Prüfprotokoll
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Prüfprotokoll
Hallo,
ich habe für einen Kollegen in Excel einen Prüfbericht entworfen.
Kann bitte mal jemand ein Auge drauf werfen ob ich was wesentliches falsch oder vergessen habe?
Danke und Gruß
ThoNi
ich habe für einen Kollegen in Excel einen Prüfbericht entworfen.
Kann bitte mal jemand ein Auge drauf werfen ob ich was wesentliches falsch oder vergessen habe?
Danke und Gruß
ThoNi
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Moinmoin ThoNi,
da hast Du Dir ja ganz schön viel Mühe gegeben. Ich habe mir die Sache runtergeladen und gucke sie mal durch. Antwort folgt.
Gruß Olaf
da hast Du Dir ja ganz schön viel Mühe gegeben. Ich habe mir die Sache runtergeladen und gucke sie mal durch. Antwort folgt.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Moinmoin ThoNi,
warte doch noch ein bißchen ab, was hier noch an Beiträgen kommt. Gut Ding will Weile haben.
Gruß Olaf
warte doch noch ein bißchen ab, was hier noch an Beiträgen kommt. Gut Ding will Weile haben.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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- Null-Leiter
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Hallo ThoNi
eine tolle Arbeit, aber muss alles so ausführlich sein, zB. bei jeder Iso-Messung die Messspannung angeben, genügt es nicht einmal?
Wenn Ihr mal unsere sehen wollt, diese sind auf der Seite http://www.vsek.ch unter Downloads unter dem Namen SiNa und M+P herunter zu laden.
Gruss HPG
eine tolle Arbeit, aber muss alles so ausführlich sein, zB. bei jeder Iso-Messung die Messspannung angeben, genügt es nicht einmal?
Wenn Ihr mal unsere sehen wollt, diese sind auf der Seite http://www.vsek.ch unter Downloads unter dem Namen SiNa und M+P herunter zu laden.
Gruss HPG
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- Null-Leiter
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Hallo HPG,
ich dachte daran das für eine andere Netzspannung auch eine eine Prüfspannung verwendet wird. Weiterhin hat benannter Kollege ein Messgerät ich glaube der Fa. Unitest, welches eine Schnittstelle hat. Ausgegeben wird eine Textdatei für bis zu 250 Messungen. Ich will dahin, das ich per Makro die Textdatei auslese und in die entsprechenden Zellen importiere. Sicher gibts schon bessere Lösungen, aber die sind für 1-Mann- Betriebe unrentabel.
gruß
ThoNi
ich dachte daran das für eine andere Netzspannung auch eine eine Prüfspannung verwendet wird. Weiterhin hat benannter Kollege ein Messgerät ich glaube der Fa. Unitest, welches eine Schnittstelle hat. Ausgegeben wird eine Textdatei für bis zu 250 Messungen. Ich will dahin, das ich per Makro die Textdatei auslese und in die entsprechenden Zellen importiere. Sicher gibts schon bessere Lösungen, aber die sind für 1-Mann- Betriebe unrentabel.
gruß
ThoNi
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- Null-Leiter
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Ja ThoNi
scheint logisch, aber die Messspannungen sind ja von den Normen vorgegeben, deshalb sind diese für mich als klar anwendbar, aber ich weiss es ja nicht ob diese Angaben ein Muss ist.
Auf der Kreuzliste "Betreibsmittel" kreuzt Ihr da an was Vorhanden ist oder was geprüft wurde?
Im Deckblatt bei den Messgeräten gibst Du die Toleranz die im Handbuch des Gerätes in % steht, an?
Ist da nicht auch wichtig wann es das letzte mal Kalibriert wurde? Frag das nur weil alles so ausführlich ist.
Ich Frage viel weil ich viel lernen will
Gruss HPG
scheint logisch, aber die Messspannungen sind ja von den Normen vorgegeben, deshalb sind diese für mich als klar anwendbar, aber ich weiss es ja nicht ob diese Angaben ein Muss ist.
Auf der Kreuzliste "Betreibsmittel" kreuzt Ihr da an was Vorhanden ist oder was geprüft wurde?
Im Deckblatt bei den Messgeräten gibst Du die Toleranz die im Handbuch des Gerätes in % steht, an?
Ist da nicht auch wichtig wann es das letzte mal Kalibriert wurde? Frag das nur weil alles so ausführlich ist.
Ich Frage viel weil ich viel lernen will
Gruss HPG
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Moinmoin ThoNi,
zum Thema Geräteschnittstellen (für Meßprotokolle) solltest Du mal Momo fragen. Der steht dort bis zum Hals im Thema.
Gruß Olaf
zum Thema Geräteschnittstellen (für Meßprotokolle) solltest Du mal Momo fragen. Der steht dort bis zum Hals im Thema.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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