Hallo,
wie erstellt man ein Angebot?
In meinen Meisterkurs wurde uns alles vorgegeben wieviel Mitarbeiter ich einsetzen soll und die Lohnkosten und Gemeinkostenzuschlag wievi3el Prozent die sein sollen.Aber woher weiß ich denn im wirklichen Leben wieviel Leute ich brauch und die Mitarbeiterzahl brauch ich doch um den Durchschnittslohn auszurechnen.Oder lege ich jetzt verdammt falsch.
Danke für die Hilfe.
Cu Stefan
Angebot erstellen
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Hallo Stefan,
suche nach "KfE" auf der Seite
"Kalkulationshilfe für die elektro- und informationstechnischen Handwerke"
http://www.zveh.de/
mfg sps
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Mit freundlichem Gruß sps
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Moinmoin Strippi,
kleiner Tipp am Rande: Das Angebot sollte immer den Zusatz beinhalten, daß es freibleibend ist. Dadurch kannst Du einen Rückzieher machen, falls Du nach der Abgabe einen großen Fehler feststellst. Ansonsten kann Dich er Kunde auf das Angebot festnageln. Das ist bei flasch berechneten Preisen sehr unangenehm.
Gruß Olaf
kleiner Tipp am Rande: Das Angebot sollte immer den Zusatz beinhalten, daß es freibleibend ist. Dadurch kannst Du einen Rückzieher machen, falls Du nach der Abgabe einen großen Fehler feststellst. Ansonsten kann Dich er Kunde auf das Angebot festnageln. Das ist bei flasch berechneten Preisen sehr unangenehm.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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