Dürfen berentete Elektriker nicht mehr an Sicherungskästen arbeiten?

Für alles was nicht in die anderen Boards passt
Joachim
Null-Leiter
Beiträge: 258
Registriert: Donnerstag 9. April 2015, 01:42
Wohnort: In der Nähe von Baden-Baden

Re: Dürfen berentete Elektriker nicht mehr an Sicherungskästen arbeiten?

Beitrag von Joachim »

Apostoli hat geschrieben: Freitag 26. Oktober 2018, 18:07
Strippe-HH hat geschrieben: Freitag 26. Oktober 2018, 17:47 ... einen defekten Taster austausche ist es schon Schwarzarbeit?.
Das würde ich unter Instandhaltung verbuchen.
Das interessiert aber nur bzgl. der NAV.
In Bezug auf die Tätigkeit als solche sieht die HWK das anders und würde das wohl tatsächlich als Schwarzarbeit bezeichnen. Obendrauf eben die Haftungsfrage.

Mich bitte nicht falsch verstehen: ich persönlich sehe das alles recht gelassen und würde ebenfalls eine gleich- oder höherwertige Qualifikation der Ausführenden unterstellen und begrüße erst recht ein "solidarisches" Handeln in einer solchen Gemeinschaftswohnanlage!
Problem ist dennoch, wenn man schon "offiziell" fragt, daß die Rechtslage hier kaum ein unbedenkliches "Go!" ermöglicht... :(
E-Jens
Null-Leiter
Beiträge: 710
Registriert: Freitag 16. Dezember 2016, 21:37
Wohnort: im Norden

Re: Dürfen berentete Elektriker nicht mehr an Sicherungskästen arbeiten?

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

zum Thema Schwarzarbeit fällt mir ein, dass ich in der Firma in der ich vorher gearbeitet habe, einen Kollegen hatten, der dafür eine saftige Strafe zahlen durfte. Er wurde bei Malerarbeiten in der Privatwohnung eines Kumpels auf frischer Tat erwischt.
Gruß Jens
ureu603
Null-Leiter
Beiträge: 145
Registriert: Montag 22. Oktober 2018, 14:59
Wohnort: Berlin

Re: Dürfen berentete Elektriker nicht mehr an Sicherungskästen arbeiten?

Beitrag von ureu603 »

Ich denke mal, dass das Auslegungssache ist mit der Schwarzarbeit. Wenn man was privat macht, muss man sich mit seinem "Kunden" schon einig sein. Das austauschen einer defekten Steckdose oder eines Tasters in einer Gemeinschaftswohnanlage als Schwarzarbeit definieren, geht mir zu weit.
Elektriker ist kein Beruf, sondern eine Berufung idee1
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Dürfen berentete Elektriker nicht mehr an Sicherungskästen arbeiten?

Beitrag von Olaf S-H »

Strippe-HH hat geschrieben: Freitag 26. Oktober 2018, 17:47 ... Ich hatte hier ein Archivlager neu installiert ...
Moin Strippe,

und wer hat hier mit geeigneten (also kalibrierten) Messgeräten geprüft?

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Dürfen berentete Elektriker nicht mehr an Sicherungskästen arbeiten?

Beitrag von Olaf S-H »

Strippe-HH hat geschrieben: Donnerstag 25. Oktober 2018, 21:36 In unserer großen Wohnanlage führe ich als Miteigentümer und als Beiratsmitglied schon seit gut 8 Jahren kleine Reparaturen, Instandsetzungen und auch kleine Installationsarbeiten an den Elektroanlagen in den Allgemeinbereichen der Häuser aus. ...
Moin Strippe,
SchawarzArbG hat geschrieben: § 1 Zweck des Gesetzes
...
(2) Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei
...
5.
als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe
selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).
wenn eine "Tätigkeit" seit 8 Jahren ausgeführt wird, dann stellt sich die Frage, ob eine Erbringung einer Sienst- oder Werkleistung vorliegt. Gelegentliche Nachbarschaftshilfe sieht anders aus. Hier haben sich sicherlich viele Arbeitsstunden angesammelt.

Klarheit in diese Frage kan wahrscheinlich nur ein Jurist bringen.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Dürfen berentete Elektriker nicht mehr an Sicherungskästen arbeiten?

Beitrag von Olaf S-H »

IH-Elektriker hat geschrieben: Freitag 26. Oktober 2018, 16:48 ... Ich bin u.a. auch in einem Verein tätig ... Ich habe zwar privat die nötige Ausrüstung zum Prüfen (Messgerät) und wäre wohl vom Job her auch fachlich befähigt dazu und prüfe mein eigenes „Gerümpel“ auch selbst, trotzdem werde ich nicht im Verein prüfen – rein aus Haftungsgründen. ...
Moin IH-Elektriker,

das Thema habe ich schon durch. Wenn das Prüfen kein Vereinszweck ist, dann deckt es die Vereinshaftpflicht nicht ab. Wenn man sich nun weigert, eine elektrische Anlage zu prüfen, und der Dachverbandsversicherungsfuzzy angibt, dass kein Versicherungsschutz - auch nicht durch eine Privathaftpflichtversicherung - besteht (dieses also unterstützt), dann wird ein Ausschlussverfahren eingeleitet, da man sich gegen die Vereinsziele einsetzt. Das Verfahren war nach einem recht kurzen Brief eines Juristen beendet. So ist die deutsche Scheinheiligkeit - man will es ordentlich haben und beschwert sich über diesjenigen, die es ordentich manchen wollen.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Benutzeravatar
Strippe-HH
Beiträge: 1430
Registriert: Freitag 10. Oktober 2014, 17:01
Wohnort: Hamburg

Re: Dürfen berentete Elektriker nicht mehr an Sicherungskästen arbeiten?

Beitrag von Strippe-HH »

Olaf S-H hat geschrieben: Samstag 27. Oktober 2018, 13:01
Strippe-HH hat geschrieben: Freitag 26. Oktober 2018, 17:47 ... Ich hatte hier ein Archivlager neu installiert ...
Moin Strippe,

und wer hat hier mit geeigneten (also kalibrierten) Messgeräten geprüft?
Moin Olaf
Ja glaubst du etwa ich mache das mit einen Lügenstift?
Das wurde mit einen Messgerät gemacht, dass ich mir damals von meiner Arbeitgeberfirma ausgeliehen hatte, denn da war ich noch nicht in Rente gewesen (hatte zu der zeit ohnehin E-Checks auf meiner damaligen Baustelle gemacht)
Und einen Duspol mit Lastzuschaltung der einen RCD auslöst den habe ich auch.
Und das hätte für die eine Steckdose normalerweise auch damit gelangt wenn ich kein Messgerät zur Verfügung hätte.
Du kennst mich ja auch persönlich, und ich hoffe mal dass du nicht den Eindruck von mir hast dass ich halben Kram mache.
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Dürfen berentete Elektriker nicht mehr an Sicherungskästen arbeiten?

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Strippe,
Strippe-HH hat geschrieben: Samstag 27. Oktober 2018, 18:44 ... Und einen Duspol mit Lastzuschaltung der einen RCD auslöst den habe ich auch.
Und das hätte für die eine Steckdose normalerweise auch damit gelangt wenn ich kein Messgerät zur Verfügung hätte. ...
dazu haben wir wohl zwei unterschiedliche Meinungen. Nach meiner Auffassung ist eine Pürfung der Schutzmaßnahmen auch bei 1 Steckdose erforderlich.
Strippe-HH hat geschrieben: Samstag 27. Oktober 2018, 18:44 ... Du kennst mich ja auch persönlich, und ich hoffe mal dass du nicht den Eindruck von mir hast dass ich halben Kram mache.
Hierzu hatte ich eine positive Meinung. Dies wird auch durch Deine Nachfragen hier im Forum gestützt. Dennoch können wir zum obigen Thema durchaus 2 unterschiedliche Meinungen vertreten. Welche davon richtig(er) ist, möge jeder selbst entscheiden. Sicherlich ist es löblich, sich in einer Eigentümer gemeinschaft einzubringen. Die Rahmenbedingungen sollten aber stimmen. Doch wie gesagt ist es durchaus in Ordnung, unterschiedliche Meinungen zu vertreten. Es kann ja auch sein, dass beide anteilig richtig sind.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Benutzeravatar
Strippe-HH
Beiträge: 1430
Registriert: Freitag 10. Oktober 2014, 17:01
Wohnort: Hamburg

Re: Dürfen berentete Elektriker nicht mehr an Sicherungskästen arbeiten?

Beitrag von Strippe-HH »

Olaf S-H hat geschrieben: Samstag 27. Oktober 2018, 13:07
Strippe-HH hat geschrieben: Donnerstag 25. Oktober 2018, 21:36 In unserer großen Wohnanlage führe ich als Miteigentümer und als Beiratsmitglied schon seit gut 8 Jahren kleine Reparaturen, Instandsetzungen und auch kleine Installationsarbeiten an den Elektroanlagen in den Allgemeinbereichen der Häuser aus. ...
Moin Strippe,
SchawarzArbG hat geschrieben: § 1 Zweck des Gesetzes
...
(2) Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei
...
5.
als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe
selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).
wenn eine "Tätigkeit" seit 8 Jahren ausgeführt wird, dann stellt sich die Frage, ob eine Erbringung einer Dienst- oder Werkleistung vorliegt. Gelegentliche Nachbarschaftshilfe sieht anders aus. Hier haben sich sicherlich viele Arbeitsstunden angesammelt
Sind ehrenamtliche Tätigkeiten etwa Schwarzarbeit?
Dann dürfte kein kaufmännischer Beirat stundenlang die Bücher und Abrechnungen prüfen.
Und unser ehemaliger Beiratsvorsitzender der Heizungsmonteur war sich nie um die Heizungsanlage kümmern dürfen was er aber seit 1971 gemacht hatte.
Gewerbliche Schwarzarbeit wird nur dann gemacht, wenn jemand dafür viel Geld kassiert.
Und wer hatte das in seinen Handwerkerdasein noch nicht gemacht, sich immer in einer Grauzone zu bewegen.
Wir kennen ja genügend Einsätze von Zoll und AFA. wo auf Kontrollen von Baustellen dutzende erwischt wurden.
Und die Dunkelziffer ist hoch die nicht erwischt werden.
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Dürfen berentete Elektriker nicht mehr an Sicherungskästen arbeiten?

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Strippe,

wenn jemand "privat" ganz viel auf ebay verkauft, kommt das Finanzamt teilweise auch an und stuft die Privatperson als "Firma" ein. Wo hört die Gefälligkeit auf und wo fängt die Schwarzarbeit an? Diese Frage kann uns nur ein Jurist beantworten.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Antworten