Lohnniveau Wuppertal
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Lohnniveau Wuppertal
Moinmoin zusammen,
wir sollen für einen Kunden an einer Ausschreibung (BV in Wuppertal) teilnehmen. Nun ist die Frage, ob wir vom Lohnniveau eine Chance haben, die Ausschreibung zu gewinnen. Liegen wir zu hoch, so können wir uns die Arbeit sparen, das LV auszuführen.
Könnt Ihr mir Stundenlöhne im Bereich Wuppertal oder NRW nennen? Wir liegen hier bei 40,60 EUR (Gesellenlohn netto).
Gruß Olaf
wir sollen für einen Kunden an einer Ausschreibung (BV in Wuppertal) teilnehmen. Nun ist die Frage, ob wir vom Lohnniveau eine Chance haben, die Ausschreibung zu gewinnen. Liegen wir zu hoch, so können wir uns die Arbeit sparen, das LV auszuführen.
Könnt Ihr mir Stundenlöhne im Bereich Wuppertal oder NRW nennen? Wir liegen hier bei 40,60 EUR (Gesellenlohn netto).
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Moin,
aus meinem Gedächtnis:
Großraum Hannover um 35 ?
Hannover City auch schon mal über 40 ?
Münster und Umland 37 bis 42 ?
Hatte letztens eine Rechnung aus Remscheid in der Hand - Zahlen liegen mir aber grad nicht vor.
aus meinem Gedächtnis:
Großraum Hannover um 35 ?
Hannover City auch schon mal über 40 ?
Münster und Umland 37 bis 42 ?
Hatte letztens eine Rechnung aus Remscheid in der Hand - Zahlen liegen mir aber grad nicht vor.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
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Hm, entscheídend ist doch die Art der Ausschreibung.
Beschränkte Ausschreibung = Stundensätze 28 - 35 EUR
Öffentliche Ausschreibung = Stundensätze 20 - 30 EUR
Zumindest was das Rhein-Main-Gebiet betrifft.
Und wenn unsere Kollegen aus den neuen Bundesländern
dabei sind wirds noch preiswerter, da die hin und wieder
"etwas" vergessen zu berücksichtigen.
Kann natürlich auch einem Kollegen aus dem Westen passieren.
Beschränkte Ausschreibung = Stundensätze 28 - 35 EUR
Öffentliche Ausschreibung = Stundensätze 20 - 30 EUR
Zumindest was das Rhein-Main-Gebiet betrifft.
Und wenn unsere Kollegen aus den neuen Bundesländern
dabei sind wirds noch preiswerter, da die hin und wieder
"etwas" vergessen zu berücksichtigen.
Kann natürlich auch einem Kollegen aus dem Westen passieren.
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Moinmoin zusammen,
vielen Dank für Eure Beiträge. Schade, daß hier niemand aus Wuppertal kommt.
Ich werde dann wohl vor der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen massiv in mich gehen müssen.
Gruß Olaf
vielen Dank für Eure Beiträge. Schade, daß hier niemand aus Wuppertal kommt.
Ich werde dann wohl vor der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen massiv in mich gehen müssen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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