LAN mit CAT5 - Kabel
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Meine (zugegebenermassen ketzerische) Ansicht:
Wenn man das einigermassen ordentlich macht, halten flexible Adern einer zur Verlegeleitung vergewaltigten Patchleitung sehr wohl in den LSA+ Klemmen - und zwar über Jahre...
Schlechter als irgendwelche Basteleien mit angelöteten Äderchen oder blankem I-Y(St)Y ist diese Konstruktion auch nicht. Solange du keine Zertifizierungsmessung nach CAT 5 oder mehr brauchst (ich sage nur Nahnebensprechdämpfung und noch so ein paar Nettigkeiten), wird das funktionieren!
Wenn man das einigermassen ordentlich macht, halten flexible Adern einer zur Verlegeleitung vergewaltigten Patchleitung sehr wohl in den LSA+ Klemmen - und zwar über Jahre...
Schlechter als irgendwelche Basteleien mit angelöteten Äderchen oder blankem I-Y(St)Y ist diese Konstruktion auch nicht. Solange du keine Zertifizierungsmessung nach CAT 5 oder mehr brauchst (ich sage nur Nahnebensprechdämpfung und noch so ein paar Nettigkeiten), wird das funktionieren!
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Billiger chinesicher Schrott. Nimm Markenqualität wie Rutenbeck, Telegärtner u.ä.ohoyer hat geschrieben:Bei R**chelt.de gibts auch UP-Dosen CAT5, 2fach
Wer hat eigentlich diese schw*chsinnige Bezeichnung »Verlegekabel« verbrochen?ohoyer hat geschrieben: Ich lese hier Preise von 34 Euro incl. Mehrwert für 100m CAT5 Verlegekabel,
Gibt es günstig in der ebucht.ohoyer hat geschrieben:Wenns ordentlich gemacht werden soll, ne Rolle CAT5 Verlegeleitung auftreiben (manchmal kann man noch irgendwo Restposten schiessen, wenn Lagerräumungen sind, und Markenware in guter Qualität auftreiben), und diese verarbeiten.
Lutz
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Moin Elt-Onkel,Elt-Onkel hat geschrieben:... 7 DSL Enddosen ...
es wäre hier sicherlich zu prüfen, ob das DSL-Signal nach dem Splitter für mehrere Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden kann. Ich kenne nur den Aufbau vom Splitter zu einem Router oder DSL-Modem.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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