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Re: Prüfbericht ohne RCD-Auslösezeit

Verfasst: Donnerstag 7. Dezember 2017, 19:32
von Schwerdti
Olaf S-H hat geschrieben: Donnerstag 7. Dezember 2017, 18:06
Aus meiner VEFK-Sicht kann eine EuP keine bP sein.
Dann sind wir schon zwei... bier1

Re: Prüfbericht ohne RCD-Auslösezeit

Verfasst: Dienstag 12. Dezember 2017, 13:34
von Funker
Re: Prüfbericht ohne RCD-Auslösezeit

"Ungelesener Beitrag von Olaf S-H » 02 Dez 2017 10:06

Moin Snippy,

VDE 0105-100/A1:2017-06, 5.3.3.101.3.1:
(...)
ANMERKUNG Bei der Prüfung von Stromkreisen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) muss nach 5.3.3.101.0.2
auch die Einhaltung der Abschaltzeit nachgewiesen werden.
(...)

Gruß Olaf"

Grundsätzlich hat Olaf hier richtig zitiert, daß das Inhalt der Wiederholungsprüfungen sein muß.

Unklar ist aber in welcher Form der Prüfer dem Auftraggeber das übergeben muß.

In Ausgabe Oktober 2009 von VDE 0105-100 stand zum Umfang des Prüfberichts nur etwas im NA informativ mit empfehlendem Charakter,
d.h. letztendlich wäre danach jedem Prüfer freigestellt in welchem Umfang er gegenüber dem AG Dokumentation betreibt.
Dazu kam damals der nach meiner Ansicht verhängnisvolle Satz :
"Eine Dokumentation aller einzelnen Meßwerte im Prüfbericht ist nicht gefordert."

Mit Ausgabe Oktober 2015 wurde der Anhang NA normativ.
Der Satz wurde insofern verbessert, daß er nun lautete.
"Die für die Bewertung relevanten und aussagekräftige Einzelmesswerte sind im Prüfbericht zu dokumentieren"

mit Ausgabe A1 Juni 2016 steht wieder als letzter Satz :
"Die Dokumentation aller einzelnen Meßwerte ist nicht gefordert"

Entweder wurde hier unabsichtlich an alter Stelle abgeschrieben oder die billig Prüfer Lobby hat sich hier durchgesetzt und
der ZVEH hat hier nicht aufgepaßt.

Wenn in einem Prüfvertrag nicht explizit gefordert ist, daß alle Meßergebnisse übergeben werden, sondern nur allgemein
auf VDE 0105 -100 Bezug genommen wird, muß der Prüfer das nicht von selbst uneigennützig tun.

Sicher ist er gut beraten alle Messungen auch vorzuhalten, falls es Probleme gibt und er gegebenenfalls
gerichtlich etwas nachweisen muß.

Als guter Prüfer wird er das auch in die Kosten einkalkulieren und die Meßwerte dem Kunden übergeben.
Wenn er das nicht macht, ist er möglicherweise billiger und macht das dann als Nachtrag gegen extra Kosten.

Das ist hier neben der Frage der technischen Sicherheit leider auch eine kaufmännisch juristische Frage.

Re: Prüfbericht ohne RCD-Auslösezeit

Verfasst: Dienstag 12. Dezember 2017, 19:32
von Olaf S-H
Funker hat geschrieben: Dienstag 12. Dezember 2017, 13:34 ...Das ist hier neben der Frage der technischen Sicherheit leider auch eine kaufmännisch juristische Frage.
Moin Funker,

deshalb ist es ja so wichtig, in der Leistungsbeschreibung nicht nur zu schreiben "nach Norm", sondern auch, wie man diese Norm interpretiert.

Gruß Olaf

Re: Prüfbericht ohne RCD-Auslösezeit

Verfasst: Dienstag 12. Dezember 2017, 20:09
von Snippy30
"Die für die Bewertung relevanten und aussagekräftige Einzelmesswerte sind im Prüfbericht zu dokumentieren"
Nur was ist hier relevant und aussagekräftig? Reicht es hier für ein ja, oder muss die genaue Auslösezeit dokumentiert werden?

Re: Prüfbericht ohne RCD-Auslösezeit

Verfasst: Dienstag 12. Dezember 2017, 21:57
von Funker
Genau das ist das was Olaf gerade geschrieben hat.

Bei Auftragserteilung muß man sich über diese Unklarheiten einigen oder wenn man VEFK / EFK dieses schriftlich vorgeben.

Wenn man das nicht macht gibt es hinterher Meinungsverschiedenheiten.

Relevante Werte sind eigentlich alle Werte oder zumindestens auch eine ausreichende Anzahl gute Meßwerte,
damit man anschließend dem AG zeigen kann was Abweichungen sind. Wieviel Werte ausreichend sind ist auch wieder eine Vereinbarung,
auf alle Fälle nicht nur ein ja oder nein.

Weiterhin sind für mich relevante Werte, alle Werte, wo Probleme gesehen werden mit genauer Angabe des jeweiligen SK oder Meßortes.

Ansonsten muß man einmal in den Band 13 der Schriftenreihe hineinsehen, wo die VDE 0105-100 kommentiert wird, neue Auflage von 10/2017.

Re: Prüfbericht ohne RCD-Auslösezeit

Verfasst: Montag 18. Dezember 2017, 15:48
von Probator
Nur was ist hier relevant und aussagekräftig? Reicht es hier für ein ja, oder muss die genaue Auslösezeit dokumentiert werden?
Wer VEFK ist, sollte wissen, was er in seinem Betrieb gemessen haben möchte. Egal ob vom Dienstleister oder von den eigenen Leuten.

Kennt man sich nicht ausreichend gut aus, verlässt man sich u.U. lieber auf die Norm und fordert sämtliche Messwerte, dann kann man es sich hinterher noch aussuchen bzw. kann hinterher in jeglicher Lebenslage beweisen, dass die Anlage in Ordnung war.

Was genau "Wiederholungsprüfung" bedeutet, kann ein weiter Ermessensspielraum sein.
Der eine macht nur eine Sichtprüfung und misst pro Stockwerk ein paar Schutzleiter nach,
der andere will jede einzelne Steckdose und UV vollständig mit allem vermessen haben, was Norm und Messgerät so hergibt.

Was sinnvoll ist, wäre vorher zu klären. Dieser Prozess ist heute Pflicht und nennt sich "Gefährdungsbeurteilung". Ohne diese Vorgaben kann ein Dienstleister eigentlich noch nicht mal ein sinnvolles Angebot abgeben, denn er weiß nicht, was auf ihn zukommt.