Stützrad für Anhänger..?

Für alles was nicht in die anderen Boards passt
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bettmann
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Beitrag von bettmann »

kabelmafia hat geschrieben: ... Neu oder frisch gewaschen?
Der Tank-Einfüllstutzen ist noch "jungfräulich". Da klebt noch die blaue Schutzfolie drauf. Und keine Sabberflecken drumrum!

bettmann
Yo, wir schaffen das !!! (Bob der Baumeister)
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Lightyear
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Beitrag von Lightyear »

Funkelnigelnagelneu...NN1

edit: eigentlich wollte ich ja was gebrauchtes, aber da sind fast ausschließlich Geräte am Markt die zwischen 5.000 Betriebsstunden und ablegereif rangieren und dennoch für annähernd den gleichen Preis gehandelt werden, für den ich nun das Neugerät bekommen habe...
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

...vor der ersten Inbetriebnahme immer die Betriebsstoffe kontrollieren!
Denn manche (?) Hersteller liefern gerne ohne Öl und Sprit aus. Hat in den letzten Jahren deswegen zu zwei Totalschäden bei der Erstinbetriebnahme geführt.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
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Lightyear
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Beitrag von Lightyear »

Erstinbetriebnahme ist bereits erfolgt, Treibstoff war natürlich keiner drin, aber Öl und Wasser soll man ja sowieso vor jedem Start prufen - egal bei welcher Art von Verbrennungsmotor...
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Lightyear
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Beitrag von Lightyear »

@KM:
ich habe nun weiterführende Infos zum Thema Bezettelung erhalten - ein Sche**thema, wie ich meine...

Ein Spezialist der sich mit dem Thema ADR behördlicherseits hauptberuflich befasst, hat mirgegenüber ausgeführt, dass die Bezettelung nicht erforderlich ist, wenn ich den Stromerzeuger im Rahmen meiner Hauttätigkeit fahre, da der Tank kleiner 450l ist.

Vermiete ich den Hänger aber an Selbstabholer (was ich nicht tue), ist nix mit der Ausnahme nach 1.1.3.c, somit bezettelungspflichtig...

Es kommt also nicht zuletzt darauf an, wer das Ding warum bewegt.

edit: Wortlaut der betreffenden Ausnahemregelung, die die Bezettelungspflicht aussetzt:
1.1.3.c
Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie
Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang
mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die
Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Maßnahmen zu treffen, die
unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern.
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Lightyear hat geschrieben:... Es kommt also nicht zuletzt darauf an, wer das Ding warum bewegt.
Moin zusammen,

wieder das leidige Thema - privat oder gewerblich. Manchmal wird hier gefragt, ob die Abschaltzeiten für LSS-B auch im privaten Bereich gültig sind. :D

Mit dem gemieteten 7,49-Tonner kann ich bis zu den Alpen und zurück fahren, ohne eine Pause gemacht zu haben. Werde ich dafür eingestellt, so muss ich nach 4 Stunden eine (sinnvolle) Zwangspause einlegen. Was soll der Sche**? Aber dies sollten wir hier nicht weiter vertiefen - es sprengt den Rahmen des Themas. Ich fand aber, dass es mal gesagt werden musste.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Lightyear
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Beitrag von Lightyear »

@Olaf:
Das hat mit gewerblich oder privat nicht wirklich was zu tun...
HIER geht's darum, in welcher Art der gewerbliche Transport stattfindet.
Zumal ich anzweifle, dass sich irgendwer privat so einen Moppel im Gehenwert eines Kleinwagens kauft und selbigen dann privat bewegt...
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Tobi P.
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Beitrag von Tobi P. »

Lightyear hat geschrieben: Zumal ich anzweifle, dass sich irgendwer privat so einen Moppel im Gehenwert eines Kleinwagens kauft und selbigen dann privat bewegt...

Verdammt, wo ist das "in die Luft guck und pfeif"-Smiley wenn man es mal braucht?
Ich war zumindest schon mal kurz davor eins zu übernehmen aber es scheiterte letztendlich leider am fehlenden Führerschein - aber das Problem wird sich wie ich hoffe demnächst erledigt haben :D

Danke für die zusätzlichen Fotos. Ist ein schönes kleines Gerät, eigentlich ideal für einen Lichtmastanhänger (Notiz an mich selbst: Mach endlich mal den angefangenen Lima-Anhänger fertig du fauler Sack!).


Gruß Tobi
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin Tobi,

Lichtmast - da hab ich was schönes neues. Auch wenn die Scheinwerfern nicht richtig dicht sind, macht es an sich einen guten Eindruck. Frag mich nicht zu den Leistungsdaten - die hab ich nicht greifbar.
Von denen sind jetzt eine Hand voll zum Testen gekommen. Mal schauen...
Dateianhänge
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DSCF2340b.jpg (276.38 KiB) 2839 mal betrachtet
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
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Lightyear
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Beitrag von Lightyear »

Ja wo sind denn da die Gefahrstoffzettel nach SV 363?:D

Ja, die Lichtmast-Thematik ist bei mir auch noch offen.
Eigentlich wollte ich ja ein Lichtmastaggregat, ist für den Hausgebrauch aber völlig unerschwinglich...
Jetzt warte ich drauf, dass mir mal ein potenter Powermoon oder irgenwas vergleichbares zu einem sinnvollen Preis über den Weg läuft.
Wer sowas 'rumliegen hat, bitte gerne bei mir melden...
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