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#1
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gefährliche Steckdosen, Vermieter unkooperativ, "seltsamer" Elektriker, ...
Hallo Forum,
zunächst mal kurz was zu mir, damit ihr mich besser einschätzen könnt: Ich bin "Laie mit ein paar Kenntnissen": Zurzeit studiere ich IT-Sicherheit/Informationstechnik (3. Semester), wozu auch recht viele Vorlesungen aus dem Bereich E-Technik gehören, desweiteren bin ich leidenschaftlicher Elektronik-Bastler (insbesondere Modellbahn). Daher glaube ich zumindest gewisse Grundkenntnisse in Sachen E-Technik zu haben. Ich weiß jedoch auch wo meine Grenzen sind, d.h. für Arbeiten an der Installation darf der Elektriker kommen (auch wenn der hier scheinbar leider nicht besonders kompetent ist, dazu jedoch gleich mehr). Nun mal kurz eine Beschreibung der Situation in der Wohnung hier: Ich wohne in einer Mietwohnung. Die E-Installation wurde vor mehr als 20 Jahren (Auskunft der Nachbarn) komplett erneuert, d.h. inklusive neue Leitungen in den Wänden, lediglich die Zuleitungen zu den Auslässen in den Decken wurden wohl nicht ausgetauscht ( dort noch roter PE). Die Verteilung für die Wohnung befindet sich im Treppenhaus und wurde vor ca. 3 Monaten mit neuen Leitungsschutzschaltern versehen (jetzt B, vorher H). So, nun zu meinen "kleinen Problemchen": 1. Steckdosen ohne PE :Aufgefallen ist das Problem da eine Master-Slave-Steckdosenleiste mit Überspannungsschutz ständig per LED einen "Verkabelungsfehler" meldete, woraufhin ich dann mal den Duspol bemüht habe und rausgefunden habe, dass an mindestens 5 Steckdosen der PE nicht angeschlossen ist! Der Vermieter wurde daraufhin sofort informiert, bisher hat sich jedoch nichts getan (Erste Mitteilung an den Vermieter ist jetzt ca. 2 Monate her, seitdem ungefähr alle 2 Wochen nachgefragt, als Antwort immer nur "ist bekannt, wird bald behoben"). Was kann ich da tun (ausser die Steckdosen bis zur Reparatur nicht zu benutzten)? Ist übrigens ein privater Vermieter, wenn das wichtig ist. Kann ich evtl. einfach nen Elektriker beauftragen und die Rechnung dem Vermieter schicken? 2. AP-Installation im Keller recht "ungewöhnlich": Im Keller ist die komplette Installation aufPutz in Rohren und Kabelkanälen durchgeführt worden (vom einem durch den Vermieter beauftragten Elektriker, nach eigener Aussage Meister). Vor ein paar Wochen kam mir beim entfernen von Spinnweben der Deckel einer AP-Verteilerdose entgegen und drin sah ich schlimmes: anscheinend wurde dort flexible Leitung verwendet und mit normalen Lüsterklemmen verbunden, desweiteren endet der PE in der Dose, zu den Steckdosen gehts nur zweiadrig. Ich habe den Deckel einfach wieder auf die Dose gedrückt und den Vermieter auch über dieses Problem informiert. Auch hier natürlich keine Reaktion. Liege ich mit der Annahme richtig, dass flexible Adern nichts in der Dose verloren haben und man diese erst recht nicht mit normalen Lüsterklemmen verbindet? Zweiadrig zu den Steckdosen sollte ja wohl auch nicht erlaubt sein oder? Auch hier wieder die Frage, was ich dagegen tun kann? 3. geplante Aussensteckdose: Die Wohnung verügt über einen Balkon. Dort soll nun eine Aussensteckdose angebracht werden (endlich nicht mehr 10 Meter Verlängerung ziehen, wenn man mal grillt). Ich habe bei einer Besprechung mit Elektriker und Vermieter einfach mal nachgefragt, wie es denn dann mit nem FI aussieht, es ist aktuell nämlich keiner vorhanden. Dem Vermieter war der Einbau eines FI zu teuer, ich habe jedoch darauf bestanden. Also wurde vom Elektriker folgende Lösung für das Problem entwickelt: Als Aussensteckdose kommt ein Feuchtraumsteckdose zum Einsatz, angeschlossen wird eine flexible Gummileitung, dann gehts durch die Wand ins Wohnzimmer, wo dann am anderen Ende der Leitung ein Schuko-Stecker angebracht wird, der bei Bedarf dann in eine Steckdose gesteckt werden kann. Laut Elektriker sei dann kein FI nötig, da keine Veränderung an der Anlage vorgenommen wurde und daher der "Bestandsschutz" weiterhin gelten würde. Sind die Behauptungen des Elektrikers so richtig? Ist ein FI also dann tatsächlich nicht zwingend gefordert? 4. Die Sache mit der Verteilung... Ich hatte ja zu Beginn geschrieben, dass vor ca. 3 Monaten die Verteilung erneuert wurde. Da habe ich ein paar Fragen zur Vogehensweise des Elektrikers. Mit dem Mann kann man übrigens nur dann reden, wenn man schwarz auf weiß Belege für seine Aussagen vorlegen kann, sonst erntet man nur ein "Ich Meister, du Student, du nix wissen, ich alles richtig machen". Es wurden Automaten mit Charakteristik H gegen welche mit Charakteristik B getauscht. Desweiteren wurden dabei auch gleich ein paar Stromkreise aufgeteilt. Es wurden Anschließend keinerlei Messungen durchgeführt, die Steckdosen wurden mit einem Rasierer auf Funktion geprüft. Ist eine solche Vorgehensweise zulässig? Als die alte Abdeckung der Verteilung nicht mehr passen wollte (da war meiner Meinung nach in einer Reihe ein Automat zu viel verbaut worden) wurde diese mit der Flex so lange Bearbeitet, bis sie wieder passte. So zulässig? Abdeckungen für die freien Teilungseinheiten wurden immerhin ca. eine Woche später angebracht. Der Einbau eines FIs wurde übrigens mit den Begründungen zu aufwendig, zu teuer, die Automaten reichen doch und dem bestehenden Bestandsschutz abgelehnt. Ich hoffe auf ein paar Tips zur weiteren Vorgehensweise meinerseits und eine fachliche Einschätzung zu Punkt 3, wenn möglich mit Angabe einer Normfundstelle, dann kann ich die betreffende Stelle kopieren und Vermieter und Elektriker vorlegen. Ich Danke allen, die sich meinen Text angetan haben schonmal in Vorraus ![]() Gruß Bottbot |
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#2
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Hallo,
das ist ja kein Vergnügen.... zu 1. Schuko-Steckdosen ohne angeschossenem PE sind natürlich nicht zulässig und waren es auch zu keiner Zeit. Da gibt es keinen "Bestandsschutz". Aber nicht verwechseln: Zweiadriger Anschluss einer Schukosteckdose war früher sehr wohl möglich, nämlich im TN-C-System. Da es bei Dir keinen FI gibt, liegt die Vermutung nahe, dass Ihr grundsätzlich ein TN-System habt. Es kann also mal ein TN-C-System gewesen sein, welches durch unsachgemäßes Gebastel außer Funktion gesetzt wurde. Klares Fazit: Offen PE-Kontakte sind unzulässig und müssen geändert werden. Fortsetzung folgt... Funky |
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#3
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Ein FI hätte auch vor 20 Jahren schon montiert werden müssen, zumindest für die Badsteckdose. Bestandschutz gibt es deswegen zumindest für den Badstromkreis nicht!
Die "Lösung" mit dem Schukostecker für die Aussensteckdose ist selbstverständlich nicht zulässig. Zulässig ist und bleibt nur die temporär ausgelegte Verlängerung. Zur geflexten Verteilerabdeckung: Kann durchaus zulässig sein. Wie wäre es mit ein paar Bildern des Verteilers? Möglichst mit abgenommener Abdeckung. |
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#4
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Hallo !
Tja, da scheint ja mal wieder ein echter "Fachmann" am Werke gewesen zu sein... Zitat:
In dem Brief die Situation schildern (laienhaft reicht, mit der Angabe, das dir trotz des nicht vorhandenen Fachwissens klar ist, das da einiges im Argen liegt...), dazu das du (den Vermieter) bereits mehrfach aufgefordert hast, die E-Inst. überprüfen zu lassen, bzw. instand setzen zu lassen. Desweiteren Fristsetzung von z.B. 10 Werktagen nach Erhalt des Schreibens, ansonsten erfolgt u.U. eine eigene Beauftragung eines (echten) Fachmanns. Androhung einer evtl. Mietminderung wäre eine weitere mögliche Maßnahme, hier solltest di aber unbedingt !!! rechtlich vorher beraten lassen... So, nun zum fachlichen... Fehlerhafte Steckdosen keinesfalls mehr benutzen! Eigentlich wäre es sogar ratsamer, die Inst. bis zu einer Prüfung / Reparatur komplett freizuschalten... AP-Kellerinst.: Grundsätzlich ist Installation in Rohr mit H05VK (flexibel) schon zulässig, aber üblich ist es eher im Anlagenbereich, nicht im normalen Keller. Zumal es nicht danach anhört, als das die richtigen Komponenten passend zueinander ausgewählt wurden... Stichworte sind hier u.a. Schutzart, bestimmungsgemäße Verwendung laut Herstellerangaben... Zudem sind die meisten Schalter, Steckdosen, Leuchten für die AP-Inst. nicht für den fachgerechten Anschluss von flexiblen Adern vorgesehen. Flexible Adern über Lüsterklemmen angeschlossen, ja, ok, aber nur wenn: Aderendhülsen vorhanden, passende Lüsterklemme in Bezug auf Querschnitt, idealerweise nur eine Ader unter eine Schraube... Fachlich korrekt, wenn denn, wären hier schraubenlose Klemmen (Wago Snap...). Mit anderen Worten, vermutlich keine fachgerechte Installation gegeben. Dosendeckel dürfen sich jedenfalls nicht werkzeuglos / mit geringer Kraftaufwendung (von Laien) entfernen lassen... Zweiadrig ist eigentlich nicht mehr zulässig. Lt. (u.a.) der DIN VDE 0100-410:2007-06 muss in jeder Leitung ein Schutzleiter mitgeführt werden, so denn nicht auszuschließen ist, das nicht doch mal später ein Betriebsmittel mit Schutzleiter angeschlossen wird. Der PE ist dann auch jeweils im Betriebsmittel an die dafür vorgesehene Klemme anzuschließen. Da auch für jede Steckdose (die von Laien genutzt wird, die Ausnahmen die angeführt werden in der vorgenannten Norm sind real kaum einzuhalten, also hier uninteressant) seit dem Erscheinen der neuen 0100-410 ein RCD (FI-Schutzschalter) mit 30mA Nennfehlerstrom (Bemessungsdifferenzstrom) zwingend gefordert wird, sowie dies bereits vor dem Erscheinen der Norm für Steckdosen im Außenbereich galt, sind hier gleich mehrere Fragen beantwortet (Keller, Balkon). Sprich jede neue Steckdose hat über einen RCD mit 30mA abgesichert zu sein! Wenn noch TN-C-Netz mit klassischer Nullung vorhanden ist, fällt das auch nur in einem sehr begrenztem Rahmen unter den sog. "Bestandsschutz", den es ja im eigentlichen Sinne im E-Bereich gar nicht gibt... Prüfung nach Änderung / Neuinstallation: Prüfung mit Rasierer? Naja, die Zulassung dieses "Prüfmittels" nach DIN VDE 0413 mit Cat III würde ich mir gerne schriftlich zeigen lassen... KM: Das wäre doch noch was für SE´s Horrorkabinett... Fakt ist jedenfalls, die Inst. muss nach einer Änderung / Neuinst. jeweils nach Din VDE 0100-600 (vormals 610) geprüft werden. Das auch ausschließlich mit dafür zugelassenen Messgeräten! Das ein Rasierer dazu gehört, wäre nicht nur mir neu... Und dies muss auch dokumentiert werden! Frag mal den Rasierprüfer nach seinem Prüfprotokoll...Die neue Balkonsteckdose ist doch festinstalliert: Also s.o.: DIN VDE 0100-410:2007-06 (gibts auch einiges an PDF Dateien frei verfügbar im Netz, bzw. auch hier im Forum --> Suchfunktion). Zu guter letzt: Das "Erweitern" des Ausschnitts der UV-Abdeckung für die LS-Schalter ist zwar allgemein gängige Praxis, jedoch glaube ich hier weder an eine halbwegs vernünftige Ausführung, noch daran das dies an dieser speziellen UV noch halbwegs zulässig ist (manche neueren UV-Abdeckungen kann man vom Platz her von 12 auf 13 (14?) TE erweitern). Zudem hört es sich - von wegen Einsatz einer Flex - nach einer schwarzen Blechverteilung, oder nach einer alten Bakelit-Abdeckung an. Sowas hätte ich direkt rausgeschmissen... Hier kann man dann fragen, wie es der Fachmann bewerkstelligt hat, nach dem er die UV, nicht wie vom Hersteller vorgesehen, genutzt hat / umgebaut hat, wie er dann anschließend für "seine" UV eine neue Konformitätserklärung + CE-Zeichen vergeben hat... So, nun überlass ich mal den anderen das Feld... Bestimmte Leute werden es hier sicherlich noch besser ausführen können, wie auch noch auf weitere Normen verweisen. PS: Gerade gesehen, das du auch im Ruhrgebiet ansässig bist. In welcher Stadt? Hier hat es ja doch ein paar andere Forumianer in der Nähe...
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Ciao + Gruss Markus |
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#5
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Hallo,
Erstmal vielen Dank für die bisherigen Antworten, das ging ja wirklich schnell. Zitat:
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Gruß Bottbot Geändert von Bottbot (28.09.2009 um 22:22 Uhr). |
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#6
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Hallo,
das geht hier aber verdammt schnell mit den Antworten... Zitat:
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Das waren auch keine Einzeladern im Rohr sondern es war noch ein weißer Mantel drum, ich vermute mal irgendeine flexible Anschlussleitung, die der Elektriker grad übrig hatte. Übrigens befindet sich die Konstruktion - mitsamt Schaltern und Steckdosen - auf einem Holzbrett, an einer der Steckdosen hängt eine der beiden Leuchten in dem Kellerraum Zitat:
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Isolationswiderstand? Durchgängigkeit des Schutzleiters? Netzinnenimpedanz (war doch zwischen L und N oder?) (an jeder Steckdose?)? FIs hab ich ja keine die geprüft werden könnten. Schleifenimpedanz (L - PE, richtig?, auch an jeder Steckdose?)?, Hätte nicht hierbei der nicht vorhandene PE festgestellt werden müssen? Sonst noch was? Zitat:
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Gruß Bottbot Geändert von Bottbot (28.09.2009 um 23:06 Uhr). |
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#7
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VDE 0100-410
Zusätzlicher Schutz für Endstromkreise für den Außenbereich FI für den Endstromkreis nötig. Der Stromkreis fängt bei der Sicherung an. also im Verteiler Siehe ab Seite 12 Beitrag einer Fachzeitschrift http://www.elektropraktiker.de/filea...10-ep-4-08.pdf
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Mit freundlichem Gruß sps |
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#8
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Erstmal ist alles richtig bezüglich hier nachfragen und Vermieter informieren.
Hast Du die Möglichkeit, die Mängel so gut zusammen zu tragen, dass im Ergebnis dessen der Schluss etwa wie folgt entstehen kann: "Aufgrund der Mängel 1., 2., 3., ... 12. kann ich nicht mehr davon ausgehen, dass sich die Elektrische Anlage in der Wohnung/im Keller/in den Bereichen A, B, C ... in einem sicheren Zustand befindet. Ich lehne daher die weitere Nutzung der elektrischen Anlage in den Bereichen A, B, C ab. Als Ausgleich für die fehlende/verminderte Nutzungsmöglichkeit mindere ich bis zur Behebung der Mängel die monatliche Miete um folgenden Betrag ... €". Das erfordert zwar eine gute Recherche bezüglich der Beträge bzw. Möglichkeiten zur Minderung. Aber wie gesagt ist es für viele Vermieter offenbar die einzige Sprache, welche sie verstehen. Gut recherchieren/vorbereiten ist jedoch Voraussetzung. Gruß Jeff1 |
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#9
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Moin,
die Thematik ist leider zu komplex, als dass man sie in einen einzigen Beitrag packen kann. Die für dich ausschlaggebenden Punkte hat Jeff ja schon erklärt.
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Der Strom kann ruhig bunt sein - ohne Kabel nützt das nix. License ![]() Dieses Werk ist unter Creativcommons lizenziert. Aktuelles Bild: NAKBA 3x95/50 SM 0,6/1kV nach VDE U 0250:1936 kabelmafia - der auch gerne mal dies Kabel als unbarmherzige Moderatorenkeule benutzt ![]() Die in diesem Beitrag getätigten Aussagen müssen nicht vollständig und richtig sein. Durch das Medium "internet" bleiben zwangläufig wichtige Detailinformationen auf der Strecke. Dieser Beitrag ersetzt auf keinen Fall eine fach- und sachkundige Beratung vor Ort. |
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#10
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Dem Beitrag von Jeff würde ich nur noch hinzufügn:
Zitat:
Der Druck mit einem freien Gutachter/Sachverständiger bewirkt in den meisten fällen Wunder.
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MFG Hadde ------------------------------ VDE Vorschriften beachten. Alle angaben sind ohne Gewähr. > Wissen ist das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt ... |
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