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Ist ein Keller "gut belüftet"?

Verfasst: Mittwoch 19. Dezember 2018, 06:37
von Olaf S-H
Moin zusammen,

in einem Sicherheitsdatenblatt eines Gefahrstoffes befindet sich hinsichtlich der Lagerung die Angabe
... An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. ...
Es scheiden sich nun die Geister, ob ein "normaler" Kellerraum eines Wohnhauses einen "gut belüfteten Ort" darstellt. Gibt es hierzu eine Definition?

Gruß Olaf

Re: Ist ein Keller "gut belüftet"?

Verfasst: Mittwoch 19. Dezember 2018, 06:54
von Tobi P.
Moin,

um was für einen Gefahrstoff handelt es sich denn? Generell finde ich Gefahrstoffe und Wohnhaus keine gute Kombination.


Gruß Tobi

Re: Ist ein Keller "gut belüftet"?

Verfasst: Mittwoch 19. Dezember 2018, 07:23
von E-Jens
Hallo Olaf,

"gut belüftet"?
Ja, solch einfache Worte können zu einer großen Herausforderung werden.
Der sicherste Ort ist draußen. Alles Andere könnte zu riskant sein. Vielleicht sollte man für den Fall von Windstille sicherheitshalber einige Ventilatoren platzieren. Diese übernehmen dann die Aufgabe der Belüftung. richt1
Für das Laden von großen Bleibatterien gibt es die DGUV I 209-067 oder in alt BGI5017. Dort gibt es Angaben zu Raumvolumen oder Volumenaustausch. Es gibt auch noch die VdS 2259 : 1991-10 (01). Auch zum Thema Bleibatterien. Es sind auch noch Angeben zu weiterführenden Normen enthalten. Vielleicht hilft dir das weiter.

Re: Ist ein Keller "gut belüftet"?

Verfasst: Mittwoch 19. Dezember 2018, 09:34
von IH-Elektriker
Tobi P. hat geschrieben: Mittwoch 19. Dezember 2018, 06:54 um was für einen Gefahrstoff handelt es sich denn? Generell finde ich Gefahrstoffe und Wohnhaus keine gute Kombination.
Wichtig ist was es für ein Gefahrstoff ist – bestimmte Stoffe sind auch in geringen Mengen im Wohngebäude keine gute Idee ;)

Ansonsten kommt es auf die Menge an. Der „dichte“ 5l-Spritkanister für den Rasenmäher im Keller eines EFH ist sicherlich genauso unkritisch wie die 1l-Flasche mit Spiritus oder der flüssige Grillanzünder. Stehen aber im Keller auf einmal 10 Stück 20Liter-Kanister mit Sprit fürs Stromaggregat und 20 Flaschen Spiritus für den Spirituskocher neben 5 Gasflaschen für den Gasheizer dann wird das wortwörtlich „Brandgefährlich“

So ein Szenario mag nicht alltäglich erscheinen, aber ein ordentlicher „Prepper“ sorgt für den Zusammenbruch der öffentlichen Versorgung vor – schließlich will er sich und seine Familie ja nicht gefährden – und gefährdet sich dabei selbst eigentlich ständig durch sein unsachgemäßes Gefahrstofflager im Keller….

Im Endeffekt braucht man um die Gefährlichkeit eines Stoffes zu beurteilen – und somit seine Lagerung – das komplette Gefahrstoffdatenblatt. Denn auch so Dinge wie Flammpunkt, UEG und OEG können wichtig sein, werden aber meist nicht angegeben. Und natürlich braucht es auch eine große Portion Fachwissen zum Thema Gefahrstoff.

Insofern – Ja, Gefahrstoffe außerhalb des „Üblichen Umfangs“ also sprich dem Spritkanister für’n Rasenmäher und dem Spiritus zum Fenster putzen oder dem Toilettenreiniger (stark Ätzend – ebenfalls ein Gefahrstoff!) haben normalerweise nichts in Wohnhäusern verloren – auch nicht in „gut belüfteten“ Kellern.

Re: Ist ein Keller "gut belüftet"?

Verfasst: Mittwoch 19. Dezember 2018, 14:34
von karo1170
Olaf S-H hat geschrieben: Mittwoch 19. Dezember 2018, 06:37 Es scheiden sich nun die Geister, ob ein "normaler" Kellerraum eines Wohnhauses einen "gut belüfteten Ort" darstellt. Gibt es hierzu eine Definition?
Was ist schon normal... Keller in einem EFH nach Enev irgendwas gebaut wird wohl nicht zu vergleichen sein, mit Keller im Wohnhaus BJ 1970 oder älter...

Ist ein Nachweis der Luftwechselrate für den Keller möglich? Damit könnte man einen Vergleichswert zu Arbeitsstätten, Wohnungen o.dgl heranziehen und abschätzen ob es ein gut oder weniger gut belüfteter Raum ist.
Ansonsten in der TRGS 900 schauen, welche Konzentration zulässig waere und diese messtechnisch überprüfen.

Re: Ist ein Keller "gut belüftet"?

Verfasst: Mittwoch 19. Dezember 2018, 16:30
von Olaf S-H
Moin zusammen,

es geht nur um den Begriff "gut belüftet". Hierzu wird eine Definition benötigt.

Gruß Olaf

Re: Ist ein Keller "gut belüftet"?

Verfasst: Mittwoch 19. Dezember 2018, 17:33
von Tobi P.
Moin Olaf,

ich wage zu bezweifeln dass es dafür eine rechtlich belastbare Definition gibt (auch wenn es hier in Deutschland Mitbürger gibt die ihren Lebensinhalt darin sehen alles und jeden zu definieren und in irgendeine Norm zu verpacken).
Wenn eine Belüftungsanlage mit Zu - u. Abluftsystem vorhanden ist würde ich den Keller als "gut belüftet" akzeptieren, wenn der Luftaustausch aber nur durch - in der Regel geschlossene, man muss ja Energiekosten sparen - Türen und Fenster (die dann ja in der Regel erst mal in einem Lichtschacht enden) erfolgt eher nicht.
Aber wie bereits geschrieben, ich würde das nicht an gut oder schlecht belüftet sondern an Art und ggfls. Menge des Gefahrstoffs festmachen.


Gruß Tobi

Re: Ist ein Keller "gut belüftet"?

Verfasst: Donnerstag 20. Dezember 2018, 16:22
von IH-Elektriker
In der EN60079-10 wird im Anhang B das Thema "Belüftung" im Rahmen des Explosionsschutzes behandelt. Dort redet man allerdings nur von Starker, Mittlerer und geringer Lüftung. Der Begriff "gute Belüftung" kommt in dieser Norm nicht vor.

(Bin selbst kein Spezialist, mir sind gerade nur beim Weihnachtsputz im Büro die Unterlagen der Ausbildung zur "befähigten person Explosionsschutz" in die Hände gefallen.... ;)

Re: Ist ein Keller "gut belüftet"?

Verfasst: Donnerstag 20. Dezember 2018, 16:59
von Elt-Onkel
Hallo,
Olaf S-H hat geschrieben: Mittwoch 19. Dezember 2018, 16:30 Moin zusammen,

es geht nur um den Begriff "gut belüftet". Hierzu wird eine Definition benötigt.
Der Begriff "gut" ist eine Bewertung.

Eine Definition gibt es nicht,

Das wäre so, wie: "Die Zuleitung zur Handbohrmaschine ist gut isoliert."

Vermutlich haben die Juristen 'durch ständige Rechtssprechung' dem Begriff eine Bewertung gegeben.

Ich würde z.B. eine Garage mit "gut belüftet" klassifizieren.


...

Re: Ist ein Keller "gut belüftet"?

Verfasst: Donnerstag 20. Dezember 2018, 17:36
von Challenger
Hallo Olaf,
geht es um eine private oder gewerbliche Nutzung?

Für Gefahrstoffe in tragbaren Gebinden gibt es die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".
Dort ist in §3 zu lesen, dass der Unternehmer eine GeBe auf Grundlage des §5 ArbSchG und §6 GefStoffV zu erstellen hat.
Zur Durchführung wird dann auf die TRGS400 verwiesen.
Die "TRBS "2152 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines -" lässt sich zu dem Thema ebenfalls aus, sowie die ASR3.6"Lüftung".
Von "Gut belüftet" ist auch in diesen Regelwerken nicht nichts zu lesen.
Ob die Belüftung "gut", also nach meinem Verständnis eigentlich "ausreichend" ist, wirst du dir wohl selbst ableiten müssen.

Gruß Challenger