Endbahnhof Nebenstrecke
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 998
- Registriert: Samstag 18. Juni 2005, 21:04
- Wohnort: Dortmund
- Kontaktdaten:
- kabelmafia
- Beiträge: 7503
- Registriert: Montag 7. April 2003, 22:25
- Wohnort: eigentlich Hamburg, aber überall und nirgends
- Kontaktdaten:
Moin Neo,
DKW= DoppelteKreuzungsWeiche
Man kann gerade und Abzweigend von beiden Strängen fahren.
DKW= DoppelteKreuzungsWeiche
Man kann gerade und Abzweigend von beiden Strängen fahren.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin Neo,
Du kannst gerne die Signale weglassen (sehe ich nicht als lebenswichtig an).
Gruß Olaf
Du kannst gerne die Signale weglassen (sehe ich nicht als lebenswichtig an).
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 998
- Registriert: Samstag 18. Juni 2005, 21:04
- Wohnort: Dortmund
- Kontaktdaten:
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 3698
- Registriert: Dienstag 10. Februar 2004, 21:00
- Kontaktdaten:
Neo, das sollte ein Nebenbahn-ENDbahnhof werden. Da kommen die Züge nur von unten rechts ) Die Verbindungen zum mittleren Gleis dienen dem Umsetzen der Lok beim Wenden. Lok abkuppeln, über Weiche fahren, diese umlegen und am Zug vorbei zum anderen Zugende. Dortige Weiche umstellen und an's Zugende wieder andocken... Dazu braucht's dann auch die Loklängen überstand, die die Gleise über die Weichen hinauslaufen, dein Güterschuppenbeispiel wird so also nich funktionieren (außer es soll ein befahrbarer sein udn das Gleis geht hinein)...
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin zusammen,
hier noch ein paar Varianten zum Anregen der Diskussion.
Ist eine Schutzweiche bei Epoche 3 eigentlich notwendig?
Gruß Olaf
hier noch ein paar Varianten zum Anregen der Diskussion.
Ist eine Schutzweiche bei Epoche 3 eigentlich notwendig?
Gruß Olaf
- Dateianhänge
-
- Endbahnhof Nebenstrecke-Variante 2.jpg (30.2 KiB) 12855 mal betrachtet
-
- Endbahnhof Nebenstrecke-Variante 3.jpg (24.85 KiB) 12852 mal betrachtet
-
- Endbahnhof Nebenstrecke-Variante 1.jpg (15.54 KiB) 12855 mal betrachtet
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- kabelmafia
- Beiträge: 7503
- Registriert: Montag 7. April 2003, 22:25
- Wohnort: eigentlich Hamburg, aber überall und nirgends
- Kontaktdaten:
Moin,
Variante 2 ist realitätsnäher. So werden Ladearbeiten nicht von Zugbetrieb beeinträchtigt und umgekehrt. Die Möglichkeit von GmP-Zügen besteht (hinten Güter, vorne zwei Personenwagen)
Variante 3: zu aufwändig für einen Endbahnhof der Nebenstrecke. Man hatte den Bw-Bereich vom Betriebsbereich schon immer weitestgehend getrennt. So wäre im Original der Bw-Bereich mit Handweichen ausgerüstet und durch eine Gleissperre gesichert. Loks müßten erst mit dem Fdl kontakt aufnehemen, wenn sie sich für einen Zug melden.
Einge Schutzweiche könnte dann auch entfallen.
Variante 2 ist realitätsnäher. So werden Ladearbeiten nicht von Zugbetrieb beeinträchtigt und umgekehrt. Die Möglichkeit von GmP-Zügen besteht (hinten Güter, vorne zwei Personenwagen)
Variante 3: zu aufwändig für einen Endbahnhof der Nebenstrecke. Man hatte den Bw-Bereich vom Betriebsbereich schon immer weitestgehend getrennt. So wäre im Original der Bw-Bereich mit Handweichen ausgerüstet und durch eine Gleissperre gesichert. Loks müßten erst mit dem Fdl kontakt aufnehemen, wenn sie sich für einen Zug melden.
Einge Schutzweiche könnte dann auch entfallen.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
- Elt-Onkel
- Null-Leiter
- Beiträge: 7777
- Registriert: Donnerstag 25. März 2004, 01:08
- Kontaktdaten:
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin Kabelmafia,
gute Idee mit dem GmP. Ich hadere noch mit der Dreiwegweiche und den Verzicht auf Gl. 31. Der Bahnsteig von Gl. 3 würde nach altem Vorbild eine Kante zum Gleis hin haben und dann in Richtung zu Gl. 2 abfallen. Würde ich auf Gl. 31 verzichten, dann kann der Gleisbogen zur Weiche hin erst hinter dem Bahnsteig erfolgen; bei der Nutzung von Gl. 31 könnte die Bogenfahrt noch während des Bahnsteigs erfolgen (Längengewinn?).
Vielleicht hat noch jemand ein "überzeugendes" Argument für den Wegfall von Gl. 31.
Gruß Olaf
gute Idee mit dem GmP. Ich hadere noch mit der Dreiwegweiche und den Verzicht auf Gl. 31. Der Bahnsteig von Gl. 3 würde nach altem Vorbild eine Kante zum Gleis hin haben und dann in Richtung zu Gl. 2 abfallen. Würde ich auf Gl. 31 verzichten, dann kann der Gleisbogen zur Weiche hin erst hinter dem Bahnsteig erfolgen; bei der Nutzung von Gl. 31 könnte die Bogenfahrt noch während des Bahnsteigs erfolgen (Längengewinn?).
Vielleicht hat noch jemand ein "überzeugendes" Argument für den Wegfall von Gl. 31.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin Elt-Onkel,
vielen Dank zu der klaren Aussage mit der Schutzweiche.
Gruß Olaf
vielen Dank zu der klaren Aussage mit der Schutzweiche.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794