HWK-Dienstwege?
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- Null-Leiter
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HWK-Dienstwege?
Hallo zusammen,
ich kann nicht zu sehr ins Detail gehen, darum in aller Kürze:
Kennt sich jemand mit den Dienstwegen bei den Handwerkskammern aus? Es geht um Beschwerdemöglichkeiten für Azubis bei schlechter Behandlung durch den Arbeitgeber, allerdings auf höheren Ebenen als beim normalen Azubi-Beauftragten.
Falls da jemand ein bisschen firm ist, bitte ich um eine persönliche Nachricht, damit ich das Thema nicht öffentlich breittreten muss.
Danke und Gruß,
Frank
ich kann nicht zu sehr ins Detail gehen, darum in aller Kürze:
Kennt sich jemand mit den Dienstwegen bei den Handwerkskammern aus? Es geht um Beschwerdemöglichkeiten für Azubis bei schlechter Behandlung durch den Arbeitgeber, allerdings auf höheren Ebenen als beim normalen Azubi-Beauftragten.
Falls da jemand ein bisschen firm ist, bitte ich um eine persönliche Nachricht, damit ich das Thema nicht öffentlich breittreten muss.
Danke und Gruß,
Frank
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- Null-Leiter
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Jede Kammer hat einen Ausbildungsberater,
und darüber steht der Innungsmeister für die Betriebe.
Wobei halt dabei man natürlich sagen muss, die HWK kann nur eine beratende Funktion haben, also wenn der Innungsmeister zum Ausbildungsbetrieb sagt, so geht das nicht, und der sich nicht daran hält, geht der Weg eben nur übers Arbeitsgericht.
und darüber steht der Innungsmeister für die Betriebe.
Wobei halt dabei man natürlich sagen muss, die HWK kann nur eine beratende Funktion haben, also wenn der Innungsmeister zum Ausbildungsbetrieb sagt, so geht das nicht, und der sich nicht daran hält, geht der Weg eben nur übers Arbeitsgericht.
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- Null-Leiter
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- Null-Leiter
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...Ich-bins hat geschrieben: Wobei halt dabei man natürlich sagen muss, die HWK kann nur eine beratende Funktion haben, also wenn der Innungsmeister zum Ausbildungsbetrieb sagt, so geht das nicht, und der sich nicht daran hält
Ok, ich denke, ich kann durchaus verraten, dass genau das die Situation ist. Gibt's da nichts mehr zwischen Ausbildungsberater, Innungsmeister und Gericht? Der Schritt, den eigenen Chef zu verklagen, ist wohl für den/die Betroffene(n) in unserem Fall nicht zu stemmen.
Gruß,
Frnk
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- Null-Leiter
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Wenn schon der Innungsmeister nichts erreicht hat,
ist der Gang vors Arbeitsgericht unumgänglich. Und auch nicht unmöglich, denn erst fängt es mit der Güteverhandlung an, dafür fallen für den AN keine Kosten an.
Wie jedoch die Erfolgsaussichten sind, lässt sich ohne den Hintergrund zu kennen schlecht eine Prognose ableiten.
Vorgehensweise ist folgende, der Betroffene geht zum Rechtspfleger des Arbeitsgerichtes, und bringt sein Anliegen vor. Und der Rechtspfleger berät auch entsprechend über die Chancen.
Passieren kann einem Azubi nichts, denn sofern er selbst keine Pflichten verletzt hat, ist er bis Abschluss der Ausbildung unkündbar.
ist der Gang vors Arbeitsgericht unumgänglich. Und auch nicht unmöglich, denn erst fängt es mit der Güteverhandlung an, dafür fallen für den AN keine Kosten an.
Wie jedoch die Erfolgsaussichten sind, lässt sich ohne den Hintergrund zu kennen schlecht eine Prognose ableiten.
Vorgehensweise ist folgende, der Betroffene geht zum Rechtspfleger des Arbeitsgerichtes, und bringt sein Anliegen vor. Und der Rechtspfleger berät auch entsprechend über die Chancen.
Passieren kann einem Azubi nichts, denn sofern er selbst keine Pflichten verletzt hat, ist er bis Abschluss der Ausbildung unkündbar.
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- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moin Frank,
seit einigen Jahren gibt es doch das Streitschlichtungselement Mediator. Vielleicht wäre dies noch eine gangbare Zwischenlösung.
Plan B sollte der Wechsel des Ausbildungsbetriebes sein. Wenn die Karre schon soweit im Dreck steckt, dann kommen doch auch physische Belastungen auf den Lernling zu. Den "Streit" kann er zwar juristisch gewinnen, die Belastung wird danach sicherlich nicht geringer werden.
Da ich nur die hier eingestellten Informationen habe (und ein paar Jahre Erfahrung) würde ich den Plan B favorisieren. Nur so kann der Lernling wieder seine innere Ruhe finden - und die benötigt er zum Bestehen der Abschlussprüfung.
Eine Anmerkung, die ich hier nicht öffentlich einstellen kann, folgt gleich per PN.
Gruß Olaf
seit einigen Jahren gibt es doch das Streitschlichtungselement Mediator. Vielleicht wäre dies noch eine gangbare Zwischenlösung.
Plan B sollte der Wechsel des Ausbildungsbetriebes sein. Wenn die Karre schon soweit im Dreck steckt, dann kommen doch auch physische Belastungen auf den Lernling zu. Den "Streit" kann er zwar juristisch gewinnen, die Belastung wird danach sicherlich nicht geringer werden.
Da ich nur die hier eingestellten Informationen habe (und ein paar Jahre Erfahrung) würde ich den Plan B favorisieren. Nur so kann der Lernling wieder seine innere Ruhe finden - und die benötigt er zum Bestehen der Abschlussprüfung.
Eine Anmerkung, die ich hier nicht öffentlich einstellen kann, folgt gleich per PN.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Epileptriker
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- Registriert: Sonntag 6. Dezember 2009, 16:20
- Wohnort: Zwischen Köln, Trier, Frankfurt
Und wenn der Betrieb nicht in der Innung ist? Das sind doch sowieso nur eingetragene Mauschelvereine ohne Rechte. Die HwK hingegen ist immerhin eine AöR.Etrick hat geschrieben:Klärendes Gespräch: Innung
Ohne die segensreiche Wirkung des Forums mit seiner messiastischen Verkündigung froher Botschaften wären die Döspaddel "draußen" selbstverständlich mehrheitlich noch gar nicht auf dies oder jenes gekommen.
Sicherheit ist mitnichten eine Frage des Geldes, sondern viel mehr eine Frage des Sachverstandes desjenigen, der sie implementiert.
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- Null-Leiter
- Beiträge: 244
- Registriert: Sonntag 21. September 2014, 15:18
Es dürfte doch eigentlich egal sein,
wenn sich ein Ausbildungsverhältnis für beide Seiten zerrüttet ist, hilft nur die Trennung. Als Betrieb kann ich keinem Azubi kündigen (fast nicht), aber der Azubi kann die Situation ändern.
Als Ausbilder hatte ich früher nie Probleme mit Azubi, aber wenn ich mir anschau, was manche Betriebe veranstalten, das geht nur weil sich die Azubis das Gefallen lassen.
Gut wir wissen nicht, um was es sich hier dreht.
wenn sich ein Ausbildungsverhältnis für beide Seiten zerrüttet ist, hilft nur die Trennung. Als Betrieb kann ich keinem Azubi kündigen (fast nicht), aber der Azubi kann die Situation ändern.
Als Ausbilder hatte ich früher nie Probleme mit Azubi, aber wenn ich mir anschau, was manche Betriebe veranstalten, das geht nur weil sich die Azubis das Gefallen lassen.
Gut wir wissen nicht, um was es sich hier dreht.
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- Null-Leiter
- Beiträge: 271
- Registriert: Sonntag 22. Dezember 2013, 20:21
Hallo zusammen
Also nicht vergessen das zwischen Handwerkskammer und der Kreishaqndwerkschaft ein Unterschied besteht .
Die Gliederung ist so das sich viele Betriebe in den Innungen Zusammengeschlossen haben und diese Verwaltung macht die Kreishandwerkerschaft .
Für Streitigkeiten in den Ausbildungsbetrieben gibt es bei jeder Innung ein Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten dieser setzt sich aus gewählten Arbeitgeber und gewählten Arbeitnehmer zusammen diese werden Führend unterstützt von einem Juristen . Dieser Ausschuss it eigentlich der Ansprechpartner bei Uneinigkeit . Er soll versuchen eine Einigung zwischen den Kontrahenten versuchen bevor es in die nächste instanz geht Arbeitsgericht .
Die Handwerkskammern sind eigentlich nur Teurer Ballast für die Firmen .
m.f.G. Horst
Also nicht vergessen das zwischen Handwerkskammer und der Kreishaqndwerkschaft ein Unterschied besteht .
Die Gliederung ist so das sich viele Betriebe in den Innungen Zusammengeschlossen haben und diese Verwaltung macht die Kreishandwerkerschaft .
Für Streitigkeiten in den Ausbildungsbetrieben gibt es bei jeder Innung ein Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten dieser setzt sich aus gewählten Arbeitgeber und gewählten Arbeitnehmer zusammen diese werden Führend unterstützt von einem Juristen . Dieser Ausschuss it eigentlich der Ansprechpartner bei Uneinigkeit . Er soll versuchen eine Einigung zwischen den Kontrahenten versuchen bevor es in die nächste instanz geht Arbeitsgericht .
Die Handwerkskammern sind eigentlich nur Teurer Ballast für die Firmen .
m.f.G. Horst