RCD´s
- Oberwelle
- Beiträge: 8770
- Registriert: Montag 4. April 2005, 17:54
Moin..
ich hoffe ich erzähle keinen Mist, aber ich meine der Unterschied liegt darin:
Ohne Hilfsspannung : In der Hausinstallation bekannte Funktion. Wenn die Versorgungsspannung zusammenbricht keine Funktion.
Mit Hilfsspannung : Für Industrieanlagen, durch die Hilfsspannung wird auch bei einem zusammenbruch der Hauptspannung ( zu überwachende Last ), eine Auslösung gewährleistet, die Abschaltung kann auch über z.B. Leistungsschalter erfolgen.
ich hoffe ich erzähle keinen Mist, aber ich meine der Unterschied liegt darin:
Ohne Hilfsspannung : In der Hausinstallation bekannte Funktion. Wenn die Versorgungsspannung zusammenbricht keine Funktion.
Mit Hilfsspannung : Für Industrieanlagen, durch die Hilfsspannung wird auch bei einem zusammenbruch der Hauptspannung ( zu überwachende Last ), eine Auslösung gewährleistet, die Abschaltung kann auch über z.B. Leistungsschalter erfolgen.
.
Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
- kabelmafia
- Beiträge: 7503
- Registriert: Montag 7. April 2003, 22:25
- Wohnort: eigentlich Hamburg, aber überall und nirgends
- Kontaktdaten:
Moin,
RCD´s mit Hilfsspannung werden Differenzstrom-Schutzeinrichtungen genannt.
RCD´s ohne Hilfsspannung sind normale Fi´s
Die Hilfsspannung ist üblicherweise das Versorgungsnetz. Wenn in den VDE-Bestimmungen RCD´s ohne weitere Angaben zwingend gefordert sind, so dürfen zunächst bis zur Veröffentlichung der entsprechenden gültigen Norm für RCD´s mit Hilfsspannungsquelle nur RCD´s ohne Hilfsspannungsquelle verwendet werden.
Quelle: VDE Schriftenreihe Band 52, Seite 613
leicht kompliziert formuliert und ganz schön schwammig....
also: Di´s dürfen nur dort eingesetzt werden, wo es ausdrücklich erlaubt ist.
An diesem Punkt übergebe ich mal an Olaf. 8)
RCD´s mit Hilfsspannung werden Differenzstrom-Schutzeinrichtungen genannt.
RCD´s ohne Hilfsspannung sind normale Fi´s
Die Hilfsspannung ist üblicherweise das Versorgungsnetz. Wenn in den VDE-Bestimmungen RCD´s ohne weitere Angaben zwingend gefordert sind, so dürfen zunächst bis zur Veröffentlichung der entsprechenden gültigen Norm für RCD´s mit Hilfsspannungsquelle nur RCD´s ohne Hilfsspannungsquelle verwendet werden.
Quelle: VDE Schriftenreihe Band 52, Seite 613
leicht kompliziert formuliert und ganz schön schwammig....
also: Di´s dürfen nur dort eingesetzt werden, wo es ausdrücklich erlaubt ist.
An diesem Punkt übergebe ich mal an Olaf. 8)
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
- E-Checker
- Null-Leiter
- Beiträge: 128
- Registriert: Dienstag 22. Februar 2005, 19:27
- Wohnort: Niedersachsen
- Kontaktdaten:
RCD = Fehlerstromschutzschalter
Der Artikel erklärt mit nicht ganz fachgerechten Ausdrücken die Funktionsweise des FI (RCD).
Ich habe den Link herausgenommen, da der Beitrag so berauschend nicht war.
* Auf dem Nulleiter liegt eine Spannung (gegenüber dem Schutzleiter) an. Diese Spannung, verursacht durch den fliessenden Strom (nennt man Spannungsfall), ist die Ursache für das Auslösen des FI (RCD). Diese Spannung treibt auch einen Strom über den menschlichen Körper. Nur merkt man diesen Strom nicht, da er unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle liegt.
Karl
Der Artikel erklärt mit nicht ganz fachgerechten Ausdrücken die Funktionsweise des FI (RCD).
Dieser Text musste aus Copyright Gründen entfernt werden
Ich habe den Link herausgenommen, da der Beitrag so berauschend nicht war.
* Auf dem Nulleiter liegt eine Spannung (gegenüber dem Schutzleiter) an. Diese Spannung, verursacht durch den fliessenden Strom (nennt man Spannungsfall), ist die Ursache für das Auslösen des FI (RCD). Diese Spannung treibt auch einen Strom über den menschlichen Körper. Nur merkt man diesen Strom nicht, da er unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle liegt.
Karl
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin Karl,Original von Karl
1. Auf dem Nulleiter liegt sehr wohl eine Spannung (gegenüber dem Schutzleiter) an.
der Nulleiter (PEN) ist zwar stromführend, aber nicht spannungsführend! Als spannungsführend werden Leiter bezeichnet, die gegenüber Erde bzw. PE ein Spannungspotential besitzen. Die Spannung zwischen PEN und PE ist gleich Null, da der PE im PEN enthalten ist.
Der Neutralleiter ist stromführend und spannungsführend.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin Karl,
mit dem Nulleiter und dem Neutralleiter ist es wie mit der Lampe und der Leuchte. Es sind gravierende Unterschiede, die leider auch alte Hasen nicht immer kennen. Auch führen diese oft zu Mißverständnissen.
Ich wollte vor einigen Jahren bei uns im Dorf eine Lampe kaufen. Dazu ging in hochmotiviert in den ortsansässigen Elektro-Laden. Rate mal, was man mir als Lampe andrehen wollte. Richtig, eine Leuchte. War ich meinte sind doch Glühbirnen. Ich dachte, ich bin beim Obsthöker. :grrr:
Gruß Olaf
mit dem Nulleiter und dem Neutralleiter ist es wie mit der Lampe und der Leuchte. Es sind gravierende Unterschiede, die leider auch alte Hasen nicht immer kennen. Auch führen diese oft zu Mißverständnissen.
Ich wollte vor einigen Jahren bei uns im Dorf eine Lampe kaufen. Dazu ging in hochmotiviert in den ortsansässigen Elektro-Laden. Rate mal, was man mir als Lampe andrehen wollte. Richtig, eine Leuchte. War ich meinte sind doch Glühbirnen. Ich dachte, ich bin beim Obsthöker. :grrr:
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794