Guten Abend
Ich komme gerade von einem Kunde der eine Halle vermietet hat.
Da ist jetzt eine Medien Firma eingezogen.Die Jungs haben die Bude zugestellt mit PC`s, Mischpulte, Filmschnittmaschine.Die PC werden auch zum gucken von Fernsehprogrammen genutzt. Jetzt habe ich da heute eine Steckdose erneuert und als ich weg war kamm kurze Zeit später ein Anruf das seit ich die Steckdose gewechselt hätte er ein Brummen im PC hätte wenn er Fernseh gucken will.
Aber und jetzt bräuchte ich Eure Hilfe, die haben heute in der ganzen Bude ein Netzwerk aufgebaut und ich vermute das es damit zusammen hängt.
Die Anlage ist sehr alt und Teilweise 2 Adrig. Und da war doch mal was mit Netzwerk und TN-C Netz? Spannungsverschleppung?
vielleicht habt Ihr ja Rat.
Gruß Steve
probleme vom Netzwerk
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Hallo Steve,
lies Dir mal die beiden verlinkten Dateien durch!
http://www.thesunscreenman.com/download/elan0001.pdf
http://www.de-online.info//de/archiv/20 ... geb01.html
Gruß
Karl
lies Dir mal die beiden verlinkten Dateien durch!
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Moinmoin Steve,
ein Kunde (Tonstudio) hat ein ähnliches Problem gehabt. Dies wurde damals durch ein örtliches TT-System gelöst. Bei meinen Tunnelratten verfährt die NT-Truppe auch so, daß ein örtliches TT-System aufgebaut wird.
Beim TT-System bitte unbedingt die Abschaltzeiten (Erdungswiderstände) beachten, ggf. ist ein RCD erforderlich.
Gruß Olaf
ein Kunde (Tonstudio) hat ein ähnliches Problem gehabt. Dies wurde damals durch ein örtliches TT-System gelöst. Bei meinen Tunnelratten verfährt die NT-Truppe auch so, daß ein örtliches TT-System aufgebaut wird.
Beim TT-System bitte unbedingt die Abschaltzeiten (Erdungswiderstände) beachten, ggf. ist ein RCD erforderlich.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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