Hauskennzeichnung BEWAG
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Hauskennzeichnung BEWAG
Moin zusammen,
ich habe an einem etwas älteren Gebäude (ehem. Westsektor in Berlin) die abgebildete Kennzeichnung gefunden.
Kann mir jemand erläutern, was dies bedeutet.
Gruß Olaf
ich habe an einem etwas älteren Gebäude (ehem. Westsektor in Berlin) die abgebildete Kennzeichnung gefunden.
Kann mir jemand erläutern, was dies bedeutet.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Null-Leiter
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Re: Hauskennzeichnung BEWAG
Hi Olaf,
Ist es ein Versicherungsschild?
Siehe hierhttp://www.versicherungsschilder.com/w1.htm
Gruß Challenger
Ist es ein Versicherungsschild?
Siehe hierhttp://www.versicherungsschilder.com/w1.htm
Gruß Challenger
- Wulff
- Null-Leiter
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- Registriert: Freitag 2. Mai 2014, 17:34
Re: Hauskennzeichnung BEWAG
Ist das ein Schild an der Hauswand zur Kennzeichnung der Lage der Hauseinführung?
Bewag war ja der frühere Stromversorger in Berlin.
Gibt auch noch mehr Abbildungen im Netz...https://www.google.de/search?q=bewag+sc ... e&ie=UTF-8
Bewag war ja der frühere Stromversorger in Berlin.
Gibt auch noch mehr Abbildungen im Netz...https://www.google.de/search?q=bewag+sc ... e&ie=UTF-8
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- Null-Leiter
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Re: Hauskennzeichnung BEWAG
Genau an dieser Stelle wirst Du die Leitung des Netzbetreibers finden, wenn Du tief genug buddelst...
Diese Schilder an der Hausfassade angebracht, bezeichnen auch recht genau den Einführungsort des Hausanschlußkabels.
An Zäunen o.ä. angebracht kann dann der Verlauf des Kabels von der Straße zum Haus abgeschätzt werden.
Heute wird ein runder blauer Aufkleber mit der Bezeichnung "STROM" verwendet, diesen findest Du an Werbesäulen, Telekomkästen etc. im öffentlichen Bereich, ist aber nicht so schön wie die frühere Emailletafel...
Diese Schilder an der Hausfassade angebracht, bezeichnen auch recht genau den Einführungsort des Hausanschlußkabels.
An Zäunen o.ä. angebracht kann dann der Verlauf des Kabels von der Straße zum Haus abgeschätzt werden.
Heute wird ein runder blauer Aufkleber mit der Bezeichnung "STROM" verwendet, diesen findest Du an Werbesäulen, Telekomkästen etc. im öffentlichen Bereich, ist aber nicht so schön wie die frühere Emailletafel...
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- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Re: Hauskennzeichnung BEWAG
Moin Meisterglücklich,
vielen Dank für die Antwort.
Ich hatte schon überlegt, ob es ggf. noch sehr antik sein könnte - Kennzeichnung der Wechselstromversorgung statt Gleichstrom. Es war in dem Straßenzug (Pestalozzistraße in Charlottenburg-Wilmersdorf) die einzige Kennzeichnung, die mir aufgefallen war.
Gruß Olaf
vielen Dank für die Antwort.
Ich hatte schon überlegt, ob es ggf. noch sehr antik sein könnte - Kennzeichnung der Wechselstromversorgung statt Gleichstrom. Es war in dem Straßenzug (Pestalozzistraße in Charlottenburg-Wilmersdorf) die einzige Kennzeichnung, die mir aufgefallen war.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Null-Leiter
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Re: Hauskennzeichnung BEWAG
Diese Schildchen findet man noch öfter hier
Elektriker ist kein Beruf, sondern eine Berufung