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Urteil OLG Hamburg bzgl. Forenbetreiberhaftung

Verfasst: Sonntag 22. März 2009, 15:22
von Teletrabi

Hansfeste Dinge mag ich

Verfasst: Sonntag 22. März 2009, 19:57
von 50Hertz
Danke für das Urteil.
Das verstehe ich.


Gruß
50Hertz

Verfasst: Sonntag 22. März 2009, 20:38
von Elt-Onkel
Hallo,

ist folgende Zusammenfassung richtig ?

Als Forenbetreiber hafet man nicht für in Beiträgen der User verwendeten Fotos.

Nehmen wie mal an, ich kopiere von Hager ein Foto von einem Verteilerschrank
aus den online-Katalog hier ins Forum.
Dann müssen die Forenbetreiber keine Sorgen haben.
Kann (oder wird) mich Hager dann belangen ?

...

Verfasst: Sonntag 22. März 2009, 21:23
von ohoyer
Es ging hier nur um den Forenbetreiber, der nicht als Mitstörer angesehen wurde.

Davon unbenommen ist der Anspruch des Originators des Bildes (Hager), gegen den Störer (Elt-Onkel) einen Anspruch zu erwirken bzgl. urheberrechtswidriger Nutzung.

Der weitere Anspruch, den Forenbetreiber gleich mit einzusacken, weil der ja die Plattform zur Verfügung stellt und ja auch son bisschen kontrollieren könnte, was geht, hat man nunmehr kassiert.


In der Praxis ist auch immer die Frage, welchen Stellenwert sowas hat, auf ne freundliche Mail, sowas bitte doch als Betreiber wegen Copyright zu löschen dürften die meisten Betreiber ja nun reagieren...