VEFK und Sifa
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VEFK und Sifa
Moin zusammen,
mal eine Frage in die Runde:
Wer ist VEFK und zugleich Sifa und wer ist "nur" VEFK?
Mich würde mal interessieren, ob die Anzahl eher groß oder eher klein ist.
Gruß Olaf
mal eine Frage in die Runde:
Wer ist VEFK und zugleich Sifa und wer ist "nur" VEFK?
Mich würde mal interessieren, ob die Anzahl eher groß oder eher klein ist.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Elt-Onkel
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Re: VEFK und Sifa
Hallo,
unanständige Frage:
Sifa: Sicherheitsfahrschaltung = Totmannknopf ?
...
unanständige Frage:
Sifa: Sicherheitsfahrschaltung = Totmannknopf ?
...
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- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Re: VEFK und Sifa
Moin Elt-Onkel,
es ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die BAUA hat dazu die Festlegung: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitswe ... AQ-02.html
Gruß Olaf
es ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die BAUA hat dazu die Festlegung: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitswe ... AQ-02.html
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Elt-Onkel
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Re: VEFK und Sifa
Hallo,
Danke, na das muss man erstmal herausfinden.
Man gut, daß wir damals von der BG alle Lizenzen bekommen haben.
O.K., dann bin ich eine VEFK und eine Sifa.
...
Danke, na das muss man erstmal herausfinden.
Man gut, daß wir damals von der BG alle Lizenzen bekommen haben.
O.K., dann bin ich eine VEFK und eine Sifa.
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- Null-Leiter
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- Registriert: Mittwoch 27. September 2017, 09:09
Re: VEFK und Sifa
Und wie viel Jahrzehnte warst du auf der Schule um beide Jobs (richtig) erfüllen zu können?
- harmi
- Beiträge: 2462
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- Wohnort: Grafschaft Bentheim
Re: VEFK und Sifa
Ich war VEFK und FASI. Jetzt nur noch FASI