Olaf S-H hat geschrieben: ↑Samstag 27. Oktober 2018, 13:07
Strippe-HH hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Oktober 2018, 21:36
In unserer großen Wohnanlage führe ich als Miteigentümer und als Beiratsmitglied schon seit gut 8 Jahren kleine Reparaturen, Instandsetzungen und auch kleine Installationsarbeiten an den Elektroanlagen in den Allgemeinbereichen der Häuser aus. ...
Moin Strippe,
SchawarzArbG hat geschrieben:
§ 1 Zweck des Gesetzes
...
(2) Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei
...
5.
als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe
selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).
wenn eine "Tätigkeit" seit 8 Jahren ausgeführt wird, dann stellt sich die Frage, ob eine Erbringung einer Dienst- oder Werkleistung vorliegt. Gelegentliche Nachbarschaftshilfe sieht anders aus. Hier haben sich sicherlich viele Arbeitsstunden angesammelt
Sind ehrenamtliche Tätigkeiten etwa Schwarzarbeit?
Dann dürfte kein kaufmännischer Beirat stundenlang die Bücher und Abrechnungen prüfen.
Und unser ehemaliger Beiratsvorsitzender der Heizungsmonteur war sich nie um die Heizungsanlage kümmern dürfen was er aber seit 1971 gemacht hatte.
Gewerbliche Schwarzarbeit wird nur dann gemacht, wenn jemand dafür viel Geld kassiert.
Und wer hatte das in seinen Handwerkerdasein noch nicht gemacht, sich immer in einer Grauzone zu bewegen.
Wir kennen ja genügend Einsätze von Zoll und AFA. wo auf Kontrollen von Baustellen dutzende erwischt wurden.
Und die Dunkelziffer ist hoch die nicht erwischt werden.