Moin zusammen,meisterglücklich hat geschrieben:... Aus der Kirche kann man wenigstens noch austreten, um der Rundfunksteuer zu entgehen kann man nur den Laden zumachen und obdachlos werden...
der mündige Bürger hat alle paar Jahre die Möglichkeit, sich seiner Regierung zu entledigen. Nur wenn das System geändert wird, wird sich auch an den Gebühren etwas ändern (siehe hierzu auch Art. 20 (2) GG).
Welcher Weg der Änderung der richtige ist, möge jeder für sich selbst entscheiden. Das GG beinhaltet auch ein "Recht" auf Revolution, wenn der Staatsapparat defekt ist und eine Reparatur nicht möglich erscheint. Hierzu kann man den Art. 20 (4) heranziehen.
Da wir uns nun aber wieder der Werte dieses Forums besinnen wollen und höfliche Umgangsformen pflegen wollen - der große Vorsitzende (nicht der Chinese sondern der Vorturner im Trägerverein) führte letztens an, dass am anderen Ende auch nur ein Mensch sitzt - mache ich hier mal zu. Ich öffne gerne wieder, wenn die Beweisführung erbracht wurde, dass die Frima Beitragsservice durch süditalienische Mitarbeiter rechtfreier Organisonen infiltriert wurde.
Im neutestamentarischen Sinne: Liebet Euren Nächsten wie Euch selbst und reden nicht falsch Zeugnis wider Eurem Nächsten.
Gruß Olaf, gerne auch mal alttestamentarisch denkend