Namenssuche für eine neue Software
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Moinmoin Karl,
Deinen Vorschlag finde ich genial. Einfach und treffend.
Gruß Olaf
Deinen Vorschlag finde ich genial. Einfach und treffend.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Moinmoin Karl,
bei dem Tipp kann man nur sagen, was Momo daraus machen muß.
Gruß Olaf
bei dem Tipp kann man nur sagen, was Momo daraus machen muß.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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Moinmoin zusammen,
schauen wir doch mal guck, wie Momo die Sache sieht. Nachdem er die Gegend um Munster nun von unten besichtigt hat , kann er uns ja mal schreiben, welche Namensrichtung er favorisiert (technisch oder "künstlerisch").
Gruß Olaf
schauen wir doch mal guck, wie Momo die Sache sieht. Nachdem er die Gegend um Munster nun von unten besichtigt hat , kann er uns ja mal schreiben, welche Namensrichtung er favorisiert (technisch oder "künstlerisch").
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Momo
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Technischer Name!!
@ Olaf
Munster ist recht nett. War eine sehr volle, aber sehr sehr gute Woche.
@ Olaf
Munster ist recht nett. War eine sehr volle, aber sehr sehr gute Woche.
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
- Momo
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ProDatos
... wird wohl das Rennen machen.
Bleibt noch ein Frage:
Sollte die SW sehr, sehr günstig sein (unter 50 ?) und man muß die Werte manuell eingeben.
Oder sollte die SE ein Meßgerät auslesen können, aber in der Kundenzahl begrenzt sein?
Bleibt noch ein Frage:
Sollte die SW sehr, sehr günstig sein (unter 50 ?) und man muß die Werte manuell eingeben.
Oder sollte die SE ein Meßgerät auslesen können, aber in der Kundenzahl begrenzt sein?
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
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Moinmoin Momo,
wie wäre es denn mit der Einsteigerversion für 50 Euronen und das Komfortpaket dann gegen Aufpreis. So kann man seinen Chef leichter für einen Testkauf gewinnen.
Gruß Olaf
wie wäre es denn mit der Einsteigerversion für 50 Euronen und das Komfortpaket dann gegen Aufpreis. So kann man seinen Chef leichter für einen Testkauf gewinnen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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- Momo
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Gute Idee, dann können die die gerne mal wollen, aber noch Berührungsangst vor SW haben, gefahrlos erste Schritte probieren.
So machen wir es!
So machen wir es!
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2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)