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Verfasst: Mittwoch 3. Juli 2013, 22:15
von Markus83
Hallo 50Hertz,

Mir ist nicht ganz klar, was du mir sagen willst. Dass der Anhänger ohne Zugfahrzeug geschoben wird, ist mir schon klar.
Meine Frage war, ob du das Aggregat dauerhaft auf dem Anhänger nach vorn schieben willst. Dies würde sich auf die Stützlast im Anhängerbetrieb auswirken.
Oder - Variante 2 - ob das Aggregat nur zum schieben von Hand nach vorne gezogen werden soll. Dann stelle ich mir aber die Frage, wie das bei einem mehrere 100 kg schweren Aggregat ohne mechanische Hilfsmittel bei gleichzeitig vernünftiger Ladungssicherung passieren soll. Das müssten ja schon gefettete Gleitkufen oder Linearlager sein und zur Ladungssicherung müsste das Aggregat dann in beiden Positionen verbolzt werden können.
Ich glaube da ist ein vernünftiges Stützrad - selbst in Kombination mit einem mechanischen Fahrantrieb - immer noch die einfachere Lösung.

Gruß Markus

Verfasst: Samstag 6. Juli 2013, 17:35
von Lightyear
Hier mal zwei Bilder vom "Schätzchen", auf dem unteren ist auch das vermaledeite Stützrad ganz gut zu erkennen...

Verfasst: Samstag 6. Juli 2013, 18:58
von kabelmafia
Moin,

der Anhänger benötigt noch Warnmarkierungen nach DIN 30710. :-)
Auf dem Stromerzeuger muss noch eine Kennzeichnung nach SV 363 angebracht werden.
Ist der Aufkleber für die Schallleistungsangabe nach Outdoor-Richtlinie drauf...?
*nörgel*

Verfasst: Sonntag 7. Juli 2013, 02:08
von Elt-Onkel
Hallo,

drei erkannte Fehler bei einem Anhänger.

Das kann nur Kabelmafia.

Meine Verehrung.

...

Verfasst: Sonntag 7. Juli 2013, 14:50
von Lightyear
@KM:
DIN 30710 tifft nicht zu, da das Gerät nicht "dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr" dient.
Das Zugfahrzeug tut das strengenommen auch nicht, aber mein primäres Ziel ist, aufzufallen bzw. nicht übersehen zu werden. Und wenn ich schon so Reflexzeuch dranpappe, dann auch DIN-gemäß...

Daher sind die Reflexstreifen auch schon bestellt.

Bezüglich der SV 363 bin ich noch etwas unschlüssig, ob ich nicht vielleicht unter die Ausnahme 1.1.3.1, Abschnitt c falle.
Da gibt's im Netz ja Diskussionen drüber, das ist ja nicht mehr feierlich.
Nebenbei bemerkt habe ich irgendwo gelesen, dass Maschinen, die vor dem 01.07.2013 in Verkehr gebracht wurden, unverändert, d.h. unbezettelt weiterbenutzt werden dürfen.

Und was die Outdoor-Richtline betrifft, so sehe ich das eher locker. Ich hab' ne CE-Konformitätserklärung für das Gerät und das sollte imho reichen.
Nicht umsonst habe ich die "Super-Silent"-Ausführung mit Schallleistungspegel 89 dB(A) und Schalldruckpegel 61db(A) gewählt.

Und falls mal einer fragen sollte, kommt halt auch dieses Bapperl noch drauf...
Präventiv werde ich mal den Hersteller anschreiben, wie er die Themen SV 363 und Outdoor-Richtlinie bzw. deren Kennzeichnung am Gerät denn so sieht...

Verfasst: Sonntag 7. Juli 2013, 19:17
von kabelmafia
Moin Ly,

Warnstreifen:
sehr schön!

SV 363:
Wenn du nähere Infos hast, bitte bescheid geben. Ein gewisser Kunde klebt schon hunderte dieser Aufkleber.

Outdoor-RL:
Ja, nee.. bei 89dB(A) ist das unter allen Grenzwerten. Der Bapper muss nach verschiedenen EU-RL schon drauf sein, du bist zusätzlich zum vorhalten der CE-Konformitätserklärung verpflichtet.

Bekomm ich ne Vorführung, wenn ich demnächst wieder in Nürnberg bin? :)

Verfasst: Sonntag 7. Juli 2013, 19:58
von Lightyear
Ja, klar, Vorführung jederzeit...

Bezüglich der SV 363 bin ich (wie gesagt) am Infos einholen, ich kenn' da wen, vielleicht kennt der wieder wen, der da was weiss... ;)

Verfasst: Sonntag 7. Juli 2013, 21:50
von Tobi P.
Moin Lightyear,

schönes Gerätchen, würde mir auch gefallen dd1 Kannst du bei Gelegenheit vielleicht noch ein paar Detailfotos vom Motorraum und vom Bedien - u. Abgangsfeld machen?



Gruß Tobi

Verfasst: Montag 8. Juli 2013, 06:19
von Lightyear
Details:

Verfasst: Montag 8. Juli 2013, 06:54
von kabelmafia
Moin,

Neu oder frisch gewaschen?