Seite 3 von 5

Verfasst: Montag 8. Juli 2013, 07:06
von bettmann
kabelmafia hat geschrieben: ... Neu oder frisch gewaschen?
Der Tank-Einfüllstutzen ist noch "jungfräulich". Da klebt noch die blaue Schutzfolie drauf. Und keine Sabberflecken drumrum!

bettmann

Verfasst: Montag 8. Juli 2013, 07:12
von Lightyear
Funkelnigelnagelneu...NN1

edit: eigentlich wollte ich ja was gebrauchtes, aber da sind fast ausschließlich Geräte am Markt die zwischen 5.000 Betriebsstunden und ablegereif rangieren und dennoch für annähernd den gleichen Preis gehandelt werden, für den ich nun das Neugerät bekommen habe...

Verfasst: Montag 8. Juli 2013, 08:16
von kabelmafia
...vor der ersten Inbetriebnahme immer die Betriebsstoffe kontrollieren!
Denn manche (?) Hersteller liefern gerne ohne Öl und Sprit aus. Hat in den letzten Jahren deswegen zu zwei Totalschäden bei der Erstinbetriebnahme geführt.

Verfasst: Montag 8. Juli 2013, 08:41
von Lightyear
Erstinbetriebnahme ist bereits erfolgt, Treibstoff war natürlich keiner drin, aber Öl und Wasser soll man ja sowieso vor jedem Start prufen - egal bei welcher Art von Verbrennungsmotor...

Verfasst: Dienstag 9. Juli 2013, 07:24
von Lightyear
@KM:
ich habe nun weiterführende Infos zum Thema Bezettelung erhalten - ein Sche**thema, wie ich meine...

Ein Spezialist der sich mit dem Thema ADR behördlicherseits hauptberuflich befasst, hat mirgegenüber ausgeführt, dass die Bezettelung nicht erforderlich ist, wenn ich den Stromerzeuger im Rahmen meiner Hauttätigkeit fahre, da der Tank kleiner 450l ist.

Vermiete ich den Hänger aber an Selbstabholer (was ich nicht tue), ist nix mit der Ausnahme nach 1.1.3.c, somit bezettelungspflichtig...

Es kommt also nicht zuletzt darauf an, wer das Ding warum bewegt.

edit: Wortlaut der betreffenden Ausnahemregelung, die die Bezettelungspflicht aussetzt:
1.1.3.c
Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie
Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang
mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die
Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Maßnahmen zu treffen, die
unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern.

Verfasst: Dienstag 9. Juli 2013, 07:51
von Olaf S-H
Lightyear hat geschrieben:... Es kommt also nicht zuletzt darauf an, wer das Ding warum bewegt.
Moin zusammen,

wieder das leidige Thema - privat oder gewerblich. Manchmal wird hier gefragt, ob die Abschaltzeiten für LSS-B auch im privaten Bereich gültig sind. :D

Mit dem gemieteten 7,49-Tonner kann ich bis zu den Alpen und zurück fahren, ohne eine Pause gemacht zu haben. Werde ich dafür eingestellt, so muss ich nach 4 Stunden eine (sinnvolle) Zwangspause einlegen. Was soll der Sche**? Aber dies sollten wir hier nicht weiter vertiefen - es sprengt den Rahmen des Themas. Ich fand aber, dass es mal gesagt werden musste.

Gruß Olaf

Verfasst: Dienstag 9. Juli 2013, 09:38
von Lightyear
@Olaf:
Das hat mit gewerblich oder privat nicht wirklich was zu tun...
HIER geht's darum, in welcher Art der gewerbliche Transport stattfindet.
Zumal ich anzweifle, dass sich irgendwer privat so einen Moppel im Gehenwert eines Kleinwagens kauft und selbigen dann privat bewegt...

Verfasst: Dienstag 9. Juli 2013, 21:09
von Tobi P.
Lightyear hat geschrieben: Zumal ich anzweifle, dass sich irgendwer privat so einen Moppel im Gehenwert eines Kleinwagens kauft und selbigen dann privat bewegt...

Verdammt, wo ist das "in die Luft guck und pfeif"-Smiley wenn man es mal braucht?
Ich war zumindest schon mal kurz davor eins zu übernehmen aber es scheiterte letztendlich leider am fehlenden Führerschein - aber das Problem wird sich wie ich hoffe demnächst erledigt haben :D

Danke für die zusätzlichen Fotos. Ist ein schönes kleines Gerät, eigentlich ideal für einen Lichtmastanhänger (Notiz an mich selbst: Mach endlich mal den angefangenen Lima-Anhänger fertig du fauler Sack!).


Gruß Tobi

Verfasst: Dienstag 9. Juli 2013, 22:05
von kabelmafia
Moin Tobi,

Lichtmast - da hab ich was schönes neues. Auch wenn die Scheinwerfern nicht richtig dicht sind, macht es an sich einen guten Eindruck. Frag mich nicht zu den Leistungsdaten - die hab ich nicht greifbar.
Von denen sind jetzt eine Hand voll zum Testen gekommen. Mal schauen...

Verfasst: Dienstag 9. Juli 2013, 22:11
von Lightyear
Ja wo sind denn da die Gefahrstoffzettel nach SV 363?:D

Ja, die Lichtmast-Thematik ist bei mir auch noch offen.
Eigentlich wollte ich ja ein Lichtmastaggregat, ist für den Hausgebrauch aber völlig unerschwinglich...
Jetzt warte ich drauf, dass mir mal ein potenter Powermoon oder irgenwas vergleichbares zu einem sinnvollen Preis über den Weg läuft.
Wer sowas 'rumliegen hat, bitte gerne bei mir melden...