Eventuell auch die handwerkskammer. Vielleicht können andere hier auch mal ihren Senf dazu geben, wie gesagt, das ist nicht mein Gebiet.

Gruß, harmi
Gruß, der Harmi

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Oberwelle
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Beitrag von Oberwelle »

Moin..

da wo es direkte Netzrückwirkungen gibt, da wollen die EVU´s auch mitreden.

Ein Erdschuß oder ein Kurzschluß im Mittelspannungsnetz betriff nicht nur die Kundenanlage sondern ein öffentliches Netz.


@ 3 Phasenasy wenn du Inbetriebnahmen vornimmst mußt du hintergrundwissen haben, da hat ein neu Ing. nichts verloren !

Entschuldige die direkte Art, aber mit "Schlauberger" habe ich auch schon so manch schlechte Erfahrung gemacht.

Meiner Meinung nach hat ein Ing. ohne Berufserfahrung sich wie ein Azubi zu verhalten, zuschauen und lernen bzw. im Team lernen.


PS. unter Schaltberechtigung verstehe ich allerdings keine " Inbetriebnahme", sondern Energiereiche Anlagen zu schalten.
.
Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

3PhasenAsy hat geschrieben:Moin!
@glöcken: In einem Mechatronik-Studium lernt man nichts über Sicherheitsrichtlinien oder irgendwelche VDE Normen...
Kann man ja auch alles nachlesen.
...
Moinmoin 3PhasenAsy,

lesen kann man eine ganze Menge, verstehen muß man es aber auch. Nicht umsonst fordert die VDE 0100-610:2004-04 (die meinte Glöckchen), daß die Prüfungen von erfahrenen Prüfern durchgeführt werden müssen.

Gruß Olaf
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vde1
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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