Ich bräuchte mal ein bisschen Hilfe bei der Interpretation des Nationalen Anhangs NC (informativ) in der neuen DIN VDE 0100-600:2017-06.
Hier steht
Was versteht ihr darunter? Wie setzt ihr das in der Praxis um?Das Auslösen der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) sollte für jeden Stromkreis einmal nachgewiesen werden.
Hinter einem RCD sind ja gerne mal 24 (oder auch mehr) LS-Schalter (ein-, zwei-, dreipolig) verbaut. Das hieße ja dann, das man je LS-Schalter (= Stromkreis???) einen Satz Auslösungen machen müsste.
1 Satz Auslösungen heißt bei uns (mit GMC Mxtra):
- 1x Auslösestrom + Auslösezeit mit Vollwelle
- 1x Testtaste ("Erproben")
- 2x Auslösestrom mit Halbwelle negativ + positiv
- 2x Auslösezeit mit Halbwelle negativ + positiv
- optional noch Auslösezeit mit 5x IdN
- bei RCD Typ B/B+ noch mal Auslösezeit mit DC
- bei RCD Typ B/B+ noch mal Auslösestrom mit DC
Macht mindestens 4, maximal 9-11 Auslösungen.
Bei so manchen Anlagen kann man ja gar nicht so häufig, bzw. so lange abschalten.
Also, wie geht ihr damit um?
Wie interpretiert ihr das Wort "informativ" im Titel des Anhangs NC?
schon mal!