Prüfprotokoll

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Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin ThoNi,

hier nun mein Kommentar zu Deinem Prüfprotokoll:

Blatt1:
Der Standort der Anlage sollte in einem separaten Feld aufgeführt werden (Auftragnehmer, Auftraggeber, Anlagenstandort).
Es wir nicht mit Stand Prüfungsdatum geprüft. Gültig sind die Normen zur Errichtung der Anlage.
Ersetze die Anlagenart Tierhaltung durch Landwirtschaft. Außenanlagen sollten auch aufgeführt werden sowie eine freie Zeile für sonstige Belange (z. B. Ex).
Das EVU sollte in VNB umbenannt werden.
Mache bitte aus Mängelfrei mangelfrei.
Bei den Prüffristen spielt die Gefährdungsbeurteilung eine größe Rolle (Hinweis auf BetrSichV und ArbSchG).
Es sollte nicht nur die Unterschrift des Kunden abgefordert werden sondern auch sein Name.

Blatt2:
Ein Rechtsdrehfeld ist nur für Steckdosen gefordert.
Füge beim PA noch die EDV-Anlage hinzu. Ob Du I PA und R PA immer messen kannst möchte ich bezweifeln.

Blatt3:
o. k.

Blatt4:
VDE 0100-610 und VDE 0105-100 haben unterschiedliche Grenzwerte.

Blatt5:
R S ist Z S.
Es fehlt die Angabe, ob die Stromkreise DC, 1AC oder 3AC sind.
Ein Kreuz für die Durchgängigkeit des PE wäre sinnvoll.
Ersetze FI durch RCD.

Blatt6:
Spalte "abgearbeitet" wäre schön.

Blatt7:
Warum anderes Layout?
Isolationswiderstand hat bei Wiederholungsprüfung andere Grenzwerte.
Die zulässige Berührungsspannung ist anlagenabhängig und liegt teilweise niedriger.
Wie ergeben sich die 0,3s Abschaltzeit für den RCD?


Betrachte dies bitte nicht als Gemecker sondern Gedankenanstoß. Du hast Dir sehr viel Mühe gemacht und ein tolles Protokoll entworfen! Respekt.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
ThoNi
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Beitrag von ThoNi »

Hallo Olaf,

dank Dir für die Anmerkungen.
Ich ändere das mal ab und stelle das Protokoll dann wieder hier rein. Blatt 7 hat ein anderes Layout, weil ich das als Hilfe für den Protokollierer vorgesehen hatte und nicht als Anlage für den Kunden.

Ach so - den Blattschutz der Tabellen bekommt Ihr mit eingabe von "x" entfernt,
dann kann wer es nutzen will auch selbst anpassen.

Danke nochmal
Gruß
ThoNi
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin ThoNi,

naoch ein paar Anmerkungen:

Blatt5:
Angabe des Netzinnenwiderstandes R I (als Funktionskontrolle) und für Leuchten nach VDE 0108, wenn diese SK II haben.

Blatt2:
bei Besichtigung
N-Trennklemmen
Kennzeichnung der Leuchten (VDE 0108)

Gruß Olaf
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Momo
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Beitrag von Momo »

z.B. Prüfungsgrundlagen:
ES GIBT SEIT 2002 DIE BetrSichV!!!!!!
Medin. genutzte Räume und Geräte unterliegen anderen Normen.
Geschäftsinhaber - verantwortlicher Prüfer?
Wenn Meßgeräte aufgelistet werden, dann mit Seriennummer!
und, und, und ...
Das Protokoll ist nicht dynamisch, es bedarf immer einer manuellen Anpassung.

Warum erfindest Du das Rad neu?

Das was Du an SW brauchst kostet ca. 300-500 ?.
Wieviel eigener Zeit ist Dir das Wert bei gleichzeitig rechtlicher Unsicherheit? (Beweis des ersten Anscheins)

Das BEHA Gerät ist nur zum Auslesen geeignet. Bei einem Firmwarewechsel/Normenwechsel fängst Du von vorne an.
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
ThoNi
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Beitrag von ThoNi »

Hallo Momo,

dank Dir trotzdem für die Infos.
Für einen 1-Mann-Betrieb sind 300-500 ? eine Menge Geld.
Für 1-2 Messungen im Monat lohnt die Anschaffung nicht.
Das Zusammenbasteln des Protokolls hat nichts gekostet - weil es mir bis hierhin Spaß gemacht hat!!!!
Rechtliche Unsicherheit - sicher hast Du recht - deshalb bat ich hier Kollegen mal einen Blick drauf zu werfen und ausserdem will ich das Ding nicht verkaufen - davon gibts tatsächlich genug.

Gruß
ThoNi
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Momo
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Q ThoNi

Beitrag von Momo »

Hat nichts mit verkaufen zu tun, auch Du solltest auf Deine persönliche rechtliche Absicherung achten.
Ich sehe es leider immer wieder, daß wegen einer Unterschrft, wegen eines Protokolls, eines ... Leute riesige Probleme bekommen. Dabei wäre der Aufwand minimal gewesen.

Zudem: warum nur 1-2 Messungen proi Monat?
Das ist ein toller Zukunftsmarkt! Ich kenne genug Firmen, die sich darauf spezialisiert haben und sich dumm und dusslig verdienen.
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
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Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Original von Momo
Das ist ein toller Zukunftsmarkt! Ich kenne genug Firmen, die sich darauf spezialisiert haben und sich dumm und dusslig verdienen.
Moinmoin Momo,

ich habe auch schon einige Anlagen gesehen, in denen "spezialisierte" Firmen geprüft haben. Die Prüfung bezog sich auf das Betätigen des FI-Schutzschalters. Meine Hochachtung dazu. Ich kann nicht durch Betätigen einer Prüftaste den Zustand einer Anlage beurteilen. :motz:

Aber auch zwei lustige Beispiele aus eigener Erfahrung:

Bei uns (in der alten Wohnung) war der Geschirrspüler defekt. Da es nicht ganz mein Bereich ist, habe ich den Kundendienst beauftragt. Nach Abschluß der Arbeiten stand auf dem Montagebericht "Prüfung nach VDE 0701: ok". Meine holde Gattin sagte mir auf Nachfrage, daß er kein Prüfgerät hatte. Ich fragte nun beim Kundendienst nach den Meßwerten. :D Einige Tage später kam der Monteur nochmals und brachte sein Prüfgerät mit.

Mein Vater ließ den Fernseher reparieren. Ich fragte ihn, ob der Monteur denn auch ein Prüfgerät dabei hatte. Antwort: Nein. Er suchte dann die Werkstatt auf und hat höflich nach der Prüfung gefragt. Antwort: Per Auge und die Anschlußleitung per Hand auf Beschädigung geprüft. Mein Vater hat dann auf VDE 0701 hingewiesen (mehr brauchte er sich ja nicht zu merken). Der Chef wollte dann einen Rabat auf die Rechnung geben. Aber auf Papa ist Verlaß. Die Firma prüfte das Gerät bei meinen Eltern.

Ich glaube nicht, daß beide Firmen daraus gelernt haben.

Gruß Olaf
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vde1
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Volker
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Beitrag von Volker »

Moin zusammen,

wie verhaltet ihr euch bei der Nachinstallation oder dem Auswechseln einer defekten Steckdosen mit dem Prüfprotokoll?

Gruß Volker
ThoNi
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Beitrag von ThoNi »

@ Volker

... ist eine Anlagen- Erweiterung und muss geprüft werden!

Gruß
ThoNi
Volker
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Beitrag von Volker »

Moin,

@ThoNi

sorry, war schlecht formuliert. Das geprüft werden muss, ist mir klar, aber wenn du eine Steckdose erneuerst wirst du die Messergebnisse irgendwo notieren. Mich interessiert dabei, ob ihr für das Auswechseln oder die Nachinstallation einer Steckdose einen kompletten Satz Messprotokoll ausfüllt, oder ob die Messwerte nur auf dem Montagezettel festgehalten werden.

Gruß Volker
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