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Laderaumsicherung/Einbruchschutz Kleintransporter - VERSCHOBEN

Verfasst: Dienstag 28. Mai 2019, 16:56
von Olaf S-H
Moin zusammen,

das Thema ist im internen Bereich gelandet, da mir die "Sicherungstipps" hier zu weit gegangen sind.

Gruß Olaf

Re: Laderaumsicherung/Einbruchschutz Kleintransporter - VERSCHOBEN

Verfasst: Dienstag 28. Mai 2019, 22:44
von Tobi P.
Moin Olaf,

nur zur Klarstellung: Da ist nichts eingebaut worden das in irgendeiner Form illegal wäre. Alle verwendeten Komponenten sind käuflich erwerbbar, dürfen in der Öffentlichkeit ohne Einschränkungen frei geführt werden und sind - natürlich nur bei Vorhandensein einer entsprechenden Situation - zum vorsätzlichen Einsatz gegen Menschen gedacht, zugelassen und ganz bewusst vom Hersteller so gefertigt dass nach Gebrauch eine medizinische Behandlung erforderlich ist. Ich bau Sicherungssysteme ein und keine gemeingefährlichen Todesfallen. Wenn du letzteres sehen willst schau dir Sicherungssysteme aus Südafrika an.


Gruß Tobi

Re: Laderaumsicherung/Einbruchschutz Kleintransporter - VERSCHOBEN

Verfasst: Mittwoch 29. Mai 2019, 08:21
von Elo-Ocho
Hallo Tobi,

Du brüstest dich damit, eine Falle gebaut zu haben, welche nach Auslösung zu Verletzungen führen könnte.

Wir sind hier nicht in Amerika oder Brasilien oder Indonesien, wo die Staatsführung jeden durch die Bürger legal erschießen lässt, der was "böses" tut.
Ich könnte mir vorstellen, dass ein deutsches Gericht das Recht auf Eigentum weniger hoch bewertet als das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Wollen wir für alle Beteiligten hoffen, dass es nie zu dieser Entscheidung kommen muss.

Ocho

PS: Ich bin ein großer Freund von Schleierfahndungen, unangemeldeten Haus- oder PKW Durchsuchungen und "social profiling" (oder wie man das schreibt), um die immer rückläufige, aber immer noch hohe Zahl an Eigentumsdelikten weiter zu senken. Aber Selbstjustiz ist nicht so mein Ding.

Re: Laderaumsicherung/Einbruchschutz Kleintransporter - VERSCHOBEN

Verfasst: Mittwoch 29. Mai 2019, 08:43
von ThomasR
Das Problem ist das Rechtsverständnis der Täter: war es früher genug, daß sie "eins aufs Maul bekommen" haben bzw. die staatlich verordnete Kur hinter Gittern, so verwenden diese heute das geltende Recht gegen den Geschädigten. In jedem Einzelfall findet die Abwägung statt ob die eingesetzten (Abwehr) Mittel noch angemessen waren.

Unsere Rechtsnormen sind so gestrickt (und das ist auch gut so!) und werden von findigen Rechtsanwälten eben genutzt. Vom Staat ist selten eine Entschädigung/Schmerzensgeld zu bekommen, von Privatpersonen aber relativ leicht. Zumal eine solche Klage u.U. nicht einmal von der eigenen Rechtsschutzversicherung gedeckt ist (Kleingedrucktes lesen!) In solchen Fällen werden die sich nämlich auf die Vorsatzklausel berufen.

Re: Laderaumsicherung/Einbruchschutz Kleintransporter - VERSCHOBEN

Verfasst: Mittwoch 29. Mai 2019, 18:21
von Tobi P.
Moin moin,

jedem seine Meinung. Meine ist bekannt und von mir kommt dazu auch nix mehr, also gerne dichtmachen/verschieben/an den Täterschutzverein weiterleiten/wasauchimmer.


Gruß Tobi