Stützrad für Anhänger..?
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Hallo 50Hertz,
Mir ist nicht ganz klar, was du mir sagen willst. Dass der Anhänger ohne Zugfahrzeug geschoben wird, ist mir schon klar.
Meine Frage war, ob du das Aggregat dauerhaft auf dem Anhänger nach vorn schieben willst. Dies würde sich auf die Stützlast im Anhängerbetrieb auswirken.
Oder - Variante 2 - ob das Aggregat nur zum schieben von Hand nach vorne gezogen werden soll. Dann stelle ich mir aber die Frage, wie das bei einem mehrere 100 kg schweren Aggregat ohne mechanische Hilfsmittel bei gleichzeitig vernünftiger Ladungssicherung passieren soll. Das müssten ja schon gefettete Gleitkufen oder Linearlager sein und zur Ladungssicherung müsste das Aggregat dann in beiden Positionen verbolzt werden können.
Ich glaube da ist ein vernünftiges Stützrad - selbst in Kombination mit einem mechanischen Fahrantrieb - immer noch die einfachere Lösung.
Gruß Markus
Mir ist nicht ganz klar, was du mir sagen willst. Dass der Anhänger ohne Zugfahrzeug geschoben wird, ist mir schon klar.
Meine Frage war, ob du das Aggregat dauerhaft auf dem Anhänger nach vorn schieben willst. Dies würde sich auf die Stützlast im Anhängerbetrieb auswirken.
Oder - Variante 2 - ob das Aggregat nur zum schieben von Hand nach vorne gezogen werden soll. Dann stelle ich mir aber die Frage, wie das bei einem mehrere 100 kg schweren Aggregat ohne mechanische Hilfsmittel bei gleichzeitig vernünftiger Ladungssicherung passieren soll. Das müssten ja schon gefettete Gleitkufen oder Linearlager sein und zur Ladungssicherung müsste das Aggregat dann in beiden Positionen verbolzt werden können.
Ich glaube da ist ein vernünftiges Stützrad - selbst in Kombination mit einem mechanischen Fahrantrieb - immer noch die einfachere Lösung.
Gruß Markus
- Lightyear
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- kabelmafia
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Moin,
der Anhänger benötigt noch Warnmarkierungen nach DIN 30710. :-)
Auf dem Stromerzeuger muss noch eine Kennzeichnung nach SV 363 angebracht werden.
Ist der Aufkleber für die Schallleistungsangabe nach Outdoor-Richtlinie drauf...?
*nörgel*
der Anhänger benötigt noch Warnmarkierungen nach DIN 30710. :-)
Auf dem Stromerzeuger muss noch eine Kennzeichnung nach SV 363 angebracht werden.
Ist der Aufkleber für die Schallleistungsangabe nach Outdoor-Richtlinie drauf...?
*nörgel*
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
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- Elt-Onkel
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@KM:
DIN 30710 tifft nicht zu, da das Gerät nicht "dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr" dient.
Das Zugfahrzeug tut das strengenommen auch nicht, aber mein primäres Ziel ist, aufzufallen bzw. nicht übersehen zu werden. Und wenn ich schon so Reflexzeuch dranpappe, dann auch DIN-gemäß...
Daher sind die Reflexstreifen auch schon bestellt.
Bezüglich der SV 363 bin ich noch etwas unschlüssig, ob ich nicht vielleicht unter die Ausnahme 1.1.3.1, Abschnitt c falle.
Da gibt's im Netz ja Diskussionen drüber, das ist ja nicht mehr feierlich.
Nebenbei bemerkt habe ich irgendwo gelesen, dass Maschinen, die vor dem 01.07.2013 in Verkehr gebracht wurden, unverändert, d.h. unbezettelt weiterbenutzt werden dürfen.
Und was die Outdoor-Richtline betrifft, so sehe ich das eher locker. Ich hab' ne CE-Konformitätserklärung für das Gerät und das sollte imho reichen.
Nicht umsonst habe ich die "Super-Silent"-Ausführung mit Schallleistungspegel 89 dB(A) und Schalldruckpegel 61db(A) gewählt.
Und falls mal einer fragen sollte, kommt halt auch dieses Bapperl noch drauf...
Präventiv werde ich mal den Hersteller anschreiben, wie er die Themen SV 363 und Outdoor-Richtlinie bzw. deren Kennzeichnung am Gerät denn so sieht...
DIN 30710 tifft nicht zu, da das Gerät nicht "dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr" dient.
Das Zugfahrzeug tut das strengenommen auch nicht, aber mein primäres Ziel ist, aufzufallen bzw. nicht übersehen zu werden. Und wenn ich schon so Reflexzeuch dranpappe, dann auch DIN-gemäß...
Daher sind die Reflexstreifen auch schon bestellt.
Bezüglich der SV 363 bin ich noch etwas unschlüssig, ob ich nicht vielleicht unter die Ausnahme 1.1.3.1, Abschnitt c falle.
Da gibt's im Netz ja Diskussionen drüber, das ist ja nicht mehr feierlich.
Nebenbei bemerkt habe ich irgendwo gelesen, dass Maschinen, die vor dem 01.07.2013 in Verkehr gebracht wurden, unverändert, d.h. unbezettelt weiterbenutzt werden dürfen.
Und was die Outdoor-Richtline betrifft, so sehe ich das eher locker. Ich hab' ne CE-Konformitätserklärung für das Gerät und das sollte imho reichen.
Nicht umsonst habe ich die "Super-Silent"-Ausführung mit Schallleistungspegel 89 dB(A) und Schalldruckpegel 61db(A) gewählt.
Und falls mal einer fragen sollte, kommt halt auch dieses Bapperl noch drauf...
Präventiv werde ich mal den Hersteller anschreiben, wie er die Themen SV 363 und Outdoor-Richtlinie bzw. deren Kennzeichnung am Gerät denn so sieht...
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Moin Ly,
Warnstreifen:
sehr schön!
SV 363:
Wenn du nähere Infos hast, bitte bescheid geben. Ein gewisser Kunde klebt schon hunderte dieser Aufkleber.
Outdoor-RL:
Ja, nee.. bei 89dB(A) ist das unter allen Grenzwerten. Der Bapper muss nach verschiedenen EU-RL schon drauf sein, du bist zusätzlich zum vorhalten der CE-Konformitätserklärung verpflichtet.
Bekomm ich ne Vorführung, wenn ich demnächst wieder in Nürnberg bin?
Warnstreifen:
sehr schön!
SV 363:
Wenn du nähere Infos hast, bitte bescheid geben. Ein gewisser Kunde klebt schon hunderte dieser Aufkleber.
Outdoor-RL:
Ja, nee.. bei 89dB(A) ist das unter allen Grenzwerten. Der Bapper muss nach verschiedenen EU-RL schon drauf sein, du bist zusätzlich zum vorhalten der CE-Konformitätserklärung verpflichtet.
Bekomm ich ne Vorführung, wenn ich demnächst wieder in Nürnberg bin?
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Moin,
Neu oder frisch gewaschen?
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