Moin zusammen,
kennt jemand die Bezeichnung für diese "Kappe" für den Profilzylinder?
Gruß Olaf
Bezeichnung einer Zylinderkappe
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Bezeichnung einer Zylinderkappe
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Elt-Onkel
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Re: Bezeichnung einer Zylinderkappe
Hallo,
Regenschutzrosette mit Deckel, oder Regenschutzkappe.
...
Regenschutzrosette mit Deckel, oder Regenschutzkappe.
...
- bettmann
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Re: Bezeichnung einer Zylinderkappe
Hallo,
es gehen auch die Suchbegriffe Regenschutzklappe, Klapprosette und Wetterschutzkappe (für Schließzylinder).
Das Teil auf deinem Bild könnte zu "Rosette mit Regenschutzklappe und Knebelverschluss" passen.
bettmann
es gehen auch die Suchbegriffe Regenschutzklappe, Klapprosette und Wetterschutzkappe (für Schließzylinder).
Das Teil auf deinem Bild könnte zu "Rosette mit Regenschutzklappe und Knebelverschluss" passen.
bettmann
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- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Re: Bezeichnung einer Zylinderkappe
Moin zusammen,
vielen Dank. Jetzt habe auch ich die Teile im Netz gefunden.
Gruß Olaf
vielen Dank. Jetzt habe auch ich die Teile im Netz gefunden.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794