Moin IH-Elektriker,IH-Elektriker hat geschrieben: ↑Montag 10. Dezember 2018, 11:51 ... die angewandten Normen müssen nicht in der Konformitätserklärung drin stehen. ...
in der Anlage IV zur Niederspannungsrichtline steht unter Punkt 6 steht dort:
In der Maschinenrichtlinie steht im Anhang II unter 1. A Nr. 4:Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe der anderen technischen
Spezifikationen, in Bezug auf die die Konformität erklärt wird
Maschine und Betriebsmittel unterscheiden sich leider auch hier. Hat wohl mit dem "Vereinheitlichungsgedanken" nicht so ganz funktioniert.einen Satz, in dem ausdrücklich erklärt wird, dass die Maschine allen einschlägigen Bestimmungen dieser Richtlinie
entspricht, und gegebenenfalls einen ähnlichen Satz, in dem die Übereinstimmung mit anderen Richtlinien
und/oder einschlägigen Bestimmungen, denen die Maschine entspricht, erklärt wird. Anzugeben sind die Referenzen
laut Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union
Gruß Olaf