Rübenroder

Für alles was nicht in die anderen Boards passt
Probator
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Re: Rübenroder

Beitrag von Probator »

Vielleicht baut man an dem Roder ganz vorne mal eine gefederte Stange an, die zusammen mit dem Band ausklappt. Wird diese Stange nach hinten gedrückt, aktiviert sich sofort eine Vollbremsung...
ureu603
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Re: Rübenroder

Beitrag von ureu603 »

Wieso ne Stange? Kann man das nicht elektronisch lösen? Abstandswarner? :D
Elektriker ist kein Beruf, sondern eine Berufung idee1
Probator
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Re: Rübenroder

Beitrag von Probator »

ureu603 hat geschrieben: Freitag 30. November 2018, 06:49 Wieso ne Stange? Kann man das nicht elektronisch lösen? Abstandswarner? :D
Willst du Leute, die einen Strommast umfahren, mit Radar- oder Lasersensoren hantieren lassen? :D
ureu603
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Re: Rübenroder

Beitrag von ureu603 »

Dann erfinden wir nen neuen Beruf: Rübenroderlotse :D
Elektriker ist kein Beruf, sondern eine Berufung idee1
Olaf S-H
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Re: Rübenroder

Beitrag von Olaf S-H »

Probator hat geschrieben: Freitag 30. November 2018, 20:02 Willst du Leute, die einen Strommast umfahren, ...
Moin Probator,

wir benötigen befähigtes Fahrpersonal zu umfahren und nicht zum umfahren. :D

Also den Agraökonom mit einer fachbezogenen postgradualen Fortbildung zur befähigten Person zum umfahren von Strommasten. Also die bPzuvS. joint1

Ich liebe die deutsche Sprache. :D

Gruß Olaf, der früher sehr viel auf dem Trecker gefahren ist (statt Muttermilch gabs Diesel)
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Trumbaschl
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Re: Rübenroder

Beitrag von Trumbaschl »

So viel zum Thema die Bedeutung "um ein Hindernis herumfahren" von "umfahren" wäre nur in Österreich gebräuchlich... hier gibt es seit einiger Zeit den Witz "Betonung ist der Unterschied zwischen "ein Hindernis umfahren" und "ein Hindernis umfahren"!" :D
ureu603
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Re: Rübenroder

Beitrag von ureu603 »

Schön ausgedrückt! Was denn Nu? Umfahren oder umfahren, also Flach legen? :D

@Olaf S-H: das müssen wir noch genauer definieren, bPzUvS, genauer gesagt : befähigte Person zur Umfahrung von Strommasten :D
Sonst knallen die überall die Masten weg hair1
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