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#31
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Achso noch was: schraub nicht irgendwelche Dinger auf. Du bist kein Fachmann und auch nicht Eigentümer der Anlage. Das könnte nach hinten losgehen.
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#32
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... so ich bin wieder da und der Thread hat sich ja erheblich weiterentwickelt. Ich denk, ich brauch nichts mehr zu sagen als dass es meine schlimmsten Vorstellungen übertroffen hat!
Die Fotos sprechen Bände. Insbesondere die Installation mit den flexiblen Leitungen und den Billig-Kopp-Steckdosen auf Holz sind Zeugnis unüberwindbarer Unkenntnis! Als 5-jähriger (in Worten FÜNF) habe ich bessere Installationen hingelegt! Denn da wusste ich schon, dass Steckdosen einen Schutzleiter brauchen und dass man den in jeden Fall anschließen muss. Wie gesagt, die Bilder sagen nicht nur etwas über die Fachkenntnis des Installateurs/Besitzers aus, sondern lassen auch Rückschlüsse über dessen Dickköpfigkeit/Beratungsresistenz zu. Daher kann ich mich Olaf nur anschließen: Es ist wirklich schwer, Dir hier einen Rat zu geben, der Dir wirklich weiterhilft. Hast Du schon mit dem Vermieter versucht, vernünftig zu sprechen? (Tschuldigung, wenn Du es schon geschrieben hast, habe gegen Ende nicht mehr alles gelesen, da micht die Fotos so fasziniert haben...) Funky |
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#33
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Zitat:
Moin Lenco, dieser Tipp ist aber auch mit Vorsicht zu genießen. Die elektrische Anlage ist das Eigentum des Vermieters. Wenn sich Bottbot ohne Zustimmung seines Vermieters daran zu schaffen macht und hinterher nicht die dringende Notwendigkeit seines Handelns gerichtsfest belegen kann, könnte hier ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung als "Retoure" des Vermieters möglich sein. Gruß Olaf
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Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, UVV, AVBEltV/NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, GPSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2) NAV). |
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#34
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Hab ich so im drauffolgenden Posting auch gemeint.
Besser ist das zu mietende Objekt vorher mit einem Fachmann zu besichtigen, die gilt natürlich auch für andere Gewerke. ![]() |
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#35
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Hallo!
Nun sind ja schon ein paar Tage ins Land und reichlich Wasser durch unseren Fluss hier geflossen... Wie ist denn mittlerweile der stand der Dinge? Hast du was erreichen können, bei deinem Vermieter, bzw. dem "Fachmann"? Ansonsten könnte man ja noch mal eine Vorortinaugenscheinnahme machen. ![]()
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Ciao + Gruss Markus |
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#36
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Hallo,
eigentlich wollte ich erst in den nächsten Tagen nen Bericht abgeben, wenn aus "wahrscheinlich" hoffentlich "wird gemacht" geworden ist und ich einen Termin für den E-Check habe.... Trotzdem mal kurz ein Bericht was bisher passiert ist: Vor ca. 10 Tagen wurde der Verbrauch der Heizungen abgelesen. Da der Vermieter das aus irgendwelchen Gründen nicht selber machen konnte / wollte hat er seinen Sohn geschickt. Die Gelegenheit habe ich natürlich genutzt und ihm über die Probleme mit der Elektro-Installation und insbesondere dem Verhalten seines Vaters diesbezüglich berichtet und ihm auch den Thread hier gezeigt. Er hat sich das ganze dann auch angesehen und wollte mit seinem Vater darüber reden und versuchen zu erreichen, dass mal ein anderer Elektriker die Anlage überprüft. Vorgestern kam dann der Anruf von meinem Vermieter, dass "wahrscheinlich" "irgendwann" "diesen Monat noch" ein anderer Elektrobetrieb für einen E-Check vorbeikommt. Einen genauen Termin konnte er mir noch nicht mitteilen und er werde den Betrieb bitten den Termin mit mir abzusprechen, zwecks Zugang zu Wohnung und Keller. Ich hoffe mal, dass sich in den nächsten Tagen tatsächlich jemand bei mir meldet und einen Termin vereinbart. Wenn es soweit ist werde ich mich natürlich nochmal melden und über das Ergebnis berichten, falls ich irgendein Protokoll bekommen sollte werde ichs auch mal reinstellen. Bottbot PS: Der Elektriker der bisher hier alles gemacht hat ist tatsächlich ein Meister und bei einem Versorger in Essen eingetragen. Der macht das also ganz offiziell. |
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#37
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Zitat:
Das sollte einem zu denken geben ![]()
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MFG Hadde ------------------------------ VDE Vorschriften beachten. Alle angaben sind ohne Gewähr. > Wissen ist das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt ... |
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#38
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Hallo,
Ich grabe den alten Thread von mir nochmal aus, da in den letzten Monaten ein wenig Bewegung in die Sache gekommen ist. Erstmal noch einmal an alle die hier was geschrieben haben, eure Beiträge waren sehr nützliche Ratschläge und Argumente.Nun aber ein kleiner Bericht, was sich seit meinem letzten Beitrag alles getan hat (und warum ich so lange nichts mehr geschrieben habe). Nachdem ein erster mit dem E-Check beauftragter Betrieb die Anlage für nichts betriebssicher befunden hat (der Meister hat die Anlage aber netterweise trotzdem nicht stillgelegt) hat mein Vermieter versucht den bisherigen Elektriker zur Nachbesserung zu bewegen. Da der gute Herr allerdings der Meinung war, dass die Anlage in Ordnung sei ging das ganze letztlich zum Anwalt und mir wurde vom Anwalt des Vermieters geraten mich vorläufig nicht öffentlich zu dem Sachverhalt zu äußern, weshalb ihr nichts mehr von mir gehört habt. Mittlerweile ist es aber wohl zu einer Einigung gekommen (laut Vermieter) und mein "Maulkorb" ist erstmal wieder aufgehoben. Gestern war dann wieder ein Fachbetrieb da, der die gesamte Anlage nochmal geprüft hat und demnächst wird anhand der dabei erstellten Mängelliste alles Instandgesetzt. Den Anfang machte die "Aufholz-Aufputz"-Konstruktion im Keller. Dieser Anlagenteil ist komplett entfernt worden und somit weiß ich nun auch genaueres zu den verwendeten Materialien. Die Zuleitung war 3*0,75 mm² (flexibel, Litze), der PE war auf "Einspeiseseite" angeschlossen, in der Verteilerdose jedoch nicht. Ab Verteilerdose alles 2-adrig mit ebenfalls 0,75 mm² als Litze. Die Klemmen in der Dose sind gewöhnliche Lüsterklemmen, Aderendhülsen waren nirgedwo zu finden. Die Schalter mit denen ein Teil der Steckdosen geschaltet werden konnte sind laut Elektriker auch nicht für 16A ausgelegt. In einigen Anlagenteilen wurde ein Isolationswiderstand von nahezu 0 Ohm gemessen . Wie sich herausstellte sind an einigen Stellen N und PE miteinander verbunden. Einige Steckdosen mit der entsprechenden Brücke aus Zeiten der klassischen Nullung sind zwar aufgetaucht aber irgendwo stimmt da immernoch was nicht, in den nächsten Tagen sollen jedenfalls alle Verteilerdosen geöffnet werden. Mein Vermieter möchte, dass ich mich mit Eigenleistungen an der Instandsetzung beteilige, was ich auch gerne tue. Allerdings stellt sich mir dabei die Frage, was ich eigentlich tun darf ohne das mir (oder meinem Vermieter) daraus ein Strick gedreht werden kann. Zum Beispiel soll ich die neue Installation im Keller weitgehend selber anbringen, dem Vermieter schwebt da vor, dass ich alles an die Wand schraube (diesmal natürlich ordentliches Feuchtraummaterial und NYM 3*1,5 im Rohr bzw. Kabelkanal, wird vom Vermieter bei dem Fachbetrieb gekauft und zur Verfügung gestellt) und bis auf die letzte Klemmstelle zur bestehenden Anlange auch anschließe. Wenn ich fertig bin soll der Elektriker alles überprüfen und dann mit der bestehenden Anlage verbinden. Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, da der Elektriker den Anlagenteil in Betrieb nimmt und er somit die Verantwortung trägt. Der Elektriker hat übrigens auch nichts dagegen, ich will aber halt sicher sein, dass da nicht eine ganz böse Falle lauert, die mich auf einmal auf die Anklagebank bringt. Ich werde (falls gewünscht) weiterhin berichten, was letztlich aus der Sache wird und sicherlich noch die ein oder andere Frage stellen. PS: Der neue Fachbetrieb scheint vom ersten Eindruck her seine Bezeichnung auch verdient zu haben. Gruß Bottbot, der sich freut, dass Beschwerden manchmal doch was bringen |
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#39
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Zitat:
Grundsätzlich ist dagegen nichts zusagen, aber auch die "mechanische Installation" unterliegt bestimmten Vorschriften, die sollten vorher abgeklärt werden, das benötigte Werkzeug sollte ebenfalls verfügbar sein. Beim Verklemmen der Anlage habe ich dann allerdings schon meine Probleme, dies sollte der Fachbetrieb übernehmen. Letztendlich ist der Elektrobetrieb, der die Anlage abnimmt in der Pflicht.
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Gruß Arno Jede Sorge Freund vermeide, jedes Weh sollst du verachten. Sieh die Lämmer auf der Weide, sie sind fröhlich vor dem Schlachten. Ahnst du nicht, wie dumm es wär, wären sie´s erst hinterher. Heinz Erhardt |
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#40
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Hallo!
Schade, das die fehlerhaften Teile nun doch schon demontiert wurden , wäre da gerne noch mal vorbeigekommen, wäre ja nicht weit gewesen und hätte gerne einige nette Bilder gemacht... Aber andererseits, bin auch froh, das sich da was getan hat und nun eine "fachgerechte Inst." errichtet werden soll. Vielleicht gibt es aber noch was, was "sehenswert" wäre, was man noch ablichten könnte? Da anzunehmen ist, das du nicht mehr an Installation haben möchtest, als wie du vorher hattest (rein von der Anzahl der Leuchten, Schalter, Steckdosen), dies aber halt nur in "sicher", würde ich da eigentlich keine eigene Arbeitskraft investieren. Und wenn dann nur reine Montagetätigkeiten, sprich, die Aufputz-Komponenten an die Wand befestigen. Alle Anschlussarbeiten, auch die in den einzelnen Betriebsmitteln, würde ich der tätig werdenden Firma und deren EFK überlassen. Inwieweit wird denn nun der so von seinen Tätigkeiten überzeugte (Bade-?)Meister bezüglich der Instandsetzungsarbeiten herangezogen? Wurden die Prüfberichte / -ergebnisse mal zur zuständigen E-Innung weitergeleitet?
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Ciao + Gruss Markus |
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