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#1
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Prüfung der elektrotechnischen Anlagen - Was wird benötigt?
Hallo Leute,
ich habe mich hier angemeldet in der Hoffnung jemand von Euch könnte mir "Elektronik-Pfeife" ein wenig unter die Arme greifen. Ich arbeite in einem Industrieunternehmen, in welchem sich die gesamte Verwaltung, sowie die Produktion im selben Gebäude befinden. Will heißen wir haben hier sowohl normale Büros mit PCs, Drucken, Faxgeräten, etc. als auch größere Maschinen und Anlagen in der Produktion. Zuletzt wurden unsere Anlagen vor 2 Jahren überprüft ... allerdings wohl nur in der Produktion, womit sich unsere Versicherung aber auch bisher immer zufrieden gab. Aber da wir jetzt erneut eine Überprüfung durchführen lassen wollen und uns eine Elektrofirma ein sehr viel umfassenderes Angebot gemacht hat, fragen wir uns was eigentlich alles nötig ist. Reicht es versicherungstechnisch und rechtlich aus wenn nur die Produktionsanlagen von einer extrernen Firma überprüft werden oder müssten auch sämtliche PCs, Drucker und sonstige Geräte mit Elektronik drin überprüft werden? Und welche Normen und Gesetze greifen da? Ich habe mich im Internet da mal ein bisschen reingelesen, bin aber (auch mangels der nötigen Zeit), da ich bisher noch nie mit sowas zu tun hatte, etwas erschlagen. VDE-Normen? BetrSichV? UVV BGV A3? TRBS? VdS-Richtlinien? ... Irgendwie verstehe ich da nur Bahnhof. Zumal die Geschäftsleitung und unser bisheriger Elektrodienstleister meinen dass die Überprüfung in der Produktion bereits ausreicht, während das Internet mir bisher immer "erzählt" hat, dass jedes elektronische Gerät geprüft werden muss. Deswegen meine Frage(n): Welche Anlagen müssen in einem Betrieb alle zwingend geprüft werden und welche Gesetze legen dies fest? Und diese VDE-Normen und VdS-Richtlinien ... legen die nur fest WIE geprüft werden muss? Sind die für uns also unwichtig, da wir ja eh eine externe Firma prüfen lassen? Vielen Dank im Voraus für Hilfe, The Wing |
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#2
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Ich gleich nochmal.
Ich habe das eben mit einem Kollegen besprochen. Die Prüfung, die hier bisher immer durchgeführt wurde, war nach der Klausel 3602 der Feuerversicherung. Zitat:
Nun sagte mir der Kollege dass es der Berufgenossenschaft in den meisten Fällen bereits ausreicht, wenn man die Prüfunterlagen dieser Feuerversicherungs-Prüfung einreicht und die Prüfungen nach BGV A3 / TRBS dadurch dann garnicht mehr nötig wären. Wie ich inzwischen rausgefunden habe, würden die Prüfungen nach BGV A3 / TRBS sogar sämtliche elektrischen Geräte (von der Kantinenkaffeemaschine über PCs bis zu den Produktionsanlagen) beinhalten, was natürlich sehr teuer und arbeitsintensiv wäre. Stimmt das nun also, dass man diesen Aufwand umgehen kann, wenn man einfach die Prüfunterlagen der Feuerversicherungs-Prüfung bei der Berufsgenossenschaft einreicht und abwartet ob diese akzeptiert werden? |
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#3
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Hallo thewing,
zunächst herzlich Willkommen im Forum! genau anderst herum wird ein Schuh draus!! Die ganze Prüferei der BG liegt zwischenzeitlich in der Selbstverwaltung der Unternehmen. Die Prüfung nach 3602 ist eine Brandschutzprüfung mit speziellen E-Technikanteilen. Hierbei greift der Prüfer gerne auf die Prüfungen VDE0105 zurück, die ja eigentlich sowieso gemacht werden sollten. Geräte ist nicht direkter Bestandteil der Klausel 3602, wird aber gern gesehen. Der VDS-Sachverständige kann dir aber mehr dazu sagen. Was die BG in Ihrer Einf.... alles als Prüfung akzeptiert ---- dazu möchte ich ohne Anwalt nichts sagen, der Schrecken kommt, wenn wirklich was passiert ist und die Sozialgesetze nicht mehr ausreichen um Schadenersatz zu erstatten. (Grobe Fahrlässigkeit und Unternehmerignoranz .... ist aber Spezialthema von einigen hier) - grundsätzlich verweist Einer auf den Anderen - sind ja alles Versicherungen, im Zweifel wird das neuerdings in den Bereich der Selbstverwaltung (Unternehmerhaftung) geschoben. In welcher Gegend von Deutschland bist du denn, denn bei einem (auch anonymen Bier) denke ich ist die "ganze Schönheit" der Sache besser aufzudruseln. -- Ich kenne auch in Hamburg/Bremen welche, die das blicken. Als Buch würde ich dir die VDE Schriftenreihe 129 Management innerer Risiken empfehlen, da steht zwar (soweit ich es im Kopf habe) nichts über Klausel 3602 des VDS aber über die "paar anderen Kleinigkeiten" die rechtlich von der Prüfungsseite gefordert werden (einige organisatorische Dinge) und dem Unternehmer das Genick brechen könnten. Gruß jf27el
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„Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind.“ (I.Kant) |
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#4
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So lange die BGV A3 noch nicht zurück gezogen ist, (anscheinend weiß auch niemand, wann das sein wird) ist sie definitiv auch noch gültig.
Die BG hat immer Wert auf die Prüfung von Elektrogeräten gelegt, das wird sie auch weiterhin tun, auch ohne BGV A3 Anlagen und Geräte prüft man allerdings nicht für die BG, sondern für die Sicherheit der Mitarbeiter. Zu Prüfungen aller Arbeitsmittel findet man in der BetrSichV und den TRBSen so Einiges. Und natürlich, wenn man hier im Forum die Suchfunktion nutzt ![]()
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Gruß, der Harmi Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften (Erstellungsdatum) erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein Rechtsanspruch gegen den Verfasser oder Dritte, bezogen auf Aussagen dieses Beitrags, besteht nicht. |
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#5
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Moin,
mal kurz zusammengefasst: Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass alle seine Beschäftigten nur mit sicheren und geprüften Arbeitsmitteln (Geräte, Maschinen, Anlagen...) arbeiten. (BetrSichV) Er muss anhand einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln wieoft was wie durch wen zu prüften ist. Wenn deine Gefährdungsbeurteilung enthält, dass eure Verwaltungsmitarbeiter alle in PSA gegen Körperdurchströmung arbeiten, kannst du bestimmt im Falle eines Falles auch vor Gericht vertreten, dass du geegnete Ersatzmaßnahmen zu einer regelmäßigen Prüfung getroffen hast... Bist du "nur so" mit der Aufgabe betraut worden oder gibt es bei euch noch eine verantwortliche Elektrofachkraft? Nimmst du die Unternehmerpflichten im Bereich der ELektrotechnik wahr? Das Ganze erklärt sich bei einem Kaffee viel besser... Diese Veranstaltung wäre genau das Richtige... Dort findest du mich dann auch. Ansonsten meld dich per PN.
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Der Strom kann ruhig bunt sein - ohne Kabel nützt das nix. License ![]() Dieses Werk ist unter Creativcommons lizenziert. Aktuelles Bild: NAKBA 3x95/50 SM 0,6/1kV nach VDE U 0250:1936 kabelmafia - der auch gerne mal dies Kabel als unbarmherzige Moderatorenkeule benutzt ![]() Die in diesem Beitrag getätigten Aussagen müssen nicht vollständig und richtig sein. Durch das Medium "internet" bleiben zwangläufig wichtige Detailinformationen auf der Strecke. Dieser Beitrag ersetzt auf keinen Fall eine fach- und sachkundige Beratung vor Ort. |
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#6
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Seit wann trinkst du Kaffee KM?
Ich dachte Cola und ein Big M. wären Deine Grundnahrung....
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1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer) 2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky) |
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#7
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Zitat:
Moin Momo, da scheint ein schwerer Defekt in KM vorzuliegen. Lass ihn mal kurzfristig kalibrieren. Gruß Olaf
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Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, UVV, AVBEltV/NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, GPSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2) NAV). |
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#8
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Moin,
Zitat:
Seit ... ...dem ich nicht mehr "richtig" arbeiten darf und zum Schreibtischtäter geworden bin. ...dem es "Schakkeline" gibt (Insider!) ...dem ich meine eigene VDE-Kaffeetasse habe.
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Der Strom kann ruhig bunt sein - ohne Kabel nützt das nix. License ![]() Dieses Werk ist unter Creativcommons lizenziert. Aktuelles Bild: NAKBA 3x95/50 SM 0,6/1kV nach VDE U 0250:1936 kabelmafia - der auch gerne mal dies Kabel als unbarmherzige Moderatorenkeule benutzt ![]() Die in diesem Beitrag getätigten Aussagen müssen nicht vollständig und richtig sein. Durch das Medium "internet" bleiben zwangläufig wichtige Detailinformationen auf der Strecke. Dieser Beitrag ersetzt auf keinen Fall eine fach- und sachkundige Beratung vor Ort. |
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#9
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@KM: Sag doch einfach: Die Grundnahrungsmittel wurden der Arbeitskombi angepasst- Schlips statt Schlammkombi...
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„Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.“ Friedrich Nietzsche (Werk: Jenseits von Gut und Böse, Aph. 146) |
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