Urteil OLG Hamburg bzgl. Forenbetreiberhaftung

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Teletrabi
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Urteil OLG Hamburg bzgl. Forenbetreiberhaftung

Beitrag von Teletrabi »

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50Hertz
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Registriert: Sonntag 11. Februar 2007, 15:53
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Hansfeste Dinge mag ich

Beitrag von 50Hertz »

Danke für das Urteil.
Das verstehe ich.


Gruß
50Hertz
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Elt-Onkel
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Registriert: Donnerstag 25. März 2004, 01:08
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Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

ist folgende Zusammenfassung richtig ?

Als Forenbetreiber hafet man nicht für in Beiträgen der User verwendeten Fotos.

Nehmen wie mal an, ich kopiere von Hager ein Foto von einem Verteilerschrank
aus den online-Katalog hier ins Forum.
Dann müssen die Forenbetreiber keine Sorgen haben.
Kann (oder wird) mich Hager dann belangen ?

...
ohoyer
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Registriert: Mittwoch 27. Dezember 2006, 13:10
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Beitrag von ohoyer »

Es ging hier nur um den Forenbetreiber, der nicht als Mitstörer angesehen wurde.

Davon unbenommen ist der Anspruch des Originators des Bildes (Hager), gegen den Störer (Elt-Onkel) einen Anspruch zu erwirken bzgl. urheberrechtswidriger Nutzung.

Der weitere Anspruch, den Forenbetreiber gleich mit einzusacken, weil der ja die Plattform zur Verfügung stellt und ja auch son bisschen kontrollieren könnte, was geht, hat man nunmehr kassiert.


In der Praxis ist auch immer die Frage, welchen Stellenwert sowas hat, auf ne freundliche Mail, sowas bitte doch als Betreiber wegen Copyright zu löschen dürften die meisten Betreiber ja nun reagieren...
„Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.“

Friedrich Nietzsche (Werk: Jenseits von Gut und Böse, Aph. 146)
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