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Abstand zwischen Maschinenschaltschrank und Wand

Verfasst: Donnerstag 6. Oktober 2022, 18:58
von Fabi aus Berlin
Hallo,
gerne würde ich von Euch erfahren wie viel Abstand zwischen Maschinenschaltschrank und Wand vorgeschrieben ist.
Es gibt die ASR A1.2 die dort 1,2m fordert zudem die VDE 0100-729 die 600mm fordert und die VDE 0105-100 die mindestens 50cm Abstand zwischen aktiven Teilen und Elektrofachkräften fordert bei Spannungen bis 1kV.

Gilt die ASR A1.2 auch für kurzzeitige Arbeiten wir die Fehlersuche im Schaltschrank der Maschine? Kann ich den Abstand verringern, wenn ja was müsste ich dann tun?

Oder reichen hier 60cm wie in der VDE0100-729

Viele Grüße

Fabi aus Berlin

Re: Abstand zwischen Maschinenschaltschrank und Wand

Verfasst: Donnerstag 6. Oktober 2022, 19:34
von karo1170
Fabi aus Berlin hat geschrieben: Donnerstag 6. Oktober 2022, 18:58
Gilt die ASR A1.2 auch für kurzzeitige Arbeiten wir die Fehlersuche im Schaltschrank der Maschine?
Nein.

ASR 1.8, "Gänge zur Instandhaltung, Gänge zu Betriebseinrichtungen ohne
Begegnungsverkehr" = 0,6m. Deckt sich mit der DIN VDE 0100-729.

Re: Abstand zwischen Maschinenschaltschrank und Wand

Verfasst: Freitag 7. Oktober 2022, 07:43
von igor
karo1170 hat geschrieben: Donnerstag 6. Oktober 2022, 19:34 ASR 1.8, "Gänge zur Instandhaltung, Gänge zu Betriebseinrichtungen ohne
Begegnungsverkehr" = 0,6m. Deckt sich mit der DIN VDE 0100-729.
Ich wurde sagen, dass seit März 2022 die DIN VDE 0100-729 nicht mehr aktuell ist.
In der Norm gibt es 600 mm mit Einbauten und 500 mm mit dem vollständig zurückgezogenem Leistungsschalter/geöffneter Tür.
Bis März 2022 gab es in ASR A1.8 die Forderung für 500 mm. Jetzt gibt es nur 600 mm für lichte Mindestbreite.

Re: Abstand zwischen Maschinenschaltschrank und Wand

Verfasst: Freitag 7. Oktober 2022, 08:43
von IH-Elektriker
Wichtig bei der Gangbreite ist auch die Fluchtrichtung zu beachten. Wenn ein doppeltüriger Schaltschrank mit jeweils 600mm Flügelbreite der Türen bei 600mm Gangbreite steht und die Schaltschranktüren sich zu ca. 90° öffnen lassen dann ist einem Elektriker welcher in/vor dem Schrank arbeitet der Fluchtweg versperrt.

In diesem Fall müssen die Türen annähernd 180° umschlagen können um einen Fluchtweg zu gewährleisten.

Viele Türen öffnen ja maximal 90° und sind teilweise sogar mit so Rasthaken versehen damit sie nicht von alleine wieder zufallen können. Sowas in einem ziemlich genau 600mm breiten Gang kann zu einer ggf. tödlichen Falle werden. Also nicht ohne genaue Betrachtung jeden Schaltschrank einfach pauschal 600mm von der Wand weg stellen. Wo dies aus Platzgründen zwingend nötig ist muss man bei Neuanlagen bzw. Neumaschinen im Lastenheft einen größeren Öffnungswinkel der Schaltschranktüren fixieren.

Sonst kann das bei der Lieferung eine böse Überraschung ergeben....

Und man sollte darauf achten was in den Schaltschränke so alles eingebaut ist. Wenn da ein 100Kg schwerer Umrichter mit 50cm Gehäusetiefe verbaut ist wird sich jeder Elektriker der das Ding mal tauschen muss über die "üppigen" 600mm Platz vor dem Schaltschrank tierisch freuen.... :D

Re: Abstand zwischen Maschinenschaltschrank und Wand

Verfasst: Samstag 8. Oktober 2022, 19:58
von DBY656
Hallo zusammen,

die Normen ändern sich mit der Zeit ...

Die Angabe von 500mm bei offener Schaltschranktür lässt sich in der aktuellen VDE 0113-1 nicht mehr finden.

Hier https://www.bghm.de/fileadmin/user_uplo ... raenke.pdf findet man diese aber noch.

Die Norm gibt nur vor das genügend Platz gelassen werden muss, der halbe Meter reicht halt oft nicht mehr aus ...

Gruß Markus

Re: Abstand zwischen Maschinenschaltschrank und Wand

Verfasst: Dienstag 11. Oktober 2022, 09:10
von Fabi aus Berlin
Hallo danke für die Antworten.
In der ASR A1.2 steht folgendes:

3.1 Bewegungsflächen sind zusammenhängende unverstellte Bodenflächen am Arbeitsplatz, die mindestens erforderlich sind, um den Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit wechselnde Arbeitshaltungen sowie Ausgleichsbewegungen zu ermöglichen.

3.2 Bewegungsfreiraum ist der zusammenhängende unverstellte Raum am Arbeitsplatz, der mindestens erforderlich ist, um den Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit wechselnde Arbeitshaltungen sowie Ausgleichsbewegungen zu ermöglichen.

Im Absatz 5 der ASR sind einige Beispiele. Die Abbildung mit der gebeugten Körperhaltung ist diese die in der Regal an Schaltschränken angewendet wird. Hier schreibt die ASR einen Mindestanstand von 1,2m vor. In der ASR sind keine Angeben zu Dauer der Tätigkeiten angegeben, sodass ich davon ausgehe, dass diese auch für gelegentliche Arbeiten Gültigkeit hat. Für mich stellt sich hier auch die Frage, ob ich diesen Abstand verringern kann mittels einer GBU. Einige nützlichen Ansätze sind ja hier schon erwähnt worden.
Bild

Nachfolgend würde ich mich freuen, wenn hier noch weitere positive Beispiele für eine GBU hinzukommen könnten für die Unterschreitung des Abstandes von 1,2m. Ich kann mir vorstellen dass die Aspekte für viele wichtig wären.

Viele Grüße

Fabi aus Berlin

Re: Abstand zwischen Maschinenschaltschrank und Wand

Verfasst: Dienstag 11. Oktober 2022, 12:03
von karo1170
Warum zielst du immer auf die ASR 1.2 ab? Geht es um einen Arbeitsplatz "Schaltschrankverdrahten" dann wäre das ja verständlich. Aber bei gelegentlichen Tätigkeiten vor einem Schaltschrank würde ich nicht vom "Arbeitsplatz" sprechen, sondern auf die ASR 1.8 verweisen - Bediengänge.