diesteckdose
 

Zurück   diesteckdose > Elektrotechnik > Elektrotechnik-Board
Benutzername
Kennwort
Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren Forum Home

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
  #1  
Alt 28.09.2009, 20:09
Bottbot Bottbot ist offline
ISO-Norm Entsprechend
 
Registriert seit: 27.09.2009
Ort: Ruhrgebiet / NRW /Deutschland
Beiträge: 12
gefährliche Steckdosen, Vermieter unkooperativ, "seltsamer" Elektriker, ...

Hallo Forum,

zunächst mal kurz was zu mir, damit ihr mich besser einschätzen könnt:
Ich bin "Laie mit ein paar Kenntnissen": Zurzeit studiere ich IT-Sicherheit/Informationstechnik (3. Semester), wozu auch recht viele Vorlesungen aus dem Bereich E-Technik gehören, desweiteren bin ich leidenschaftlicher Elektronik-Bastler (insbesondere Modellbahn). Daher glaube ich zumindest gewisse Grundkenntnisse in Sachen E-Technik zu haben. Ich weiß jedoch auch wo meine Grenzen sind, d.h. für Arbeiten an der Installation darf der Elektriker kommen (auch wenn der hier scheinbar leider nicht besonders kompetent ist, dazu jedoch gleich mehr).

Nun mal kurz eine Beschreibung der Situation in der Wohnung hier:
Ich wohne in einer Mietwohnung. Die E-Installation wurde vor mehr als 20 Jahren (Auskunft der Nachbarn) komplett erneuert, d.h. inklusive neue Leitungen in den Wänden, lediglich die Zuleitungen zu den Auslässen in den Decken wurden wohl nicht ausgetauscht ( dort noch roter PE). Die Verteilung für die Wohnung befindet sich im Treppenhaus und wurde vor ca. 3 Monaten mit neuen Leitungsschutzschaltern versehen (jetzt B, vorher H).


So, nun zu meinen "kleinen Problemchen":

1. Steckdosen ohne PE :
Aufgefallen ist das Problem da eine Master-Slave-Steckdosenleiste mit Überspannungsschutz ständig per LED einen "Verkabelungsfehler" meldete, woraufhin ich dann mal den Duspol bemüht habe und rausgefunden habe, dass an mindestens 5 Steckdosen der PE nicht angeschlossen ist! Der Vermieter wurde daraufhin sofort informiert, bisher hat sich jedoch nichts getan (Erste Mitteilung an den Vermieter ist jetzt ca. 2 Monate her, seitdem ungefähr alle 2 Wochen nachgefragt, als Antwort immer nur "ist bekannt, wird bald behoben").

Was kann ich da tun (ausser die Steckdosen bis zur Reparatur nicht zu benutzten)? Ist übrigens ein privater Vermieter, wenn das wichtig ist. Kann ich evtl. einfach nen Elektriker beauftragen und die Rechnung dem Vermieter schicken?

2. AP-Installation im Keller recht "ungewöhnlich":
Im Keller ist die komplette Installation aufPutz in Rohren und Kabelkanälen durchgeführt worden (vom einem durch den Vermieter beauftragten Elektriker, nach eigener Aussage Meister). Vor ein paar Wochen kam mir beim entfernen von Spinnweben der Deckel einer AP-Verteilerdose entgegen und drin sah ich schlimmes: anscheinend wurde dort flexible Leitung verwendet und mit normalen Lüsterklemmen verbunden, desweiteren endet der PE in der Dose, zu den Steckdosen gehts nur zweiadrig. Ich habe den Deckel einfach wieder auf die Dose gedrückt und den Vermieter auch über dieses Problem informiert. Auch hier natürlich keine Reaktion.

Liege ich mit der Annahme richtig, dass flexible Adern nichts in der Dose verloren haben und man diese erst recht nicht mit normalen Lüsterklemmen verbindet? Zweiadrig zu den Steckdosen sollte ja wohl auch nicht erlaubt sein oder?
Auch hier wieder die Frage, was ich dagegen tun kann?


3. geplante Aussensteckdose:
Die Wohnung verügt über einen Balkon.
Dort soll nun eine Aussensteckdose angebracht werden (endlich nicht mehr 10 Meter Verlängerung ziehen, wenn man mal grillt).
Ich habe bei einer Besprechung mit Elektriker und Vermieter einfach mal nachgefragt, wie es denn dann mit nem FI aussieht, es ist aktuell nämlich keiner vorhanden. Dem Vermieter war der Einbau eines FI zu teuer, ich habe jedoch darauf bestanden. Also wurde vom Elektriker folgende Lösung für das Problem entwickelt: Als Aussensteckdose kommt ein Feuchtraumsteckdose zum Einsatz, angeschlossen wird eine flexible Gummileitung, dann gehts durch die Wand ins Wohnzimmer, wo dann am anderen Ende der Leitung ein Schuko-Stecker angebracht wird, der bei Bedarf dann in eine Steckdose gesteckt werden kann. Laut Elektriker sei dann kein FI nötig, da keine Veränderung an der Anlage vorgenommen wurde und daher der "Bestandsschutz" weiterhin gelten würde.

Sind die Behauptungen des Elektrikers so richtig? Ist ein FI also dann tatsächlich nicht zwingend gefordert?

4. Die Sache mit der Verteilung...
Ich hatte ja zu Beginn geschrieben, dass vor ca. 3 Monaten die Verteilung erneuert wurde. Da habe ich ein paar Fragen zur Vogehensweise des Elektrikers. Mit dem Mann kann man übrigens nur dann reden, wenn man schwarz auf weiß Belege für seine Aussagen vorlegen kann, sonst erntet man nur ein "Ich Meister, du Student, du nix wissen, ich alles richtig machen".
Es wurden Automaten mit Charakteristik H gegen welche mit Charakteristik B getauscht. Desweiteren wurden dabei auch gleich ein paar Stromkreise aufgeteilt.
Es wurden Anschließend keinerlei Messungen durchgeführt, die Steckdosen wurden mit einem Rasierer auf Funktion geprüft. Ist eine solche Vorgehensweise zulässig?
Als die alte Abdeckung der Verteilung nicht mehr passen wollte (da war meiner Meinung nach in einer Reihe ein Automat zu viel verbaut worden) wurde diese mit der Flex so lange Bearbeitet, bis sie wieder passte.
So zulässig?
Abdeckungen für die freien Teilungseinheiten wurden immerhin ca. eine Woche später angebracht.
Der Einbau eines FIs wurde übrigens mit den Begründungen zu aufwendig, zu teuer, die Automaten reichen doch und dem bestehenden Bestandsschutz abgelehnt.

Ich hoffe auf ein paar Tips zur weiteren Vorgehensweise meinerseits und eine fachliche Einschätzung zu Punkt 3, wenn möglich mit Angabe einer Normfundstelle, dann kann ich die betreffende Stelle kopieren und Vermieter und Elektriker vorlegen.

Ich Danke allen, die sich meinen Text angetan haben schonmal in Vorraus

Gruß
Bottbot
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 28.09.2009, 21:01
Funkenschlosser Funkenschlosser ist offline
Dauerbrenner
 
Registriert seit: 24.06.2006
Beiträge: 259
Hallo,

das ist ja kein Vergnügen....

zu 1. Schuko-Steckdosen ohne angeschossenem PE sind natürlich nicht zulässig und waren es auch zu keiner Zeit. Da gibt es keinen "Bestandsschutz".

Aber nicht verwechseln: Zweiadriger Anschluss einer Schukosteckdose war früher sehr wohl möglich, nämlich im TN-C-System. Da es bei Dir keinen FI gibt, liegt die Vermutung nahe, dass Ihr grundsätzlich ein TN-System habt. Es kann also mal ein TN-C-System gewesen sein, welches durch unsachgemäßes Gebastel außer Funktion gesetzt wurde.

Klares Fazit: Offen PE-Kontakte sind unzulässig und müssen geändert werden.

Fortsetzung folgt...

Funky
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 28.09.2009, 21:35
ego11 ego11 ist offline
Unter Strom
 
Registriert seit: 12.11.2006
Ort: Bensberg
Beiträge: 650
Ein FI hätte auch vor 20 Jahren schon montiert werden müssen, zumindest für die Badsteckdose. Bestandschutz gibt es deswegen zumindest für den Badstromkreis nicht!

Die "Lösung" mit dem Schukostecker für die Aussensteckdose ist selbstverständlich nicht zulässig. Zulässig ist und bleibt nur die temporär ausgelegte Verlängerung.

Zur geflexten Verteilerabdeckung: Kann durchaus zulässig sein.

Wie wäre es mit ein paar Bildern des Verteilers?

Möglichst mit abgenommener Abdeckung.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 28.09.2009, 22:02
Benutzerbild von cyclist
cyclist cyclist ist offline
Gesunden Strom erzeugend
 
Registriert seit: 23.11.2005
Ort: Ruhrpott, tief im Westen...
Beiträge: 1.035
Hallo !
Tja, da scheint ja mal wieder ein echter "Fachmann" am Werke gewesen zu sein...
Zitat:
Was kann ich da tun (ausser die Steckdosen bis zur Reparatur nicht zu benutzten)? Ist übrigens ein privater Vermieter, wenn das wichtig ist. Kann ich evtl. einfach nen Elektriker beauftragen und die Rechnung dem Vermieter schicken?
Bislang lief der Kontakt zum Vermieter immer mündlich / persönlich / telefonisch ab? Wenn ja, dann als nächstes schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein + persönlicher Übergabe.
In dem Brief die Situation schildern (laienhaft reicht, mit der Angabe, das dir trotz des nicht vorhandenen Fachwissens klar ist, das da einiges im Argen liegt...), dazu das du (den Vermieter) bereits mehrfach aufgefordert hast, die E-Inst. überprüfen zu lassen, bzw. instand setzen zu lassen.
Desweiteren Fristsetzung von z.B. 10 Werktagen nach Erhalt des Schreibens, ansonsten erfolgt u.U. eine eigene Beauftragung eines (echten) Fachmanns.
Androhung einer evtl. Mietminderung wäre eine weitere mögliche Maßnahme, hier solltest di aber unbedingt !!! rechtlich vorher beraten lassen...

So, nun zum fachlichen...
Fehlerhafte Steckdosen keinesfalls mehr benutzen!
Eigentlich wäre es sogar ratsamer, die Inst. bis zu einer Prüfung / Reparatur komplett freizuschalten...

AP-Kellerinst.:
Grundsätzlich ist Installation in Rohr mit H05VK (flexibel) schon zulässig, aber üblich ist es eher im Anlagenbereich, nicht im normalen Keller. Zumal es nicht danach anhört, als das die richtigen Komponenten passend zueinander ausgewählt wurden...
Stichworte sind hier u.a. Schutzart, bestimmungsgemäße Verwendung laut Herstellerangaben...
Zudem sind die meisten Schalter, Steckdosen, Leuchten für die AP-Inst. nicht für den fachgerechten Anschluss von flexiblen Adern vorgesehen.
Flexible Adern über Lüsterklemmen angeschlossen, ja, ok, aber nur wenn: Aderendhülsen vorhanden, passende Lüsterklemme in Bezug auf Querschnitt, idealerweise nur eine Ader unter eine Schraube... Fachlich korrekt, wenn denn, wären hier schraubenlose Klemmen (Wago Snap...).
Mit anderen Worten, vermutlich keine fachgerechte Installation gegeben.
Dosendeckel dürfen sich jedenfalls nicht werkzeuglos / mit geringer Kraftaufwendung (von Laien) entfernen lassen...
Zweiadrig ist eigentlich nicht mehr zulässig.
Lt. (u.a.) der DIN VDE 0100-410:2007-06 muss in jeder Leitung ein Schutzleiter mitgeführt werden, so denn nicht auszuschließen ist, das nicht doch mal später ein Betriebsmittel mit Schutzleiter angeschlossen wird. Der PE ist dann auch jeweils im Betriebsmittel an die dafür vorgesehene Klemme anzuschließen.
Da auch für jede Steckdose (die von Laien genutzt wird, die Ausnahmen die angeführt werden in der vorgenannten Norm sind real kaum einzuhalten, also hier uninteressant) seit dem Erscheinen der neuen 0100-410 ein RCD (FI-Schutzschalter) mit 30mA Nennfehlerstrom (Bemessungsdifferenzstrom) zwingend gefordert wird, sowie dies bereits vor dem Erscheinen der Norm für Steckdosen im Außenbereich galt, sind hier gleich mehrere Fragen beantwortet (Keller, Balkon). Sprich jede neue Steckdose hat über einen RCD mit 30mA abgesichert zu sein!

Wenn noch TN-C-Netz mit klassischer Nullung vorhanden ist, fällt das auch nur in einem sehr begrenztem Rahmen unter den sog. "Bestandsschutz", den es ja im eigentlichen Sinne im E-Bereich gar nicht gibt...

Prüfung nach Änderung / Neuinstallation:
Prüfung mit Rasierer?
Naja, die Zulassung dieses "Prüfmittels" nach DIN VDE 0413 mit Cat III würde ich mir gerne schriftlich zeigen lassen...
KM: Das wäre doch noch was für SE´s Horrorkabinett...
Fakt ist jedenfalls, die Inst. muss nach einer Änderung / Neuinst. jeweils nach Din VDE 0100-600 (vormals 610) geprüft werden. Das auch ausschließlich mit dafür zugelassenen Messgeräten! Das ein Rasierer dazu gehört, wäre nicht nur mir neu... Und dies muss auch dokumentiert werden! Frag mal den Rasierprüfer nach seinem Prüfprotokoll...

Die neue Balkonsteckdose ist doch festinstalliert: Also s.o.: DIN VDE 0100-410:2007-06 (gibts auch einiges an PDF Dateien frei verfügbar im Netz, bzw. auch hier im Forum --> Suchfunktion).

Zu guter letzt:
Das "Erweitern" des Ausschnitts der UV-Abdeckung für die LS-Schalter ist zwar allgemein gängige Praxis, jedoch glaube ich hier weder an eine halbwegs vernünftige Ausführung, noch daran das dies an dieser speziellen UV noch halbwegs zulässig ist (manche neueren UV-Abdeckungen kann man vom Platz her von 12 auf 13 (14?) TE erweitern). Zudem hört es sich - von wegen Einsatz einer Flex - nach einer schwarzen Blechverteilung, oder nach einer alten Bakelit-Abdeckung an. Sowas hätte ich direkt rausgeschmissen...
Hier kann man dann fragen, wie es der Fachmann bewerkstelligt hat, nach dem er die UV, nicht wie vom Hersteller vorgesehen, genutzt hat / umgebaut hat, wie er dann anschließend für "seine" UV eine neue Konformitätserklärung + CE-Zeichen vergeben hat...

So, nun überlass ich mal den anderen das Feld...
Bestimmte Leute werden es hier sicherlich noch besser ausführen können, wie auch noch auf weitere Normen verweisen.

PS: Gerade gesehen, das du auch im Ruhrgebiet ansässig bist. In welcher Stadt? Hier hat es ja doch ein paar andere Forumianer in der Nähe...
__________________
Ciao + Gruss
Markus
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 28.09.2009, 22:05
Bottbot Bottbot ist offline
ISO-Norm Entsprechend
 
Registriert seit: 27.09.2009
Ort: Ruhrgebiet / NRW /Deutschland
Beiträge: 12
Hallo,

Erstmal vielen Dank für die bisherigen Antworten, das ging ja wirklich schnell.


Zitat:
Zitat von ego11
Ein FI hätte auch vor 20 Jahren schon montiert werden müssen, zumindest für die Badsteckdose. Bestandschutz gibt es deswegen zumindest für den Badstromkreis nicht!
Auch fürs Bad gibt es hier definitiv keinen (funktionierenden) FI. Wann die Installation erneuert wurde weiß ich leider nicht genau, die Auskunft stammt von einem Nachbarn, der schon länger hier wohnt, der konnte mir keine genauere Angabe machen. Werde aber mal beim Vermieter nochmal versuchen das Alter der Installation zu erfahren.

Zitat:
Zitat von ego11
Die "Lösung" mit dem Schukostecker für die Aussensteckdose ist selbstverständlich nicht zulässig. Zulässig ist und bleibt nur die temporär ausgelegte Verlängerung.
Dafür bräuchte ich aber im Idealfall einen Beleg durch eine Norm, sonst bekomme ich nur zu hören, dass "in dem Internet da auch nur schrott steht" und er als Meister "alles richtig macht ".

Zitat:
Zitat von ego11
Zur geflexten Verteilerabdeckung: Kann durchaus zulässig sein.
Kam mir halt nur etwas ungewöhnlich vor.

Zitat:
Zitat von ego11
Wie wäre es mit ein paar Bildern des Verteilers?

Möglichst mit abgenommener Abdeckung.
Wird gemacht, sobald meine Digicam aus der Reparatur zurück ist (Billig-Kompakt-Ding, nen halbes Jahr alt, Objektiv fährt nicht mehr raus), sollte eigentlich in ein paar Tagen soweit sein.

Gruß
Bottbot

Geändert von Bottbot (28.09.2009 um 22:22 Uhr).
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 28.09.2009, 22:22
Bottbot Bottbot ist offline
ISO-Norm Entsprechend
 
Registriert seit: 27.09.2009
Ort: Ruhrgebiet / NRW /Deutschland
Beiträge: 12
Hallo,

das geht hier aber verdammt schnell mit den Antworten...
Zitat:
Zitat von cyclist
Bislang lief der Kontakt zum Vermieter immer mündlich / persönlich / telefonisch ab? Wenn ja, dann als nächstes schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein + persönlicher Übergabe.
In dem Brief die Situation schildern (laienhaft reicht, mit der Angabe, das dir trotz des nicht vorhandenen Fachwissens klar ist, das da einiges im Argen liegt...), dazu das du (den Vermieter) bereits mehrfach aufgefordert hast, die E-Inst. überprüfen zu lassen, bzw. instand setzen zu lassen.
Desweiteren Fristsetzung von z.B. 10 Werktagen nach Erhalt des Schreibens, ansonsten erfolgt u.U. eine eigene Beauftragung eines (echten) Fachmanns.
Androhung einer evtl. Mietminderung wäre eine weitere mögliche Maßnahme, hier solltest di aber unbedingt !!! rechtlich vorher beraten lassen...
Werde ich dann im laufe der Woche mal nen Einschreiben hinschicken.

Zitat:
Zitat von cyclist
So, nun zum fachlichen...
Fehlerhafte Steckdosen keinesfalls mehr benutzen!
Eigentlich wäre es sogar ratsamer, die Inst. bis zu einer Prüfung / Reparatur komplett freizuschalten...
Ich glaube komplettes freischalten mag der Kühlschrank aber nicht, von daher nicht so einfach möglich aber besser wär es wohl, wer weiß was da noch so alles schlummert...

Zitat:
Zitat von cyclist
AP-Kellerinst.:
Grundsätzlich ist Installation in Rohr mit H05VK (flexibel) schon zulässig, aber üblich ist es eher im Anlagenbereich, nicht im normalen Keller. Zumal es nicht danach anhört, als das die richtigen Komponenten passend zueinander ausgewählt wurden...
Stichworte sind hier u.a. Schutzart, bestimmungsgemäße Verwendung laut Herstellerangaben...
Zudem sind die meisten Schalter, Steckdosen, Leuchten für die AP-Inst. nicht für den fachgerechten Anschluss von flexiblen Adern vorgesehen.
Flexible Adern über Lüsterklemmen angeschlossen, ja, ok, aber nur wenn: Aderendhülsen vorhanden, passende Lüsterklemme in Bezug auf Querschnitt, idealerweise nur eine Ader unter eine Schraube... Fachlich korrekt, wenn denn, wären hier schraubenlose Klemmen (Wago Snap...).
Mit anderen Worten, vermutlich keine fachgerechte Installation gegeben.
Dosendeckel dürfen sich jedenfalls nicht werkzeuglos / mit geringer Kraftaufwendung (von Laien) entfernen lassen...
Ist scheinbar so eine billige AP-Verteilerdose Typ Baumarkt, Deckel wird einfach nur drauf gedrückt und hält dann mehr oder weniger gut. Wenn ich das richtig gesehen habe waren da keine Aderendhülsen drauf, mir kann der Deckel aber demnächst nochmal abfallen und wenn die Kamera wieder da ist gibts auch Fotos.
Das waren auch keine Einzeladern im Rohr sondern es war noch ein weißer Mantel drum, ich vermute mal irgendeine flexible Anschlussleitung, die der Elektriker grad übrig hatte.
Übrigens befindet sich die Konstruktion - mitsamt Schaltern und Steckdosen - auf einem Holzbrett, an einer der Steckdosen hängt eine der beiden Leuchten in dem Kellerraum

Zitat:
Zitat von cyclist
Zweiadrig ist eigentlich nicht mehr zulässig.
Lt. (u.a.) der DIN VDE 0100-410:2007-06 muss in jeder Leitung ein Schutzleiter mitgeführt werden, so denn nicht auszuschließen ist, das nicht doch mal später ein Betriebsmittel mit Schutzleiter angeschlossen wird. Der PE ist dann auch jeweils im Betriebsmittel an die dafür vorgesehene Klemme anzuschließen.
Da auch für jede Steckdose (die von Laien genutzt wird, die Ausnahmen die angeführt werden in der vorgenannten Norm sind real kaum einzuhalten, also hier uninteressant) seit dem Erscheinen der neuen 0100-410 ein RCD (FI-Schutzschalter) mit 30mA Nennfehlerstrom (Bemessungsdifferenzstrom) zwingend gefordert wird, sowie dies bereits vor dem Erscheinen der Norm für Steckdosen im Außenbereich galt, sind hier gleich mehrere Fragen beantwortet (Keller, Balkon). Sprich jede neue Steckdose hat über einen RCD mit 30mA abgesichert zu sein!
Zitat:
Zitat von cyclist
Wenn noch TN-C-Netz mit klassischer Nullung vorhanden ist, fällt das auch nur in einem sehr begrenztem Rahmen unter den sog. "Bestandsschutz", den es ja im eigentlichen Sinne im E-Bereich gar nicht gibt...
In der AP-Dose im Keller kam definitiv was dreiadriges an und es ging dann zweiadrig zu den Dosen weiter.

Zitat:
Zitat von cyclist
Prüfung nach Änderung / Neuinstallation:
Prüfung mit Rasierer?
Naja, die Zulassung dieses "Prüfmittels" nach DIN VDE 0413 mit Cat III würde ich mir gerne schriftlich zeigen lassen...
KM: Das wäre doch noch was für SE´s Horrorkabinett...
Fakt ist jedenfalls, die Inst. muss nach einer Änderung / Neuinst. jeweils nach Din VDE 0100-600 (vormals 610) geprüft werden. Das auch ausschließlich mit dafür zugelassenen Messgeräten! Das ein Rasierer dazu gehört, wäre nicht nur mir neu... Und dies muss auch dokumentiert werden! Frag mal den Rasierprüfer nach seinem Prüfprotokoll...
Prüfprotokoll? Der hat nichts geschrieben ausser vielleicht ner Rechnung! Was sollte denn alles gemessen werden?
Isolationswiderstand?
Durchgängigkeit des Schutzleiters?
Netzinnenimpedanz (war doch zwischen L und N oder?) (an jeder Steckdose?)?
FIs hab ich ja keine die geprüft werden könnten.
Schleifenimpedanz (L - PE, richtig?, auch an jeder Steckdose?)?, Hätte nicht hierbei der nicht vorhandene PE festgestellt werden müssen?
Sonst noch was?
Zitat:
Zitat von cyclist
Die neue Balkonsteckdose ist doch festinstalliert: Also s.o.: DIN VDE 0100-410:2007-06 (gibts auch einiges an PDF Dateien frei verfügbar im Netz, bzw. auch hier im Forum --> Suchfunktion).
Da werde ich morgen mal ein wenig stöbern und da ich morgen eh in der Uni bin mal schauen, ob die da geeigneten Lesestoff haben.

Zitat:
Zitat von cyclist
Zu guter letzt:
Das "Erweitern" des Ausschnitts der UV-Abdeckung für die LS-Schalter ist zwar allgemein gängige Praxis, jedoch glaube ich hier weder an eine halbwegs vernünftige Ausführung, noch daran das dies an dieser speziellen UV noch halbwegs zulässig ist (manche neueren UV-Abdeckungen kann man vom Platz her von 12 auf 13 (14?) TE erweitern). Zudem hört es sich - von wegen Einsatz einer Flex - nach einer schwarzen Blechverteilung, oder nach einer alten Bakelit-Abdeckung an. Sowas hätte ich direkt rausgeschmissen...
Hier kann man dann fragen, wie es der Fachmann bewerkstelligt hat, nach dem er die UV, nicht wie vom Hersteller vorgesehen, genutzt hat / umgebaut hat, wie er dann anschließend für "seine" UV eine neue Konformitätserklärung + CE-Zeichen vergeben hat...
Ja, das war irgendein braunes Material, Fotos gibts sobald Kamera wieder da ist
Zitat:
Zitat von cyclist
So, nun überlass ich mal den anderen das Feld...
Bestimmte Leute werden es hier sicherlich noch besser ausführen können, wie auch noch auf weitere Normen verweisen.

Gruß
Bottbot

Geändert von Bottbot (28.09.2009 um 23:06 Uhr).
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 29.09.2009, 10:56
SPS SPS ist offline
Sicherheitsexperte
 
Registriert seit: 16.07.2004
Beiträge: 1.661
VDE 0100-410

Zusätzlicher Schutz für Endstromkreise für den Außenbereich
FI für den Endstromkreis nötig.
Der Stromkreis fängt bei der Sicherung an. also im Verteiler

Siehe ab Seite 12 Beitrag einer Fachzeitschrift
http://www.elektropraktiker.de/filea...10-ep-4-08.pdf
__________________
Mit freundlichem Gruß sps
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 29.09.2009, 11:08
Benutzerbild von Jeff1
Jeff1 Jeff1 ist gerade online
Halbleiter
 
Registriert seit: 22.06.2004
Ort: Hessen
Beiträge: 1.298
Erstmal ist alles richtig bezüglich hier nachfragen und Vermieter informieren.

Hast Du die Möglichkeit, die Mängel so gut zusammen zu tragen, dass im Ergebnis dessen der Schluss etwa wie folgt entstehen kann:

"Aufgrund der Mängel 1., 2., 3., ... 12. kann ich nicht mehr davon ausgehen, dass sich die Elektrische Anlage in der Wohnung/im Keller/in den Bereichen A, B, C ... in einem sicheren Zustand befindet. Ich lehne daher die weitere Nutzung der elektrischen Anlage in den Bereichen A, B, C ab. Als Ausgleich für die fehlende/verminderte Nutzungsmöglichkeit mindere ich bis zur Behebung der Mängel die monatliche Miete um folgenden Betrag ... €".

Das erfordert zwar eine gute Recherche bezüglich der Beträge bzw. Möglichkeiten zur Minderung. Aber wie gesagt ist es für viele Vermieter offenbar die einzige Sprache, welche sie verstehen.

Gut recherchieren/vorbereiten ist jedoch Voraussetzung.

Gruß Jeff1
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 29.09.2009, 11:11
Benutzerbild von kabelmafia
kabelmafia kabelmafia ist offline
Meister-Prüfer
 
Registriert seit: 07.04.2003
Ort: eigentlich Hamburg, aber überall und nirgends
Beiträge: 4.242
Moin,

die Thematik ist leider zu komplex, als dass man sie in einen einzigen Beitrag packen kann. Die für dich ausschlaggebenden Punkte hat Jeff ja schon erklärt.
__________________
Der Strom kann ruhig bunt sein - ohne Kabel nützt das nix.
License

Dieses Werk ist unter Creativcommons lizenziert.
Aktuelles Bild: NAKBA 3x95/50 SM 0,6/1kV nach VDE U 0250:1936
kabelmafia - der auch gerne mal dies Kabel als unbarmherzige Moderatorenkeule benutzt
Die in diesem Beitrag getätigten Aussagen müssen nicht vollständig und richtig sein. Durch das Medium "internet" bleiben zwangläufig wichtige Detailinformationen auf der Strecke. Dieser Beitrag ersetzt auf keinen Fall eine fach- und sachkundige Beratung vor Ort.
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 29.09.2009, 11:56
Hadde Hadde ist offline
Wissenshungrig
 
Registriert seit: 08.02.2007
Ort: RLP
Beiträge: 1.098
Dem Beitrag von Jeff würde ich nur noch hinzufügn:

Zitat:
Falls nötig wird ein Freier Gutachter/Sachverständiger hinzugezogen. Alle Rechte bleiben vorbehalten.

Der Druck mit einem freien Gutachter/Sachverständiger bewirkt in den meisten fällen Wunder.
__________________
MFG

Hadde

------------------------------
VDE Vorschriften beachten.
Alle angaben sind ohne Gewähr.
> Wissen ist das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt ...
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Erstellt von Forum Antworten Letzter Beitrag
"Elektriker" gesucht in Karlsruhe ohoyer Jobbörse 19 15.01.2009 17:32
Was gehört in eine TRBS "Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen" harmi Normen VDE BGV und andere 12 30.10.2008 02:17
Der "Elektriker Horst" wird kommen: www.elektriker-horst.de Momo Allgemeines Board 152 20.11.2007 09:57
Zuleitung Schalt/Steuerschrank über "Nummern-Kabel" zulässig? Zitteraal Normen VDE BGV und andere 7 13.09.2007 14:46


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:14 Uhr.


Powered by vBulletin Version 3.5.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.